Befangenheitsvorwurf im Pirate-Bay-Prozess zurückgewiesen
Richter im Pirate-Bay-Prozess erhält Unterstützung seiner Kollegen
Die Richter des Stockholmer Bezirksgerichts unterstützen ihren Kollegen Tomas Norström, der die
Pirate-Bay-Betreiber verurteilt hat. In einer Anhörung vor dem Berufungsgericht wiesen sie die Vorwürfe, Norström sei befangen, zurück.

Tomas Norström, der Richter, der im April 2009 die vier Betreiber des Bittorrent-Trackers
Pirate Bay verurteilt hat, war nicht befangen. Das hat das Stockholmer Bezirksgericht, an dem Norström arbeitet, dem Berufungsgericht Svea Hovrätt mitgeteilt, berichtet die schwedische Tageszeitung
The Local. Das Svea Hovrätt beschäftigt sich mit dem
Vorwurf der Befangenheit gegen Norström.
Kurz nach dem
Pirate-Bay-Urteil hatte der schwedischen Radiosender Sveriges Radio P3 berichtet, Norström sei Mitglied in mehreren Organisationen zum Schutz des Urheberrechts - zusammen mit führenden Vertretern der schwedischen Unterhaltungsindustrie. Eine der Organisationen soll finanzielle Mittel vom Weltverband der Phonoindustrie (International Federation of the Phonographic Industry, IFPI) erhalten. Die Verteidiger der Pirate-Bay-Betreiber Carl Lundström, Fredrik Neij Peter Sunde und Gottfrid Svartholm sahen darin einen Interessenkonflikt und wollten deshalb den Prozess neu aufrollen lassen.
Das Stockholmer Bezirksgericht wies in seiner Stellungnahme die Vorwürfe zurück. Norström sei den Organisationen beigetreten, um sich über das Urheberrecht zu informieren und auf dem neusten Stand zu sein. Auch sei, entgegen der Angaben der Verteidiger, die Auswahl Norströms in Übereinstimmung mit den geltenden Regeln des Bezirksgerichts erfolgt, sagte Lena Berk, Präsidentin des Stockholmer Bezirksgerichts. Die Verteidiger hatten behauptet, Norström sei gezielt, statt wie sonst üblich zufällig, ausgewählt worden.
"Das weisen wir vehement zurück", so Berk. Zwar sei der Fall neu zugewiesen worden, der Ablauf sei jedoch offen und sachlich gewesen.
(wp)