Die Arbeitslosenversicherung ist freiwillig und gehört nicht zum staatlichen Pflichtversicherungssystem. Die Arbeitslosenversicherung wird von Mitgliedskassen verwaltet und in der Regel von den Gewerkschaften geleitet (
das Genter System). 75 % der Arbeitnehmer sind in einer freiwilligen Arbeitslosenkasse versichert.
[15] Wer nicht Mitglied ist, aber zeitlich die Anwartschaft erfüllt, hat bei
Arbeitslosigkeit Anspruch auf einen Grundbetrag aus der sogenannten Alphakasse,
[16]; der versteuert wird. Es gibt kein bedarfsabhängiges ALG (wie z. B. Hartz IV). Wer die Anwartschaft nicht erfüllt hat oder mit dem Geld der Alphakasse nicht auskommt, außerdem kein Erspartes hat (Freibeträge gibt es nicht), sowie Auto und Haus verkauft hat, kann zusätzlich Sozialhilfe (bedarfsabhängig) beantragen.
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Per „Arbeitslosigkeitsperiode“ gibt es fünf Karenztage ohne jeglichen Anspruch auf ALG. Der Beitrag zur A-Kasse richtet sich nach dem Risiko der Arbeitslosigkeit, nicht nach dem Einkommen. So zahlt eine Putzfrau viermal so viel Beitrag wie ein Facharzt zur jeweiligen A-Kasse. Da Niedrigverdiener das höchste Risiko haben, aber am wenigsten in der Lage sind, Beiträge zur A-Kasse zu bezahlen, beziehen nur die Hälfte aller Arbeitslosen A-kassan. Das Geld ist zudem sehr oft nicht existenzsichernd.