Bischöfin Käßmann hatte 1,54 Promille Alkohol im Blut
Die Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Margot Käßmann, ist mit 1,54 Promille Alkohol im Blut in ihrem Dienstwagen von der Polizei gestoppt worden. Ein Ermittlungsverfahren gegen die Bischöfin sei bereits eingeleitet worden.
Die Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Margot Käßmann, ist mit 1,54 Promille Alkohol im Blut am Steuer erwischt worden. Das habe die Blutprobe ergeben, die die Bischöfin von Hannover auf der Polizeiwache abgeben musste, sagte Staatsanwalt Jürgen Lendeckel am Dienstag in Hannover.
Käßmann sei am Samstagabend mit ihrem Dienstwagen gestoppt worden, nachdem sie eine rote Ampel im Zentrum von Hannover missachtet hatte, teilte die EKD mit und bestätigte einen Bericht der „Bild“-Zeitung. Ob das Alkoholvergehen der Bischöfin Konsequenzen in ihrem Amt als höchste Repräsentantin der rund 25 Millionen Protestanten nach sich zieht, konnte die EKD noch nicht sagen.
„Ich bin über mich selbst erschrocken, dass ich einen so schlimmen Fehler gemacht habe“, erklärte Käßmann. „Mir ist bewusst, wie gefährlich und unverantwortlich Alkohol am Steuer ist. Den rechtlichen Konsequenzen werde ich mich selbstverständlich stellen.“ Der Bischöfin drohen ein einjähriger Führerscheinentzug und eine Geldstrafe von einem Monatsgehalt.
Ob Käßmann bei der erneuten Beantragung des Führerscheins eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung – den sogenannten „Idiotentest“ – absolvieren muss, wird die Führerscheinstelle entscheiden müssen. Die Polizei Hannover bestätigte die Alkoholfahrt der Bischöfin. Das Prozedere sei genau dasselbe, wie für jeden anderen am Steuer ertappten Alkoholsünder. Es sei ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Dies ist ab einem Wert von 1,1 Promille der Fall. Für Käßmann bedeutet das ein Strafverfahren. Wie Staatsanwalt Lendeckel erklärte, sei Käßmanns Führerschein beschlagnahmt und die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen worden. Die folgenden Sanktionen hingen unter anderem von den Einlassungen des Verteidigers der Bischöfin ab. Der Prozess um die Alkoholfahrt könne bei Ersttätern in einem schriftlichen Verfahren abgewickelt werden – in dem Fall müsste die Bischöfin nicht vor Gericht erscheinen.
Käßmann war Ende Oktober als erste Frau an die Spitze der EKD gewählt worden. Sie löste in dem kirchlichen Spitzenamt den Berliner Bischof Wolfgang Huber ab, der aus Altersgründen ausschied. Käßmanns bisherige Amtszeit war bestimmt von der Kontroverse um ihre Kritik am Afghanistan-Einsatz der Bundeswehr. „Nichts ist gut in Afghanistan“, hatte die Bischöfin in ihrer Neujahrspredigt gesagt, und damit viel Protest, auch aber Unterstützung erfahren.