US-Verwertungsgesellschaft: Klingeltöne sind öffentliche Aufführung
In einem Rechtsstreit mit dem Mobilfunknetzbetreiber AT&T argumentieren Anwälte der US-Verwertungsgesellschaft
ASCAP (American Society of Composers, Authors, and Publishers), dass auf Handys abgespielte Klingeltöne eine öffentliche Aufführung und damit vergütungspflichtig seien. In dem Verfahren vor einem Bundesgericht in New York will ASCAP, die Komponisten, Texter und Musikverlage vertritt, AT&T zur Vergütung der Aufführungsrechte zwingen. AT&T widerspricht und hat eine Abweisung der Klage beantragt. Dabei berufen sich die Anwälte des Mobilfunkriesen unter anderem darauf, dass die Urheber bereits Abgaben für die Downloadrechte an den betreffenden Stücken erhalten.
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In dem jetzt veröffentlichten
Antrag (PDF-Datei) der Kläger, auf den die Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF)
hinweist, bringen die ASCAP-Anwälte ihre Argumente gegen eine Klageabweisung vor. Das Abspielen des Klingeltons in der Öffentlichkeit sei eine Aufführung gemäß US-Copyright, heißt es in dem Antrag. Weil diese Aufführung auf dem Netz von AT&T stattfinde, sei sie gewerblich und der Netzbetreiber in der Pflicht.
Der Streit sei einer von mehreren Versuchen der Verwertungsgesellschaft, sich ein Stück vom Klingeltonkuchen der Mobilfunker zu sichern, heißt es beim EFF. Selbst wenn das Handyklingeln in der Öffentlichkeit als Aufführung durchgehen würde, meint EFF-Anwalt Fred von Lohmann, kenne das US-Copyright eine Ausnahme für nichtkommerzielle Aufführungen. ASCAP versuche, einen technischen Dienstleister für die völlig legale individuelle und nichtkommerzielle Musiknutzung seiner Kunden abzukassieren. (
vbr/c't)