Im Gruppenchat waren 57 Mitglieder, die laut dem Beamten alle aktuelle oder ehemalige Mitglieder seiner Dienststelle waren. Er selbst hatte dort etwa 300 Nachrichten geschrieben;
über elf von ihnen verhandelte das Amtsgericht. In drei Fällen sprach die Richterin ihn frei, weil sie Möglichkeiten für eine satirische oder kritische Auslegung erkannte.
Die Verteidigung betonte,
dass es sich um eine private und geschlossene Gruppe handele, in der viel „schlechter Humor, Müll und Mist“ geteilt wurde. Aus den Nachrichten lasse sich nicht erkennen, dass der Verurteilte das Ziel gehabt habe, nationalsozialistisches Gedankengut wieder aufleben zu lassen.
Das Gericht folgte jedoch weitestgehend der Argumentation der Staatsanwaltschaft.
Demnach verbreitete der Verurteilte durch den Chat verfassungswidrige Symbole unter den Mitgliedern und möglicherweise darüber hinaus. Da das nur im Kontext politischer Bildung, mit klar erkennbarer Gegnerschaft oder im Rahmen von Kunst und Satire erlaubt ist,
machte er sich in acht Fällen schuldig.
Darüber hinaus hob das Gericht seine Vorbildfunktion als Beamter und seine Kenntnis des Strafrechts hervor. Als Polizist müsste er demnach wissen, dass die Verbreitung nationalsozialistischer Symbole verboten ist.
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Zuvor wurden schon andere Mitglieder derselben Chatgruppe wegen ähnlicher Delikte verurteilt, wie das Amtsgericht bestätigte.
Das Amtsgericht Frankfurt hat einen weiteren Polizeibeamten wegen rechtsextremer Chats verurteilt. Es ist einer von vielen Fällen in der hessischen Polizei.
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