TheSeaSnake
L99: LIMIT BREAKER
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- 13 Jul 2007
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Wie oft denn noch. Das Gericht Frankfurt ist nicht die alleinige Instanz. Nicht ohne Grund gibt es da noch höhere Ebenen.
Wäre die Justiz so eindeutig, dann bräuchten wir keine Anwälte.
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Wie oft denn noch. Das Gericht Frankfurt ist nicht die alleinige Instanz. Nicht ohne Grund gibt es da noch höhere Ebenen.
Nein. Da die Ermittlungen noch laufen.Dennoch ist deren Rechtsentscheid der aktuell gültige und ausschlaggebende und nicht die Ermittlungen des Staatsanwalts.
Deine ist an der Realität vorbei...darauf basierend ist eure Strafbarkeitsfeststellung nicht den Tatsachen entsprechend.
Dennoch ist deren Rechtsentscheid der aktuell gültige und ausschlaggebende und nicht die Ermittlungen des Staatsanwalts.Wie oft denn noch. Das Gericht Frankfurt ist nicht die alleinige Instanz. Nicht ohne Grund gibt es da noch höhere Ebenen.
Wäre die Justiz so eindeutig, dann bräuchten wir keine Anwälte.
Böhmermann zitiert aus der Entscheidung des Landgerichtes Frankfurt, das eine Anklage abgelehnt habe. Begründung: Die Chatinhalte seien nicht veröffentlicht worden. Zudem sei ein Teil davon durch Meinungsfreiheit, als Satire und damit durch Kunstfreiheit gedeckt.
Dennoch ist deren Rechtsentscheid der aktuell gültige und ausschlaggebende und nicht die Ermittlungen des Staatsanwalts.
darauf basierend ist eure Strafbarkeitsfeststellung nicht den Tatsachen entsprechend.
Keine Ahnung, wen du kennst. Ich beurteile hier diesen Polizist*innen-Chat. Den kann ich nämlich nachlesen. Dieser Chat ist eindeutig rechtsextrem.
Es würde eher lauten: "Wenn ihr Holocaust-verherrlichende Memes postet, dann seid ihr antisemitisch. Wenn ihr ein Bild von toten geflüchteten Kindern mit der Aufschrift "Schöner Tag am Strand", ein Bild vom Rauch aus einem Schornstein mit der Aufschrift "Jüdisches Familienfoto", ein Bild von Breivik mit der Aufschrift "Ich schieße nicht immer auf Kinder, aber wenn ich es tute stelle ich den Weltrekord auf", ein Bild von Hitler mit der Aufschrift "Nicht alle Helden tragen Masken",e in Bild von einem Tape-Band mit der Aufschrift "Macht aus einem Nein, Nein, Nein! ein sinnliches Mmm, Mmm, Mmm!", Bilder von Kindern mit Trisomie 21 und Wortspielen aus der abwertenden Bezeichnung "Down-Syndrom" und Bilder von versehrten Schwarzen mit herabwürdigenden Aussagen postet. Dann seid ihr rechtsextrem."
Ein bisschen lang für ein Plakat, aber Politik ist halt komplexer als tumbe Wahlsprüche es suggerieren.
Und als Ergänzung zu deiner Ergänzung: Diskutiert nicht mit Nazi-Verstehern, weil die nicht in der Lage sind, etwas komplexere Gedankengänge zu verstehen. (Wenn ich sage, dass man nicht automatisch ein geschlossenes rechtsextremes Weltbild hat, weil man die NPD wählt, dann heißt das nicht, dass ich es toll finde, wenn Leute die NPD wählen. Was für ein Unsinn.)
Diese Diskussion dreht sich wirklich so hart im Kreis, dass einem ganz schwindelig wird. Versucht doch wenigstens mal neue Aspekte oder Argumente anzubringen.I-tüfelreiterei ob nur ein Teil gedeckt sei, denn das dürfte insofern keine Rolle für das Gericht gespielt haben, als die öffentlichmachung fehlt und die braucht’s damit Verhetzung greift.
Kinderpornos sind natürlich auch eine ganz andere Baustelle, da diesen auch bei bloß privatem Konsum jedenfalls der sexuelle Missbrauch Minderjähriger zugrunde liegt.
Wogegen ein Mauthausenmeme mit Doofspruch in einer 5 Mann Chatgruppe nur doof ist, aber ohne schädigende Aussenwirkung.
Ein rechtsextremes Meme sollte zur Kündigung reichen bei einem Polizisten.I-tüfelreiterei ob nur ein Teil gedeckt sei, denn das dürfte insofern keine Rolle für das Gericht gespielt haben, als die öffentlichmachung fehlt und die braucht’s damit Verhetzung greift.
Das stimmt natürlich. Also wären heimliche Aufnahmen ok? Wenn der Vermieter eine versteckte Kamera in der Wohnung seiner Mieter anbringt.Kinderpornos sind natürlich auch eine ganz andere Baustelle, da diesen auch bei bloß privatem Konsum jedenfalls der sexuelle Missbrauch Minderjähriger zugrunde liegt.
Mauthausen?Wogegen ein Mauthausenmeme mit Doofspruch in einer 5 Mann Chatgruppe nur doof ist, aber ohne schädigende Aussenwirkung.
35 Seiten .. das ist ein drittel des ganzen Threads über ein Wochenende ..

I-tüfelreiterei ob nur ein Teil gedeckt sei, denn das dürfte insofern keine Rolle für das Gericht gespielt haben, als die öffentlichmachung fehlt und die braucht’s damit Verhetzung greift.
Nach deiner Logik sind Straftaten ohne vorherige Opfer ja völlig legal.
Das muss der Gesetzgeber festlegen.Ein rechtsextremes Meme sollte zur Kündigung reichen bei einem Polizisten.
Dieser Vergleich ergibt gar keinen Sinn.Das stimmt natürlich. Also wären heimliche Aufnahmen ok? Wenn der Vermieter eine versteckte Kamera in der Wohnung seiner Mieter anbringt.
Nach deiner Logik sind Straftaten ohne vorherige Opfer ja völlig legal.
war ein bekanntes KZ der „Bergdeutschen“ und sinnbildlich von mir verwendet.Mauthausen?
Das muss der Gesetzgeber festlegen.
Nein. Der Dienstherr legt das fest. Wenn dein AG der ÖD ist, dann gibt's da andere Ansprüche.Das muss der Gesetzgeber festlegen.
Deine Auslegung der Gesetzteslage ergibt kein Sinn.Dieser Vergleich ergibt gar keinen Sinn.
Kannte ich nicht. Bist du Österreicher?war ein bekanntes KZ der „Bergdeutschen“ und sinnbildlich von mir verwendet.
Im Gruppenchat waren 57 Mitglieder, die laut dem Beamten alle aktuelle oder ehemalige Mitglieder seiner Dienststelle waren. Er selbst hatte dort etwa 300 Nachrichten geschrieben; über elf von ihnen verhandelte das Amtsgericht. In drei Fällen sprach die Richterin ihn frei, weil sie Möglichkeiten für eine satirische oder kritische Auslegung erkannte.
Die Verteidigung betonte, dass es sich um eine private und geschlossene Gruppe handele, in der viel „schlechter Humor, Müll und Mist“ geteilt wurde. Aus den Nachrichten lasse sich nicht erkennen, dass der Verurteilte das Ziel gehabt habe, nationalsozialistisches Gedankengut wieder aufleben zu lassen.
Das Gericht folgte jedoch weitestgehend der Argumentation der Staatsanwaltschaft. Demnach verbreitete der Verurteilte durch den Chat verfassungswidrige Symbole unter den Mitgliedern und möglicherweise darüber hinaus. Da das nur im Kontext politischer Bildung, mit klar erkennbarer Gegnerschaft oder im Rahmen von Kunst und Satire erlaubt ist, machte er sich in acht Fällen schuldig. Darüber hinaus hob das Gericht seine Vorbildfunktion als Beamter und seine Kenntnis des Strafrechts hervor. Als Polizist müsste er demnach wissen, dass die Verbreitung nationalsozialistischer Symbole verboten ist.
...
Zuvor wurden schon andere Mitglieder derselben Chatgruppe wegen ähnlicher Delikte verurteilt, wie das Amtsgericht bestätigte.
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Hessischer Polizist wegen rechtsextremer Chats verurteilt
Das Amtsgericht Frankfurt hat einen weiteren Polizeibeamten wegen rechtsextremer Chats verurteilt. Es ist einer von vielen Fällen in der hessischen Polizei.www.faz.net
I-tüfelreiterei ob nur ein Teil gedeckt sei, denn das dürfte insofern keine Rolle für das Gericht gespielt haben, als die öffentlichmachung fehlt und die braucht’s damit Verhetzung greift.
darauf basierend ist eure Strafbarkeitsfeststellung nicht den Tatsachen entsprechend.
ist absolut vergleichbar mit Memes, die legal produziert werden können, legal auf allen Servern der Welt gespeichert werden können und legal im Besitz sind.
Das wäre eine andere Diskussion. Hier geht es darum, ob man jemandem basierend auf geschmacklosen Witzen in Gruppenchats, von denen uns jeder Kontext in Bezug auf die Teilnehmer fehlt, auf eine verinnerlichte nationalsozialistische Ideologie unterstellen kann.
Nein, darum ging es NIE!
Das war nur die größte Nebelkerze, neben der kleinere Datenschutz Nebelkerze, die DU hier immer wieder gezündet hast.
Es ging und geht nicht darum, diese Polizisten wegen einer Ideologie zu bestrafen, so offensichtlich diese auch sein mag.
Es geht darum, diese Polizisten für das zu bestrafen, was sie dort gepostet und geschrieben haben. Also für Handlungen die sie wirklich ausgeführt haben und Straftaten darstellen.
Eigentlich ganz einfach, auch wen man vor lauter Ruach und Nebel im Grunde nichts mehr sehen kann
