Sehr geehrte Frau Rebellin, bezugnehmend auf Ihren Kommentar vom 24.7.2020 muss ich Folgendes feststellen und auch kommentieren: 1. Bei der Terminvereinbarung haben Sie angegeben, von der Maskenpflicht befreit zu sein. Meine Mitarbeiterinnen haben dies auch vermerkt. Bei der Vorabkontrolle der kommenden Termine habe ich nach Durchsicht Ihrer Anamnesedaten, wo auch KEINERLEI Vorerkrankungen angegeben wurde, entschieden, dass ich das Attest nicht akzeptieren werde. Nach meiner Ansicht gibt es keinen triftigen medizinischen Grund, von der Maskenpflicht befreit zu sein. Selbst chronisch lungenkranke Patienten profitieren davon, indem sie sich selbst und auch andere vor Infektionen schützen. Die Atteste werden bekanntlichermaßen und bedauerlicherweise teils ohne persönlichen ärztlichen Kontakt gegen entsprechende Honorare ausgestellt- wobei hier anzumerken ist, dass ich den exakten Grund Ihres Attestes nicht kenne. Jedoch muss ich feststellen, dass, für den Fall, dass Sie eine relevante somatische Erkrankung nicht angegeben haben, auch Sie als potentiell gefährdet gelten und sich somit erst recht schützen sollten! 2. Ferner liegt mir das gesundheitliche Wohl aller Patienten und Mitarbeiter am Herzen. Unsere Patienten gehören größtenteils zur als gefährdet bezeichneten Personengruppe. Mit Ihrem Verhalten, ohne Maske die Praxis zu betreten, besteht die Gefahr, als Konduktorin (Überträgerin) aufzutreten, selbst im Falle, dass Sie die Infektion, welche Sie offensichtlich leugnen, bei Ihnen bereits aufgetreten wäre. Hiermit nehmen Sie die Erkrankung der anderen Patienten billigend in Kauf, weiterhin kann durch eine potentielle Erkrankung eines Patienten in der Praxis vom Gesundheitsamt die Schließung der gesamten Praxis angeordnet werden, womit die allgemeine Versorgung ausgesetzt werden muss! Daher überwiegt hier meiner Ansicht nach das Allgemeinwohl vor den Bedürfnissen des Einzelnen. Mit dem Tragen einer Maske zollen Sie in der gegenwärtigen Ausnahmesituation Ihren Mitmenschen Respekt. Sie schätzen das Gut auf körperliche Unversehrtheit Ihrer Mitmenschen. All diese Grundsätze werden mit egoistischem Verhalten negiert! 3. Die Behandlung wurde Ihnen nicht verweigert, es wurde Ihnen ein kostenloser Mund-Nasen-Schutz angeboten! Gesetz des Falles, dass Ihre Nackenbeschwerden so gravierend waren, dann hätten Sie es sicherlich in Kauf genommen, für die Dauer des Aufenthaltes in der Praxis einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Dies wurde von Ihnen gegenüber meiner Mitarbeiterin am Empfang vehement und mit herablassenden, entwürdigenden und demütigenden Bemerkungen abgelehnt. Sie selbst haben dann beschlossen, zumindest vor der Praxis auf das gewünschte Rezept zu warten, mit den Worten: „Dann bringen Sie es mir raus!“ Dies hat meine Mitarbeiterin dann nach Rücksprache mit mir auch gemacht, was nach Ihrem Auftreten am Empfang nicht als selbstverständlich zu betrachten ist. 4. Mit Ihren Äußerungen, sehr geehrter Frau „Rebellin“, schätze ich Sie als „Corona-Leugnerin“ ein. Ich akzeptiere grundsätzlich JEDE noch so abwegige Meinung. Nur lassen Sie mich bitte meine allgemeine Meinung gegenüber „Coronaleugnern“, „Nörglern“ oder „vom Staat dazu Gezwungenen“ Kund tun: Ich empfinde dieses Verhalten geradezu als Hohn gegenüber allen im Gesundheitswesen tätigen Personen, Kindergärtnern, Lehrern und Menschen, die sich um andere Menschen kümmern. Diese Leute treten deren persönliche Aufopferungsbereitschaft, Bemühungen und tägliche Arbeit geradezu mit Füssen. Diese Personen verdienen höchste Achtung! Alleine diese Tatsache dürfte Sie aufblicken und Ihre Einstellung hinterfragen lassen. Auch Sie könnten einen kleinen Beitrag dazu leisten, indem sie die äußerst geringe Einschränkung einer Maske akzeptieren. Glücklicherweise verlaufen die meisten Infektionen leicht. Mit den besten Wünschen, Dr. Johann Näbauer