Zero Tolerance Allgemeiner Klima-Thread

ZT Pin

Ihr befindet euch in einem ZT-Thread, entsprechend gelten hier folgende extra Regeln(Sonderregeln ggf. im Startpost sind mitzubeachten):

1) ZTF für Zero Tolerance Forums Provokationen/Beleidigungen/Bashes/Trollen/OffTopic/Spam/etc führen zur sofortigen Bestrafung in Form von Bans. Entscheidungen sind endgültig und nicht diskutierbar.

2) Gepflegte Diskussionskultur ist das Gebot! ZTFs koexistieren neben den normalen Foren. Wenn ihr mit den harten Regeln hier nicht klarkommt, nutzt die normal moderierten Foren.

Sowohl das Ignorieren/Abstreiten des menschengemachten Klimawandels als auch das Verhöhnen der Letzten Generation sind hier fehl am Platz.

Wenn ihr den Klimawandel als solches oder zumindest den Einfluss des Menschen nicht wahrhaben wollt, dann ist dies einfach der falsche Thread für euch. Uns ist hier eine zielgerichtete Debatte wichtiger, anstatt die Grundlagen erneut durchzukauen, zumal die etwaigen Erklärung oft ignoriert werden.

Bzgl. der Letzten Generation ist es ähnlich gelagert. So könnt ihr deren Maßnahmen und die Auswirkungen auf den gesellschaftlichen Diskurs besprechen. Wenn es euch aber nur darum geht, auf die Mitglieder mit dem Finger zu zeigen und diese auszulachen, ist dies ebenfalls der falsche Thread.

Bis jetzt bist du den Beweis schuldig geblieben, das irgendeiner außer DU gesagt hast "der Staat mache far nix."

Trotzdem behauptest du das stumpf weiter, was man wohl nur noch als Provokation auslegen kann.
Wo sage ich der Staat macht far nix?
Ich sagte er tut was, du sagtest nein. Das sind ganz klare Aussagen.
Nötigung im Straßenverkehr ist auf deutschen Straßen ein geduldetes Vergehen und dabei ist die deutsche Rechtssprechung für Autofahrer schon lasch im Gegensatz zu seinen vernünftigen Nachbarn.

Du wirst alleine im Internet jeden Tag mehr solcher Delikte von Autofahrern finden als dass es sitzende Menschen gibt. Viele davon genauso Wiederholungstäter. Nur eine Gruppe wird als Klima-RAF jedoch betitelt.
Wiederholungstäter im Straßenverkehr werden auch entsprechend bestraft.
Folgt auf eine Nötigung im Straßenverkehr ein Bußgeld?
Eine Nötigung kann drei Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot zwischen einem und drei Monaten, die Entziehung der Fahrerlaubnis, eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren nach sich ziehen. Allein mit einem Bußgeld ist es daher meist nicht getan.
Wenn bis zu 3 Jahre Haft eine Duldung darstellen, dann wird Klimakleben bisher ebenfalls ohne Ausnahme geduldet.
 
Nötigung im Straßenverkehr ist auf deutschen Straßen ein geduldetes Vergehen und dabei ist die deutsche Rechtssprechung für Autofahrer schon lasch im Gegensatz zu seinen vernünftigen Nachbarn.

Das sehen die Gerichte offensichtlich anders. Ab und an wird jemand freigesprochen, weil ein befangener Richter die Intention der Kleber als Legitimation für eine Straftat sieht - aber das ist die krasse Ausnahme.


Du wirst alleine im Internet jeden Tag mehr solcher Delikte von Autofahrern finden als dass es sitzende Menschen gibt. Viele davon genauso Wiederholungstäter. Nur eine Gruppe wird als Klima-RAF jedoch betitelt.

Zeig mir einen einzigen Fall, der folgende Tatbestände erfüllt:
  • Macht sich der Nötigung strafbar
  • Zeigt keine Reue
  • Zeigt keine Einsicht
  • Kündigt vor Gericht eine Wiederholung der Straftat an
  • Wird freigesprochen
Du wirst unter keinen Umständen auch nur einen einzigen Fall finden abgesehen von Klebeaktivisten. Denn kein Straftäter außer ein intellektueller Tiefflieger der Letzten Generation ist blöd genug, eine Wiederholung der eigenen Straftat anzukündigen.

Dein Beispiel mit dem Straßenverkehr hinkt darum auch mehr als ein Pirat mit zwei Holzbeinen. Die Letzte Generation wird nicht härter angepackt als andere Individuen, die sich der Nötigung strafbar machen. Sie werden nur härter angepackt, weil sie uneinsichtig sind, keine Reue zeigen und nach eigenen Aussagen dieselbe Straftat immer und immer wieder begehen, wenn man sie laufen lässt.

Ein Gericht hat unter diesen Umständen gar keine andere Wahl als sie wegzusperren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das sehen die Gerichte offensichtlich anders. Ab und an wird jemand freigesprochen, weil ein befangener Richter die Intention der Kleber als Legitimation für eine Straftat sieht - aber das ist die krasse Ausnahme.




Zeig mir einen einzigen Fall, der folgende Tatbestände erfüllt:
  • Macht sich der Nötigung strafbar
  • Zeigt keine Reue
  • Zeigt keine Einsicht
  • Kündigt vor Gericht eine Wiederholung der Straftat an
  • Wird freigesprochen
Du wirst unter keinen Umständen auch nur einen einzigen Fall finden abgesehen von Klebeaktivisten. Denn kein Straftäter außer ein intellektueller Tiefflieger der Letzten Generation ist blöd genug, eine Wiederholung der eigenen Straftat anzukündigen.

Dein Beispiel mit dem Straßenverkehr hinkt darum auch mehr als ein Pirat mit zwei Holzbeinen. Die Letzte Generation wird nicht härter angepackt als andere Individuen, die sich der Nötigung strafbar machen. Sie werden härter angepackt, weil sie uneinsichtig sind, keine Reue zeigen und nach eigenen Aussagen dieselbe Straftat immer und immer wieder begehen, wenn man sie laufen lässt.

Ein Gericht hat unter diesen Umständen gar keine andere Wahl als sie wegzusperren.

Knöllchen fürs Falschparken bezahlt Günther Küpper "aus Prinzip und aus Protest" nicht. Lieber geht der 66-jährige Rentner aus Düren ins Gefängnis. Fünfmal hat er schon einen oder zwei Tage Erzwingungshaft abgesessen, weil er seinen Wagen ins Halteverbot gestellt, aber weder das Verwarngeld noch das folgende Bußgeld bezahlt und auch dem irgendwann vor seiner Tür stehenden Vollziehungsbeamten kein Geld gegeben hat.
Nicht nur Günther Küpper geht lieber in Haft als Bußgeld zu bezahlen. Jeder zehnte unbezahlte Bescheid hat laut Jahresbericht 2011 des Landesrechnungshofes (LRH) 2008 zu einem Antrag auf Erzwingungshaft geführt. Aus diesen 122.000 Anträgen resultierten 750 Fälle, in denen der Bußgeldschuldner auch nach Zustellung des Haftbefehls nicht zahlte.
...
Immer wieder — 57mal — bekam er dafür Strafzettel. Anfangs über 15 bis 25 Euro, nachdem er dem Dürener Ordnungsamt als mehrfacher Falschparker bekannt war über 40 Euro (plus Punkt in Flensburg). Doch nie bezahlte der Rentner seine Knöllchen.
Das Ordnungsamt verhängte Verwarn- und Bußgelder, verschickte Mahnungen und Vollziehungsbeamte. Günther Küpper zahlte seine Knöllchen (und zusätzlich angefallene Gebühren) dennoch nicht. Nach eigenen Angaben bekommt er 578 Euro als Rente pro Monat. Für Vollziehungsbeamte war bei dem 66-Jährigen nichts zu holen.


Bekamen diese Klimakleber, die alle wie bisher erwiesen weniger Schaden zu führen als Falschparker und Raser, bis zu 57-mal eine Warnung wie in diesem Beispiel? Wie sieht es wohl bei den jährlichen ~750 anderen aus bei der sich das Ordnungsamt überhaupt Mühe macht und den aus mehreren Hundertausenden, die es einfach hinnehmen? Wie ist wohl die Dunkelziffer bei so einer extrem hohen Zahlen an Bagatellfällen pro Jahr?
 

Knöllchen fürs Falschparken bezahlt Günther Küpper "aus Prinzip und aus Protest" nicht. Lieber geht der 66-jährige Rentner aus Düren ins Gefängnis. Fünfmal hat er schon einen oder zwei Tage Erzwingungshaft abgesessen, weil er seinen Wagen ins Halteverbot gestellt, aber weder das Verwarngeld noch das folgende Bußgeld bezahlt und auch dem irgendwann vor seiner Tür stehenden Vollziehungsbeamten kein Geld gegeben hat.
Nicht nur Günther Küpper geht lieber in Haft als Bußgeld zu bezahlen. Jeder zehnte unbezahlte Bescheid hat laut Jahresbericht 2011 des Landesrechnungshofes (LRH) 2008 zu einem Antrag auf Erzwingungshaft geführt. Aus diesen 122.000 Anträgen resultierten 750 Fälle, in denen der Bußgeldschuldner auch nach Zustellung des Haftbefehls nicht zahlte.
...
Immer wieder — 57mal — bekam er dafür Strafzettel. Anfangs über 15 bis 25 Euro, nachdem er dem Dürener Ordnungsamt als mehrfacher Falschparker bekannt war über 40 Euro (plus Punkt in Flensburg). Doch nie bezahlte der Rentner seine Knöllchen.
Das Ordnungsamt verhängte Verwarn- und Bußgelder, verschickte Mahnungen und Vollziehungsbeamte. Günther Küpper zahlte seine Knöllchen (und zusätzlich angefallene Gebühren) dennoch nicht. Nach eigenen Angaben bekommt er 578 Euro als Rente pro Monat. Für Vollziehungsbeamte war bei dem 66-Jährigen nichts zu holen.


Bekamen diese Klimakleber, die alle wie bisher erwiesen weniger Schaden zu führen als Falschparker und Raser, bis zu 57-mal eine Warnung wie in diesem Beispiel? Wie sieht es wohl bei den jährlichen ~750 anderen aus bei der sich das Ordnungsamt überhaupt Mühe macht und den aus mehreren Hundertausenden, die es einfach hinnehmen? Wie ist wohl die Dunkelziffer bei so einer extrem hohen Zahlen an Bagatellfällen pro Jahr?

Du vergleichst hier gerade Äpfel mit Birnen. Falschparken ist nicht zwangsläufig Nötigung. Denn damit es Nötigung ist, muss ja auch jemand aufgehalten werden. Ob das bei dem Typen in dem Artikel der Fall ist, kann ich anhand des Artikels nicht beurteilen. Sich mitten auf die Autobahn zu kleben ist aber auf jedenfall Nötigung, was nun mal mit Haftstrafen bestraft wird.

Und dass der Falschparker da mehr Schaden anrichtet als eine Klebeaktion müsstest du auch erstmal belegen. Das ist nämlich schwer vorstellbar.
 
Du vergleichst hier gerade Äpfel mit Birnen. Falschparken ist nicht zwangsläufig Nötigung. Denn damit es Nötigung ist, muss ja auch jemand aufgehalten werden. Ob das bei dem Typen in dem Artikel der Fall ist, kann ich anhand des Artikels nicht beurteilen. Sich mitten auf die Autobahn zu kleben ist aber auf jedenfall Nötigung, was nun mal mit Haftstrafen bestraft wird.

Und dass der Falschparker da mehr Schaden anrichtet als eine Klebeaktion müsstest du auch erstmal belegen. Das ist nämlich schwer vorstellbar.
Falschparken ist nicht erlaubt, weil es Infrastruktur schädigt: Nötigung. Würde es niemanden weh tun gäbe es selbst Im Autoland kein falsch parken.
 
Falschparken ist nicht erlaubt, weil es Infrastruktur schädigt: Nötigung. Würde es niemanden weh tun gäbe es selbst Im Autoland kein falsch parken.

Hängt wohl etwas von der Situation ab. Wenn jemand genötigt wird, kommt es zum Gerichtsverfahren und selbstverständlich bekommt der Falschparker in solchen Fällen nicht recht.

Edit: Und natürlich hast du wie so oft Unrecht. Selbstverständlich kann es auch bei Parkverstößen Haftstrafen geben. Dafür bedarf es aber, dass es sich um eine Wiederholungstat handelt und der Falschparker eine Einfahrt oder mehrere Autos blockiert.

Also genau das, was der LG zum Verhängnis wird, gilt auch im Straßenverkehr
 
Zuletzt bearbeitet:
Hängt wohl etwas von der Situation ab. Wenn jemand genötigt wird, kommt es zum Gerichtsverfahren und selbstverständlich bekommt der Falschparker in solchen Fällen nicht recht.
In dem Fall geht es anscheinend sogar weiter, dass es im privaten Grundstück passierte und nicht StVO.
So oder so, Falschparker behindern Größenordnungen mehr. Sie töten mit ihrer Anzahl der Autoflotte und der Größe der Autos sogar die Infrastruktur der gesamten Republik. Aber nur eine statistische Randnotiz wird als Klima-RAF betitelt, während das eigentliche Problem die Gunst der Leitmedien und Politik genießt.
 
In dem Fall geht es anscheinend sogar weiter, dass es im privaten Grundstück passierte und nicht StVO.
So oder so, Falschparker behindern Größenordnungen mehr. Sie töten mit ihrer Anzahl der Autoflotte und der Größe der Autos sogar die Infrastruktur der gesamten Republik. Aber nur eine statistische Randnotiz wird als Klima-RAF betitelt, während das eigentliche Problem die Gunst der Leitmedien und Politik genießt.

Ich habe dir nun mehrfach erklärt, warum der Vergleich hinkt. Auch ein Falschparker kommt in den Knast, wenn er vorsätzlich Leute nötigt, wen er Wiederholungstäter ist und wenn er es geil findet, die Straftat zu begehen.

Das kommt nur halt nicht oft vor.
 
Ich habe dir nun mehrfach erklärt, warum der Vergleich hinkt. Auch ein Falschparker kommt in den Knast, wenn er vorsätzlich Leute nötigt, wen er Wiederholungstäter ist und wenn er es geil findet, die Straftat zu begehen.

Das kommt nur halt nicht oft vor.
Du gehst ständig mit Beispielen in den unsinnigsten Vergleiche über, wie Kinder zu verprügeln. Ein Falschparker von 100.000 + im Jahr kommt vielleicht nach 60 Ermahnungen in den Knast und das eigentliche Problem wird dennoch nicht gelöst in dem man gesetzlich eine Riegel setzt, wie bspw in der Schweiz.
Anders wird sogar die Aufforderung größer demokratische Rechte einzugrenzen, weil ein statistischer Fliegenschiss ohne Auswirkungen Terroristen wären.

Es wird in der Gesellschaft ganz klar ein haltloser Exempel statuiert, während das eigentliche Problem in keinster Weise angegeangen wird und die LG, Auftstand oder wer auch immer sogar bewusst oder unbewusst aufzeigt.

In Deutschland ist der Autofahrer eben die Herrenrasse im Apartheitsstaat für das Automobil und die Verantwortlichen im derzeit größten Korruptionskandal bekommen auch noch maximal Bewährung, während eine Person, die ohne Aufwand weg getragen werden kann 8 Monate bewährungslos bekommt, lol.
 
Du gehst ständig mit Beispielen in den unsinnigsten Vergleiche über, wie Kinder zu verprügeln. Ein Falschparker von 100.000 + im Jahr kommt vielleicht nach 60 Ermahnungen in den Knast und das eigentliche Problem wird dennoch nicht gelöst in dem man gesetzlich eine Riegel setzt, wie bspw in der Schweiz.
Anders wird sogar die Aufforderung größer demokratische Rechte einzugrenzen, weil ein statistischer Fliegenschiss ohne Auswirkungen Terroristen wären.

Es wird in der Gesellschaft ganz klar ein haltloser Exempel statuiert, während das eigentliche Problem in keinster Weise angegeangen wird und die LG, Auftstand oder wer auch immer sogar bewusst oder unbewusst aufzeigt.

In Deutschland ist der Autofahrer eben die Herrenrasse im Apartheitsstaat für das Automobil und die Verantwortlichen im derzeit größten Korruptionskandal bekommen auch noch maximal Bewährung, während eine Person, die ohne Aufwand weg getragen werden kann 8 Monate bewährungslos bekommt, lol.

Du hast noch immer nicht kapiert, wie ein Rechtsstaat funktioniert. In absolut jedem Rechtsstaat ist es ein Unterschied, ob jemand vorsätzlich, ohne Reue, ohne Einsicht und wieserholt eine Straftat begeht (-> LG) oder nicht (-> Falschparker)

Wenn ein Falschparker bewusst immer und immer wieder mit voller Absicht vor deiner Wohnung parkt, um zu verhindern, dass du mit deinem Auto aus der Garage fahren kannstund danach vor Gericht aussagt, dass es ihn erregt, wenn er dich verzweifeln sieht, wandert er natürlich auch in den Knast.

Das wäre ein Falschparker, der mit der LG zu vergleichen wäre.
 
Du hast noch immer nicht kapiert, wie ein Rechtsstaat funktioniert. In absolut jedem Rechtsstaat ist es ein Unterschied, ob jemand vorsätzlich, ohne Reue, ohne Einsicht und wieserholt eine Straftat begeht (-> LG) oder nicht (-> Falschparker)

Wenn ein Falschparker bewusst immer und immer wieder mit voller Absicht vor deiner Wohnung parkt, um zu verhindern, dass du mit deinem Auto aus der Garage fahren kannstund danach vor Gericht aussagt, dass es ihn erregt, wenn er dich verzweifeln sieht, wandert er natürlich auch in den Knast.
Hast du Urteile diesbezüglich? Dies scheint sehr unverhältnismäßig zu sein und ist mir noch nie in der Literatur nie untergekommen, auch wenn ich nicht im Verkehrsrecht spezialisiert bin.
 
Hypothetischen Szenario 1: Was würde passieren, wenn ein Autofahrer sein Fahrzeug quer auf einer vielbefahrenen Straße parken und damit jeglichen Verkehr aufhalten würde. Dies auch nicht nur einmal, sondern als Wiederholungstäter?

Hypothetischen Szenario 2: Was würde passieren, wenn Person aus Szenario 1 angeklagt wird und vor Gericht erscheinen muss. Seine Aussage es wäre, er will Damit auf den Missstand von ausverkaufter Milka Schokolade in seinem Supermarkt aufmerksam machen?
 
Hypothetischen Szenario: Was würde passieren, wenn ein Autofahrer sein Fahrzeug quer auf einer vielbefahrenen Straße parken und damit jeglichen Verkehr aufhalten würde. Dies auch nicht nur einmal, sondern als Wiederholungstäter?
Ich schätze mal dass ihm zuerst ein Führerscheinentzug droht, weil er die Straftat (hier Nötigung und Straßenverkehrsgefährdung) mit seinem Fahrzeug vollzieht.
Auch eine MPU könnte drohen..
 
Ich schätze mal dass ihm zuerst ein Führerscheinentzug droht, weil er die Straftat (hier Nötigung und Straßenverkehrsgefährdung) mit seinem Fahrzeug vollzieht.
Auch eine MPU könnte drohen..

Ich glaube, damit ist diese Unterhaltung hier auch auf sachlicher Ebene abgeschlossen und dieser erzwungener Vergleich zur Relativierung kann ad acta gelegt werden.
 
Du hast noch immer nicht kapiert, wie ein Rechtsstaat funktioniert. In absolut jedem Rechtsstaat ist es ein Unterschied, ob jemand vorsätzlich, ohne Reue, ohne Einsicht und wieserholt eine Straftat begeht (-> LG) oder nicht (-> Falschparker)

Wenn ein Falschparker bewusst immer und immer wieder mit voller Absicht vor deiner Wohnung parkt, um zu verhindern, dass du mit deinem Auto aus der Garage fahren kannstund danach vor Gericht aussagt, dass es ihn erregt, wenn er dich verzweifeln sieht, wandert er natürlich auch in den Knast.

Das wäre ein Falschparker, der mit der LG zu vergleichen wäre.
Falschparken ist immer noch keine Straftat in Deutschland. Falschparken wird im Bußgeldkatalog aufgelistet, und deshalb wird eine Person mehr als 60-mal ermahnt, bis irgendwas passiert. Trotz Reue und Zusage. Hast du nicht erst letztens behauptet, du liest Artikel?
Und falls man doch wegen einer Nötigung angeklagt wird, ist es im Autoapartheitsstaat einfach, seine Verteidigung vorzubringen. Im Bundesland Berlin, wo angeblich Autofahrer am meisten drangsaliert werden, ist das gängige Praxis, weil der fehlende Vorsatz erlogen wird. Die Folge ist ganz einfach: komplett beschissene klimakiller Infrastruktur.

 
Falschparken ist immer noch keine Straftat in Deutschland. Falschparken wird im Bußgeldkatalog aufgelistet, und deshalb wird eine Person mehr als 60-mal ermahnt, bis irgendwas passiert. Trotz Reue und Zusage. Hast du nicht erst letztens behauptet, du liest Artikel?
Und falls man doch wegen einer Nötigung angeklagt wird, ist es im Autoapartheitsstaat einfach, seine Verteidigung vorzubringen. Im Bundesland Berlin, wo angeblich Autofahrer am meisten drangsaliert werden, ist das gängige Praxis, weil der fehlende Vorsatz erlogen wird. Die Folge ist ganz einfach: komplett beschissene klimakiller Infrastruktur.


Du meinst also, du darfst sein Auto quer über die Autobahn parken und wirst nicht verurteilt? Ernsthaft? :ugly:

Es ist ja nicht so, dass für LG neue Gesetze angewendet werden. Die bestehenden Gesetze (Nötigung) werden einfach angewandt. Darum muss Falschparken auch gar keine Straftat sein. Genausowenig ist "sich-auf-die-Straße-kleben" eine Straftat. Es ist erst dann eine Straftat, wenn man sich damir der Nötigung strafbar macht.
 
Du meinst also, du darfst sein Auto quer über die Autobahn parken und wirst nicht verurteilt? Ernsthaft? :ugly:

Es ist ja nicht so, dass für LG neue Gesetze angewendet werden. Die bestehenden Gesetze (Nötigung) werden einfach angewandt. Darum muss Falschparken auch gar keine Straftat sein. Genausowenig ist "sich-auf-die-Straße-kleben" eine Straftat. Es ist erst dann eine Straftat, wenn man sich damir der Nötigung strafbar macht.
In NRW eine Tradition :

Nach bestehendem Recht müsste der Kläger auch nun beweisen, dass sie ihrer Ankündigung Taten folgen lässt und selbst dann steht die Verhältnismäßigkeit im Raum. Ein CEO der in der höchstsubventioniertesten Industrie korrupt Strafen begeht, mutwillig Klimagesetze umgeht, Käufer belog und Milliarden Schäden verursachte bekommt Bewährung. Ein anderer hat in den USA sogar eine Haftstrafe und lebt in Deutschland frei.
 
In NRW eine Tradition :

Nach bestehendem Recht müsste der Kläger auch nun beweisen, dass sie ihrer Ankündigung Taten folgen lässt und selbst dann steht die Verhältnismäßigkeit im Raum. Ein CEO der in der höchstsubventioniertesten Industrie korrupt Strafen begeht, mutwillig Klimagesetze umgeht, Käufer belog und Milliarden Schäden verursachte bekommt Bewährung. Ein anderer hat in den USA sogar eine Haftstrafe und lebt in Deutschland frei.

Willst du nun mein Aussage bestätigen? Denn da scheint die ähnliche Verschärfung wie bei den Klebearschlöchern angestrebt zu werden.
 
Willst du nun mein Aussage bestätigen? Denn da scheint die ähnliche Verschärfung wie bei den Klebearschlöchern angestrebt zu werden.
Es gibt nichts zur Bestätigung.
Eine Verschärfung gibt es weiterhin nicht. Das Bußgeldkatalog und die Strafen im Zusammenhang im stvo haben sich nicht geändert, während es nun in Rekordzeit ein Exempel bei einer Demonstrantin gibt.

Umgekehrt verteidigst du weiterhin Falschparker, die sich problemlos 60+ mal ermahnen lassen können ohne strafrechtlicher Konsequenzen bis zur Lächerlichkeit ganzer Autobahnblockaden ohne strafrechtlicher Konsequenzen, während genau diese Gruppe der Hauptgrund für Deutschlands Klimasünde und kaputter Infrastruktur sind mit der viel zu hohen Anzahl an zugelassenen Autos und Rasern.
 
Zurück
Top Bottom