In der Theorie könnte man sich am Standardlastprofil orientieren. Mit dem wird der Stromverbrauch eines Privathaushalt seit je her für ein Jahr bei Vertragsabschluss prognostiziert.
Beispiel: Zweipersonenhaushalt
SLP 3500Kwh
Auf Basis dessen werden die 12 Abschläge ermittelt, die der Kunde zu zahlen hat.
Wenn am Ende des Jahres abgelesen wird und sich herausstellt, er hat mehr verbraucht, muss nachgezahlt werden. Sollte der Haushalt weniger als 3500Kwh verbraucht haben, hat er ein Guthaben.
Ich glaube jeder kennt es.
Die Basis wäre also schon da. Ich denke aber, dass man sich nicht an dem Standard halten wird, sondern den Basisverbrauch niedriger ansetzen wird.
Ich bin durchaus auch gespannt wie die Finanzierung aussehen wird. Die Abschöpfung von "Zufallsgewinnen" zur Subvention des Basisverbrauchs und Dämpfung der Erhöhung der Netznutzungsentgelte ist ein interessanter Move.
Würde mich aber nicht überraschen, wenn es da einige Klagen geben wird. Die Preisfestsetzung des Stromes ist ein politisches Instrument und nun will man auf Basis dessen Gewinne abschöpfen. Mal sehen.