Zero Tolerance Die 2023er Rezession in Deutschland

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1) ZTF fĂŒr Zero Tolerance Forums Provokationen/Beleidigungen/Bashes/Trollen/OffTopic/Spam/etc fĂŒhren zur sofortigen Bestrafung in Form von Bans. Entscheidungen sind endgĂŒltig und nicht diskutierbar.

2) Gepflegte Diskussionskultur ist das Gebot! ZTFs koexistieren neben den normalen Foren. Wenn ihr mit den harten Regeln hier nicht klarkommt, nutzt die normal moderierten Foren.

Politik darf nur thematisiert werden, wenn sie einen direkten Einfluss auf die deutsche Wirtschaft hat. Dieser Einfluss sollte auch im Beitrag ersichtlich werden.

Das sieht nicht gut aus fĂŒr Arbeitnehmer, gut das ich Beamter bin! 😅

Daran ist nichts "nicht gut", sondern ein Vorgang der jeden Jahr immer identisch durchgefĂŒhrt wird und nach den gleichen und bekannten Regeln: NĂ€mlich die jĂ€hrliche Anpassung analog zur nationalen Lohnentwicklung, siehe zb §§63, 159 SGB VI:

§ 63 GrundsÀtze
(2) Das in den einzelnen Kalenderjahren durch BeitrÀge versicherte Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen wird in Entgeltpunkte umgerechnet. Die Versicherung eines Arbeitsentgelts oder Arbeitseinkommens in Höhe des Durchschnittsentgelts eines Kalenderjahres (Anlage 1) ergibt einen vollen Entgeltpunkt.

§ 159 Beitragsbemessungsgrenzen
Die Beitragsbemessungsgrenzen in der allgemeinen Rentenversicherung sowie in der knappschaftlichen Rentenversicherung Ă€ndern sich zum 1. Januar eines jeden Jahres in dem VerhĂ€ltnis, in dem die Bruttolöhne und -gehĂ€lter je Arbeitnehmer (§ 68 Abs. 2 Satz 1) im vergangenen zu den entsprechenden Bruttolöhnen und -gehĂ€ltern im vorvergangenen Kalenderjahr stehen. Die verĂ€nderten BetrĂ€ge werden nur fĂŒr das Kalenderjahr, fĂŒr das die Beitragsbemessungsgrenze bestimmt wird, auf das nĂ€chsthöhere Vielfache von 600 aufgerundet.
 
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