ZDF Magazin Royale

Status
Nicht offen für weitere Antworten.
Hinweis
Die Diskussion über die Polizeichats und alles was dazu gehört ist ab sofort beendet, da ihr mittlerweile damit Themen anschneidet, für die es extra einen eigenständigen Thread gibt. Die Polizeichats an sich sollten zu Genüge diskutiert sein. Zumal ihr mittlerweile versucht, menschenverachtendes Verhalten gegeneinander aufzurechnen.
Dennoch ist deren Rechtsentscheid der aktuell gültige und ausschlaggebende und nicht die Ermittlungen des Staatsanwalts.
Nein. Da die Ermittlungen noch laufen.
Abgesehen davon kann ich den Chatinhalt und die Witzeschreiber als klar rechtsextrem definieren.
darauf basierend ist eure Strafbarkeitsfeststellung nicht den Tatsachen entsprechend.
Deine ist an der Realität vorbei...
 
Wie oft denn noch. Das Gericht Frankfurt ist nicht die alleinige Instanz. Nicht ohne Grund gibt es da noch höhere Ebenen.

Wäre die Justiz so eindeutig, dann bräuchten wir keine Anwälte.


Dennoch ist deren Rechtsentscheid der aktuell gültige und ausschlaggebende und nicht die Ermittlungen des Staatsanwalts.

darauf basierend ist eure Strafbarkeitsfeststellung nicht den Tatsachen entsprechend.
 
Dennoch ist deren Rechtsentscheid der aktuell gültige und ausschlaggebende und nicht die Ermittlungen des Staatsanwalts.

darauf basierend ist eure Strafbarkeitsfeststellung nicht den Tatsachen entsprechend.

Das LG hat ja gar nichts entschieden. Die einzige Entscheidung nach 8!!! Jahren war, das sie die Klage erst gar nicht zulassen.
Damit haben Sie nicht nur das Disziplinarverfahren "erfolgreich" verschleppt, das so ausgessessen werden konnte, die Begründung ist mit ihrem Verweis auf "ist Satire und die darf alles" (ich paraphrisiere) auch ein Schlag ins Gesicht von Geselschaft, Opfern und Rechtssystem.

So eine Begründung hätte damals wohl auch aus Nürnberg gegeben ...
 
Und natürlich können in Gerichte und Co. auch Rechtsextreme sitzen und Sachen entscheiden und verschleppen. Dafür gibt es heutzutage mehr Feingefühl, wenn auch lange nicht perfekt.
Früher müsste man dem Mossad einen Tipp geben bevor wieder jemand untertaucht...
 
I-tüfelreiterei ob nur ein Teil gedeckt sei, denn das dürfte insofern keine Rolle für das Gericht gespielt haben, als die öffentlichmachung fehlt und die braucht’s damit Verhetzung greift.

Kinderpornos sind natürlich auch eine ganz andere Baustelle, da diesen auch bei bloß privatem Konsum jedenfalls der sexuelle Missbrauch Minderjähriger zugrunde liegt.

Wogegen ein Mauthausenmeme mit Doofspruch in einer 5 Mann Chatgruppe nur doof ist, aber ohne schädigende Aussenwirkung.
 
Keine Ahnung, wen du kennst. Ich beurteile hier diesen Polizist*innen-Chat. Den kann ich nämlich nachlesen. Dieser Chat ist eindeutig rechtsextrem.

Ich habe dir gesagt, wen ich kenne:

- hat in seinem Leben nie eine Initiative von rechts angenommen.

- hat konsequent nur Parteien gewählt, die selbst für Schweizer-Verhältnisse weit links sind - sich also in einem Spektrum bewegen, das es bei euch nicht mal gibt.

- hat in seinem Leben nie eine Initiative von links abgelehnt.

Laut dir ein Rechtsextremist.

Es würde eher lauten: "Wenn ihr Holocaust-verherrlichende Memes postet, dann seid ihr antisemitisch. Wenn ihr ein Bild von toten geflüchteten Kindern mit der Aufschrift "Schöner Tag am Strand", ein Bild vom Rauch aus einem Schornstein mit der Aufschrift "Jüdisches Familienfoto", ein Bild von Breivik mit der Aufschrift "Ich schieße nicht immer auf Kinder, aber wenn ich es tute stelle ich den Weltrekord auf", ein Bild von Hitler mit der Aufschrift "Nicht alle Helden tragen Masken",e in Bild von einem Tape-Band mit der Aufschrift "Macht aus einem Nein, Nein, Nein! ein sinnliches Mmm, Mmm, Mmm!", Bilder von Kindern mit Trisomie 21 und Wortspielen aus der abwertenden Bezeichnung "Down-Syndrom" und Bilder von versehrten Schwarzen mit herabwürdigenden Aussagen postet. Dann seid ihr rechtsextrem."

Okay.

Ein bisschen lang für ein Plakat, aber Politik ist halt komplexer als tumbe Wahlsprüche es suggerieren. :nix:


Und als Ergänzung zu deiner Ergänzung: Diskutiert nicht mit Nazi-Verstehern, weil die nicht in der Lage sind, etwas komplexere Gedankengänge zu verstehen. (Wenn ich sage, dass man nicht automatisch ein geschlossenes rechtsextremes Weltbild hat, weil man die NPD wählt, dann heißt das nicht, dass ich es toll finde, wenn Leute die NPD wählen. Was für ein Unsinn. xD)

Ich kann gerne nochmal erwähnen, was du gesagt hast: entscheidend ist nicht, was jemand wählt, sondern was jemand sagt und/oder schreibt. Du kannst deine Aussage gerne revidieren, aber dann sag das immerhin klar und deutlich.

Das ist, was du gesagt hast, war: realpolitische Einflussnahme ist egal, entscheidend sind dumme Sprüche bei der Bestimmung einer ideologischen Färbung eines Individuums.
 
I-tüfelreiterei ob nur ein Teil gedeckt sei, denn das dürfte insofern keine Rolle für das Gericht gespielt haben, als die öffentlichmachung fehlt und die braucht’s damit Verhetzung greift.

Kinderpornos sind natürlich auch eine ganz andere Baustelle, da diesen auch bei bloß privatem Konsum jedenfalls der sexuelle Missbrauch Minderjähriger zugrunde liegt.

Wogegen ein Mauthausenmeme mit Doofspruch in einer 5 Mann Chatgruppe nur doof ist, aber ohne schädigende Aussenwirkung.
Diese Diskussion dreht sich wirklich so hart im Kreis, dass einem ganz schwindelig wird. Versucht doch wenigstens mal neue Aspekte oder Argumente anzubringen.
 
I-tüfelreiterei ob nur ein Teil gedeckt sei, denn das dürfte insofern keine Rolle für das Gericht gespielt haben, als die öffentlichmachung fehlt und die braucht’s damit Verhetzung greift.
Ein rechtsextremes Meme sollte zur Kündigung reichen bei einem Polizisten.
Kinderpornos sind natürlich auch eine ganz andere Baustelle, da diesen auch bei bloß privatem Konsum jedenfalls der sexuelle Missbrauch Minderjähriger zugrunde liegt.
Das stimmt natürlich. Also wären heimliche Aufnahmen ok? Wenn der Vermieter eine versteckte Kamera in der Wohnung seiner Mieter anbringt.
Nach deiner Logik sind Straftaten ohne vorherige Opfer ja völlig legal.
Wogegen ein Mauthausenmeme mit Doofspruch in einer 5 Mann Chatgruppe nur doof ist, aber ohne schädigende Aussenwirkung.
Mauthausen?
 
I-tüfelreiterei ob nur ein Teil gedeckt sei, denn das dürfte insofern keine Rolle für das Gericht gespielt haben, als die öffentlichmachung fehlt und die braucht’s damit Verhetzung greift.

Es gibt vor allem bei Polizisten nicht nur das Strafrecht.


Nach deiner Logik sind Straftaten ohne vorherige Opfer ja völlig legal.

Dass irgendein Rechtsgut verletzt sein muss, ist natürlich klar.
 
Wir sind nun also endlich bei Kinderpornografie angelangt. War auch längst überfällig. Ja, Kinderpornografie, die von Produktion über Verbreitung bis Besitz verboten ist, ist absolut vergleichbar mit Memes, die legal produziert werden können, legal auf allen Servern der Welt gespeichert werden können und legal im Besitz sind.
 
Ein rechtsextremes Meme sollte zur Kündigung reichen bei einem Polizisten.
Das muss der Gesetzgeber festlegen.
Das stimmt natürlich. Also wären heimliche Aufnahmen ok? Wenn der Vermieter eine versteckte Kamera in der Wohnung seiner Mieter anbringt.
Nach deiner Logik sind Straftaten ohne vorherige Opfer ja völlig legal.
Dieser Vergleich ergibt gar keinen Sinn.
war ein bekanntes KZ der „Bergdeutschen“ und sinnbildlich von mir verwendet.
 

In diesem Fall, wenn das Gericht in diesem Fall keine Verbreitung verfassungswidriger / nationalsozialistischer Symbole sieht, dann ist das so, das gilt aber nicht grundsätzlich

Im Gruppenchat waren 57 Mitglieder, die laut dem Beamten alle aktuelle oder ehemalige Mitglieder seiner Dienststelle waren. Er selbst hatte dort etwa 300 Nachrichten geschrieben; über elf von ihnen verhandelte das Amtsgericht. In drei Fällen sprach die Richterin ihn frei, weil sie Möglichkeiten für eine satirische oder kritische Auslegung erkannte.
Die Verteidigung betonte, dass es sich um eine private und geschlossene Gruppe handele, in der viel „schlechter Humor, Müll und Mist“ geteilt wurde. Aus den Nachrichten lasse sich nicht erkennen, dass der Verurteilte das Ziel gehabt habe, nationalsozialistisches Gedankengut wieder aufleben zu lassen.

Das Gericht folgte jedoch weitestgehend der Argumentation der Staatsanwaltschaft. Demnach verbreitete der Verurteilte durch den Chat verfassungswidrige Symbole unter den Mitgliedern und möglicherweise darüber hinaus. Da das nur im Kontext politischer Bildung, mit klar erkennbarer Gegnerschaft oder im Rahmen von Kunst und Satire erlaubt ist, machte er sich in acht Fällen schuldig. Darüber hinaus hob das Gericht seine Vorbildfunktion als Beamter und seine Kenntnis des Strafrechts hervor. Als Polizist müsste er demnach wissen, dass die Verbreitung nationalsozialistischer Symbole verboten ist.

...

Zuvor wurden schon andere Mitglieder derselben Chatgruppe wegen ähnlicher Delikte verurteilt, wie das Amtsgericht bestätigte.


Ich bin mir hier nichtmal sicher, ob es die gleiche Gruppe ist, wäre gruselig genug wenn es in Hessen mehrere dieser Gruppen gibt.


I-tüfelreiterei ob nur ein Teil gedeckt sei, denn das dürfte insofern keine Rolle für das Gericht gespielt haben, als die öffentlichmachung fehlt und die braucht’s damit Verhetzung greift.

Überhaupt nicht, da jeder Teil einzeln geprüft wird.


darauf basierend ist eure Strafbarkeitsfeststellung nicht den Tatsachen entsprechend.

Es ist eher nicht den Tatsachen entsprechend die Strafbarkeitsfeststellung aufgrund einzelner Fälle festzumachen. Es gibt keine Gleichbehandlung im Unrecht, von daher kann man nicht davon ausgehen, dass nur weil hier nichts strafrechtlich relevantes festgestellt wurde, das bei ähnlichen Fallen ebenso ist. Da ist jeder Fall einzeln zu betrachten und da es mittlerweile Beispiele gibt in denen das Teilen in privaten Gruppen ausreicht ist es eben nicht egal was in privaten Gruppen geteilt wird und ob es straflich relevant ist, denn das ist es wie die Rechtsprechung zeigt.


ist absolut vergleichbar mit Memes, die legal produziert werden können, legal auf allen Servern der Welt gespeichert werden können und legal im Besitz sind.

In Deutschland strafrechtlich relevant ist im Fall von verbotener verfassungswidriger / nationalsozialistischer Symbole die Verbreitung, nicht der Besitz.
 
Das wäre eine andere Diskussion. Hier geht es darum, ob man jemandem basierend auf geschmacklosen Witzen in Gruppenchats, von denen uns jeder Kontext in Bezug auf die Teilnehmer fehlt, auf eine verinnerlichte nationalsozialistische Ideologie unterstellen kann.

Nein, darum ging es NIE!
Das war nur die größte Nebelkerze, neben der kleinere Datenschutz Nebelkerze, die DU hier immer wieder gezündet hast.
Es ging und geht nicht darum, diese Polizisten wegen einer Ideologie zu bestrafen, so offensichtlich diese auch sein mag.
Es geht darum, diese Polizisten für das zu bestrafen, was sie dort gepostet und geschrieben haben. Also für Handlungen die sie wirklich ausgeführt haben und Straftaten darstellen.
Eigentlich ganz einfach, auch wen man vor lauter Ruach und Nebel im Grunde nichts mehr sehen kann
 
Nein, darum ging es NIE!
Das war nur die größte Nebelkerze, neben der kleinere Datenschutz Nebelkerze, die DU hier immer wieder gezündet hast.
Es ging und geht nicht darum, diese Polizisten wegen einer Ideologie zu bestrafen, so offensichtlich diese auch sein mag.
Es geht darum, diese Polizisten für das zu bestrafen, was sie dort gepostet und geschrieben haben. Also für Handlungen die sie wirklich ausgeführt haben und Straftaten darstellen.
Eigentlich ganz einfach, auch wen man vor lauter Ruach und Nebel im Grunde nichts mehr sehen kann

Die Strafbarkeit dieser Handlungen (≠ Rechtsextremismus) und die Nazi-Unterstellung sind zwei paar Schuhe, richtig. Beides wurde jedoch hier ausführlich thematisiert. Bitte einmal nachlesen. :(
 
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