Zero Tolerance Allgemeiner Klima-Thread

ZT Pin

Ihr befindet euch in einem ZT-Thread, entsprechend gelten hier folgende extra Regeln(Sonderregeln ggf. im Startpost sind mitzubeachten):

1) ZTF für Zero Tolerance Forums Provokationen/Beleidigungen/Bashes/Trollen/OffTopic/Spam/etc führen zur sofortigen Bestrafung in Form von Bans. Entscheidungen sind endgültig und nicht diskutierbar.

2) Gepflegte Diskussionskultur ist das Gebot! ZTFs koexistieren neben den normalen Foren. Wenn ihr mit den harten Regeln hier nicht klarkommt, nutzt die normal moderierten Foren.

Sowohl das Ignorieren/Abstreiten des menschengemachten Klimawandels als auch das Verhöhnen der Letzten Generation sind hier fehl am Platz.

Wenn ihr den Klimawandel als solches oder zumindest den Einfluss des Menschen nicht wahrhaben wollt, dann ist dies einfach der falsche Thread für euch. Uns ist hier eine zielgerichtete Debatte wichtiger, anstatt die Grundlagen erneut durchzukauen, zumal die etwaigen Erklärung oft ignoriert werden.

Bzgl. der Letzten Generation ist es ähnlich gelagert. So könnt ihr deren Maßnahmen und die Auswirkungen auf den gesellschaftlichen Diskurs besprechen. Wenn es euch aber nur darum geht, auf die Mitglieder mit dem Finger zu zeigen und diese auszulachen, ist dies ebenfalls der falsche Thread.

Nein, das ergibt nicht der Kontext sondern ist Gegenstand deiner Unterstellung.

Beim Urteil des BVG, die der Klage von FFF recht gab, geht es darum, das die Bundesregierung zu wenig macht und das Ihre Handlungen und das Klimaschutzgesetz nachgebessert werden muß.
Es ging bei dem Urteil nicht um die Frage, ob zu wenig gemacht wird, sondern in der Verfassungsbeschwerden mit Beschluss vom 24. März 2021 wurde einzig festgestellt, dass das Klimaschutzgesetzes der damaligen Bundesregierung vom 12. Dezember 2019 nicht den genauen Entwicklungspfad nach 2031 noch nicht definiert worden ist. Im Übrigen wurden die Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen.
Konkret heißt es:
"Zu dem danach gebotenen rechtzeitigen Übergang zu Klimaneutralität reichen die gesetzlichen Maßgaben für die Fortschreibung des Reduktionspfads der Treibhausgasemissionen ab dem Jahr 2031 nicht aus. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, die Fortschreibung der Minderungsziele der Treibhausgasemissionen für Zeiträume nach 2030 bis zum 31. Dezember 2022 näher zu regeln."
 
Sobald sie vor Gericht sagen "wenn ihr mich gehen lässt, ich garantiere euch, ich rase wieder / parke wieder falsch" vermutlich.

Der Grund, warum die Kleber so einfach zu verurteilen sind ist, dass sie offen damit hausieren gehen, die Straftat immer und immer wieder zu begehen.
Die Intention von Rasern und Falschparkern ist genauso da und ihr Schaden an die Gesellschaft ist vielfaches höher.
Der Unterschied alleine liegt, dass eins zum Politikum hochgeschaukelt wurde und das andere in dieser Gesellschaft als Selbstverständlichkeit gilt.
 
Echt nur.....

Auf diese LG-Spender Meldung haben wir im Büro beim Mittag gewettet. xD

Ich habe verloren :( Hatte 1-3 Stunden getippt bis die kommt.

Naja ich weiß von Graffiti Entfernung das es da schnell wesentlich teurer wird bei weniger Fläche.

Hoffe das die bis zu 500.000€ strafe wegen des Denkmalschutzes dazu kommen. Die Aktion wie jede andere der LG bleibt einfach nur peinlich.
 
Die Intention von Rasern und Falschparkern ist genauso da und ihr Schaden an die Gesellschaft ist vielfaches höher.
Der Unterschied alleine liegt, dass eins zum Politikum hochgeschaukelt wurde und das andere in dieser Gesellschaft als Selbstverständlichkeit gilt.

Nein, der Unterschied liegt darin, dass die einen vor Gericht zum mutwilligen Wiederholungstäter werden und die übrigen vielleicht diese Intention insgeheim sagen, aber nicht blöd genug sind, es vor Gericht anzukündigen.

Wenn du dein Kind einmal schlägst, wirst du wohl freigesprochen. Wenn du der Kinderschutzbehörde sagst "gebt mir das Kind zurück, ich brauche auch weiterhin eine Puppe, die ich windelweich prügeln kann", wirst du Schwierigkeiten haben vor Gericht.
 
Swisslink hat aber recht.
Man kann z.b auch den Führerschein verlieren wenn man mehrmals im Jahr geblitzt wird, auch ohne über die relevanten Geschwindigkeiten im Bußgeldkatalog zu kommen.
Kündigt man das natürlich vor einem Gericht noch an bleibt diesem nichts mehr anderes übrig
 
Swisslink hat aber recht.
Man kann z.b auch den Führerschein verlieren wenn man mehrmals im Jahr geblitzt wird, auch ohne über die relevanten Geschwindigkeiten im Bußgeldkatalog zu kommen.
Kündigt man das natürlich vor einem Gericht noch an bleibt diesem nichts mehr anderes übrig

Nein ... alles was ihr da sagt ist quatsch.
Weder wird dir der Führerschein weggenommen wen du ankündigt zu schnell zu fahren noch ist es okay, sein Kind "nur einmal zu schlagen".

Diese apfel/Bananen Beispiele sind genau das, Blödsinn.
 
Nein ... alles was ihr da sagt ist quatsch.
Weder wird dir der Führerschein weggenommen wen du ankündigt zu schnell zu fahren noch ist es okay, sein Kind "nur einmal zu schlagen".

Diese apfel/Bananen Beispiele sind genau das, Blödsinn.
Der Bußgeldkatalog kennt den sogenannten Wiederholungstäter. Wer also innerhalb eines Jahres zweimal oder sogar mehrmals mit mehr als 26 km/h zu viel geblitzt wurde, muss mit einem Fahrverbot rechnen.
 
Nein ... alles was ihr da sagt ist quatsch.
Weder wird dir der Führerschein weggenommen wen du ankündigt zu schnell zu fahren noch ist es okay, sein Kind "nur einmal zu schlagen".

Diese apfel/Bananen Beispiele sind genau das, Blödsinn.

Natürlich. Im Strafrecht ist mangelnde Einsicht und Reue ja auch absolut kein Grund, das Strafmaß zu erhöhen.

In welcher Welt lebst du?
 
Destruktive Diskussionsweise
Jetzt mal abseitsvon irgendwelchen Beispielen: Was soll der Richter denn sagen, bzw. wie richten, wenn der Beschuldigte nicht einsichtig ist und weitere ähnliche Taten ankündigt?

Oberste Aufgabe des Staates ist es, seine Bürger zu schützen. Wenn ich mich morgen an das Reichtstagsgebäude klebe, da die Bundesregierung dieser Aufgabe nicht nachkommt und tagtäglich neue Messerspezialisten in diesem Land rumwüten, bekomme ich dann auch Zustimmung vom Bundesverfassungsgericht, bzw. wie würde das mediale Echo ausfallen?
 
Jetzt mal abseitsvon irgendwelchen Beispielen: Was soll der Richter denn sagen, bzw. wie richten, wenn der Beschuldigte nicht einsichtig ist und weitere ähnliche Taten ankündigt?

Oberste Aufgabe des Staates ist es, seine Bürger zu schützen. Wenn ich mich morgen an das Reichtstagsgebäude klebe, da die Bundesregierung dieser Aufgabe nicht nachkommt und tagtäglich neue Messerspezialisten in diesem Land rumwüten, bekomme ich dann auch Zustimmung vom Bundesverfassungsgericht, bzw. wie würde das mediale Echo ausfallen?

Dass Wiederholungstäter härter bestraft werden als Einzeltäter ist in einem Rechtsstaat völlig normal. Denn das erste Ziel einer Haftstrafe ist nicht etwa, den Täter zu bestrafen, sondern die Bevölkerung vor dem Täter zu schützen und den Täter zu resozialisieren. Das funktioniert dann relativ einfach, wenn der Täter einsichtig ist und Reue zeigt. Das funktioniert dann sehr schwer, wenn der Täter eine Wiederholung ankündigt. ChoosenOne scheint hier - wie so oft - in einer völligen Scheinwelt zu leben, die mit der Realität nichts zu tun hat.

Und ChoosenOne hat wohl das Prinzip einer Analogie noch nicht verstanden. Denn die schwere der Straftat spielt absolut keine Rolle bei der Bemessung, ob ein Wiederholungstäter härter bestraft wird als ein einmaliger Täter. Darum ist das Beispiel mit dem Schlagen des Kindes sehr passend, um den Punkt aufzuzeigen.

Edit: Ach, und natürlich muss ich wieder mal richtigstellen, was ChoosenOne hier in meinen Beitrag interpretiert hat. Nein, ich habe nie gesagt, dass das Kind zu schlagen okay ist. Beim ersten Schlag gegen das Kind, wird dir aber mit sehr großer Wahrscheinlich nicht das Sorgerecht entzogen. Wenn du bei der Überprüfung der Situation aber offen zugibst, dass es dir einen Heidenspaß macht, dein Kind windelweich zu prügeln, wird das Kind verdammt schnell weg sein.
 
Ich gebe dir nicht Recht, sondern widerspreche dir... 😅

Nein, du stimmt mir zu

Zu dem danach gebotenen rechtzeitigen Übergang zu Klimaneutralität reichen die gesetzlichen Maßgaben für die Fortschreibung des Reduktionspfads der Treibhausgasemissionen ab dem Jahr 2031 nicht aus.

Und weiter ...


Natürlich. Im Strafrecht ist mangelnde Einsicht und Reue ja auch absolut kein Grund, das Strafmaß zu erhöhen.

In welcher Welt lebst du?

In der, in der du für Kundesmissbrauch sofort bestraft wirst, und nicht nach dem 10x mit Ansage
 
Nein, der Unterschied liegt darin, dass die einen vor Gericht zum mutwilligen Wiederholungstäter werden und die übrigen vielleicht diese Intention insgeheim sagen, aber nicht blöd genug sind, es vor Gericht anzukündigen.
Kind verprügeln ist Strafe, Demorecht anwenden nicht und genauso wenig jede dummheit mit einem auto zu begehen.
 
Kind verprügeln ist Strafe, Demorecht anwenden nicht und genauso wenig jede dummheit mit einem auto zu begehen.

Nötigung ist Strafe. Wiederholte Nötigung ist härtere Strafe. Uneinsichtigkeit und mangelnde Reue ist härtere Strafe.

So schwierig ist das Konzept nicht.

In der, in der du für Kundesmissbrauch sofort bestraft wirst, und nicht nach dem 10x mit Ansage

Willst du mir ernsthaft sagen, dass du der Meinung bist, dass eine Ohrfeige ausreicht, damit dir der Staat das Sorgerecht entzieht?

Falls ja: da bist du sowas von auf dem Holzweg.

Und nur damit ChoosenOne hier nicht wieder irgendeinen Unsinn interpretiert: nein, ich verharmlose keine Gewalt gegen Kinder. Tatsache ist aber, dass es ein Unterschied ist, ob jemand einem Kind einmal eine Ohrfeige verpasst und Reue zeigt, oder ob er der Kinderschutzbehörde bei der Anhörung sagt, dass er es immer und immer und immer wieder tut, wenn er das Kind behalten darf.

Ob es moralisch ein Unterschied ist, will ich nicht mal beurteilen. Rechtlich ist es aber ohne jeden Zweifel ein riesiger Unterschied. Und genau dem gleichen Schema folgt der Unterschied zwischen einem Falschparker und einem Kleber: der Falschparker wird nie argumentieren "ich werde es wieder tun, also lasst mich fahren!" Der Kleber sagt aber offen "Ich werde es immer wieder tun, also lasst mich gehen!" Darum kann es der Staat, zum Schutz der Bevölkerung und zu Resozialisierungszwecken, nicht verantworten, die Kleber gehenzulassen.
 
Ist es eine Dummheit, eine 11jährige symbolisch als Klägerin zu missbrauchen? Gibt es diese Marlene überhaupt? Die Zeit bietet mal wieder Journalismus am Limit.
 
Nein, das ergibt nicht der Kontext sondern ist Gegenstand deiner Unterstellung.

Beim Urteil des BVG, die der Klage von FFF recht gab, geht es darum, das die Bundesregierung zu wenig macht und das Ihre Handlungen und das Klimaschutzgesetz nachgebessert werden muß.

Weder steht das was von, das der Staat nichts tut oder wurde das von mir auch nur angedeutet.
Ich kann nichts dafür, wie du aus klaren Aussagen in deinem Kopf zusammenreimst.
Jedenfallst steht da nix in meinen Posts. Also unterlass das lügen, indem du gegenteiliges behauptest.
Wenn du meinst Lügen zu müssen solltest du deine Lügerei nicht anderen unterjubeln.:nix:
 
Nötigung ist Strafe. Wiederholte Nötigung ist härtere Strafe. Uneinsichtigkeit und mangelnde Reue ist härtere Strafe.

So schwierig ist das Konzept nicht.
Nötigung im Straßenverkehr ist auf deutschen Straßen ein geduldetes Vergehen und dabei ist die deutsche Rechtssprechung für Autofahrer schon lasch im Gegensatz zu seinen vernünftigen Nachbarn.

Du wirst alleine im Internet jeden Tag mehr solcher Delikte von Autofahrern finden als dass es sitzende Menschen gibt. Viele davon genauso Wiederholungstäter. Nur eine Gruppe wird als Klima-RAF jedoch betitelt.
 
Ist es eine Dummheit, eine 11jährige symbolisch als Klägerin zu missbrauchen? Gibt es diese Marlene überhaupt? Die Zeit bietet mal wieder Journalismus am Limit.

Ne, gibt es nicht.
Alles fake.
Wie der Klimawandel Klimmlüge.
Bundesverfassungsgericht gibt es auch nicht
Genausowenig wie irgendwelche Urteile.
Alles nur Lügenpresse
 
Zurück
Top Bottom