Zero Tolerance Rassismus, Sexismus und die Gamingindustrie

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2) Gepflegte Diskussionskultur ist das Gebot! ZTFs koexistieren neben den normalen Foren. Wenn ihr mit den harten Regeln hier nicht klarkommt, nutzt die normal moderierten Foren.

In Zukunft werden wir stärker auf abwertende Begriffe wie Wokies, Idioten usw. achten, die nur dazu dienen, um eine Gruppierung pauschal abzuwerten. Nehmt in solchen Fällen wertneutrale Begriffe wie Transaktivisten und dergleichen.

Wobei die Gesetze in den USA schon Idiotie sind. Beispiel der 18jährige Österreicher 2018, dem nach dem Sex mit einer 15jährigen in Florida 15 Jahre Haft drohten und der unglaubliches Glück hatte, dass der Staatsanwalt die Klage fallen liess.

nur kein Sex und kein Alkohol, aber 10jährige Schulschwänzer in Prison uniform in den Knast stecken.
 
Eine Person über 21 macht sich theoretisch strafbar, wenn sie Sex mit einer Person unter 16 Jahren hat.

Theoretisch deswegen, weil dies nur gilt, soweit man die aus Unerfahrenheit resultierende fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung des oder der unter 16-Jährigen ausnutzt – was aber hierzulande dank präpubertärer Selbstaufklärung in Schule, Massenmedien und im Freundeskreis bei Personen über 14 Jahren quasi nie der Fall ist (zumal der bundesweite Durchschnitt (!) des ersten Geschlechtsverkehrs ohnehin schon bei 14 Jahren liegt).

In der Praxis heißt das: Solange beide Sexualpartner 14 Jahre oder älter sind, spielt der Altersunterschied strafrechtlich keine Rolle mehr – abgesehen von ein paar Ausnahmen wie Prostitution oder Sex mit Erziehungsberechtigten.

:ol:

Kommt hier in DE dementsprechend auf den jeweiligen Fall an ob ein ausnutzen der Unerfahrenheit stattfindet.

Solange die 15 Jährige aus dem Swingerclub also nicht ausgenutzt wird & Sie sich dort "vermutlich" auch freiwillig befindet um Sex zu haben besteht laut deutschem Gesetzt kein Straftatbestand.

Moralisch ist das ganze natürlich nochmal eine andere Sache :kruemel:
 
:ol:

Kommt hier in DE dementsprechend auf den jeweiligen Fall an ob ein ausnutzen der Unerfahrenheit stattfindet.

Solange die 15 Jährige aus dem Swingerclub also nicht ausgenutzt wird & Sie sich dort "vermutlich" auch freiwillig befindet um Sex zu haben besteht laut deutschem Gesetzt kein Straftatbestand.

Moralisch ist das ganze natürlich nochmal eine andere Sache :kruemel:
Eine 15 jährige Person soll in der Lage sein einen Swingerclub, dessen Sinn und Zweck, zu verstehen und zu begreifen? Ok :kruemel:
 
Eine 15 jährige Person soll in der Lage sein einen Swingerclub, dessen Sinn und Zweck, zu verstehen und zu begreifen? Ok :kruemel:

Du hast doch Folgendes selber gepostet?

Wenn ein Jugendlicher unter 16 und der andere über 21 Jahre alt ist, kann sich der Ältere eventuell strafbarmachen. Zum Beispiel dann, wenn die jüngere Person noch sehr unerfahren ist und deshalb nicht einschätzen kann, ob sie etwas möchte oder nicht. Rechtlich heißt das dann „fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung“. Wenn die ältere Person das ausnutzt, gilt das als Missbrauch und ist strafbar.

Erstens kannst du diesen Sachverhalt sicher nicht einschätzen in Bezug auf den hier vorliegenden Fall. Zweitens dürfte ein Grindr-Profil eines 15 Jährigen die Schuld des Angeklagten sicher nicht gerade verschärfen.
 
Nö, es gibt Einschränkungen. du gehst einfach davon aus das alle Kinder den Einschränkungen nicht unterliegen, was bereits merkwürdig ist
Wenn ein normales 15 jähriges Mädchen mit einem über 21 jährigen hier in Deutschland Geschlechtsverkehr haben möchte, dann dürfen beide das hier in Deutschland völlig legal miteinander tun solange es einvernehmlich geschieht und das Mädchen aufgeklärt ist und nicht ausgenutzt wird.

Das ist hier gesetzlich so geregelt und da kannst du noch so viel zetern aber es bleibt dennoch legal.

Ich selber finde das auch zu jung aber es ändert nichts an der deutschen Gesetzesgebung.
 
Wenn ein normales 15 jähriges Mädchen mit einem über 21 jährigen hier in Deutschland Geschlechtsverkehr haben möchte, dann dürfen beide das hier in Deutschland völlig legal miteinander tun solange es einvernehmlich geschieht und das Mädchen aufgeklärt ist und nicht ausgenutzt wird.

Das ist hier gesetzlich so geregelt und da kannst du noch so viel zetern aber es bleibt dennoch legal.

Ich selber finde das auch zu jung aber es ändert nichts an der deutschen Gesetzesgebung.
Das heißt unter Einschränkungen. Es ist eben nicht einfach alles möglich weil es sonst in Missbrauch abdriftet. Steht da auch so drin. Auch wenn du den Part anscheinend gern auslässt
 
Das heißt unter Einschränkungen. Es ist eben nicht einfach alles möglich weil es sonst in Missbrauch abdriftet. Steht da auch so drin. Auch wenn du den Part anscheinend gern auslässt
Natürlich ist nicht einfach alles möglich, habe ich auch so geschrieben das es auf den jeweiligen Fall ankommt.

Wenn ein 22. Jähriger ein 15 Jähriges Mädchen das kaum Ahnung von Geschlechtsverkehr und dessen Folgen hat verführt bzw. zum Geschlechtsverkehr drängt dann ist das hier in Deutschland in dem Fall natürlich Missbrauch und dementsprechend eine Straftat.

Schutzaltersgrenze: Das ist erlaubt, das ist verboten​

  • Sexuelle Handlungen, an denen ein Kind (unter 14) beteiligt ist sind immer verboten.
  • Jugendlichen ab 14 Jahren darf für sexuelle Handlungen kein Geld gezahlt oder ein sonstiger finanzieller Vorteil verschafft und keine Zwangslage ausgenutzt werden.
  • ein Erwachsener über 21 Jahren darf die Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung einer Person unter 16 Jahren (also 14/15-jähriger) nicht ausnutzen.
  • Schutzbefohlene in Abhängigkeitsverhältnissen dürfen nicht missbraucht werden.

Weiß garnicht was es da noch groß zu diskutieren gibt, das steht so im Gesetzestext hier in Deutschland weil das Schutzalter hier halt auch ebend bei 14 liegt
 
Natürlich ist nicht einfach alles möglich, habe ich auch so geschrieben das es auf den jeweiligen Fall ankommt.

Wenn ein 22. Jähriger ein 15 Jähriges Mädchen das kaum Ahnung von Geschlechtsverkehr und dessen Folgen hat verführt bzw. zum Geschlechtsverkehr drängt dann ist das hier in Deutschland in dem Fall natürlich Missbrauch und dementsprechend eine Straftat.




Weiß garnicht was es da noch groß zu diskutieren gibt, das steht so im Gesetzestext hier in Deutschland weil das Schutzalter hier halt auch ebend bei 14 liegt
Jo, keine Ahnung wie du dann drauf kommst ein Swingerclub geht klar :lol2:
 
Jo, keine Ahnung wie du dann drauf kommst ein Swingerclub geht klar :lol2:
Wenn Sie in einem Swingerclub ist um dort Sex zu haben und über Sex und deren Folgen aufgeklärt ist und dieser dann auch noch einvernehmlich haben will dann ist es legal (Zumindest hier in Deutschland) Weiß nicht was an der deutschen Gesetzessprechung jetzt so schwer zu verstehen ist. :kruemel:

Am Ende würde sich wahrscheinlich eher der Swingerclub Betreiber Strafbar machen weil ich mir nicht vorstellen kann das eine 15 Jährige einfach so in einen Swingerclub gehen darf, da kenne Ich jetzt aber die deutsche Rechtssprechung nicht :kruemel:
 
Wenn Sie in einem Swingerclub ist um dort Sex zu haben und über Sex und deren Folgen aufgeklärt ist und dieser dann auch noch einvernehmlich haben will dann ist es legal (Zumindest hier in Deutschland) Weiß nicht was an der deutschen Gesetzessprechung jetzt so schwer zu verstehen ist. :kruemel:
Für dich anscheinend viel, denn die Tragweite eines Swingerclubs wird solch eine Person nicht erfassen können :lol2:
 
Das hast du hier in Deutschland aber nicht zu entscheiden sondern wenn überhaupt ein Gericht falls ein möglicher Straftatbestand vorliegt :kruemel:
Jo, relativier ruhig weiter. Sex mit Kindern ist für dich ok bis dir einer nachweisen kann das du die Naivität nicht ausgenutzt hast :lol2:
 
Jo, relativier ruhig weiter. :lol2:
Es gibts nichts zu relativieren bei einem immernoch Fiktiven Szenario bei dem laut deutschem Gesetz kein Straftatbestand vorliegt xD

Aber Ich merke schon das du überhaupt keine Lust hast vernünftig zu diskutieren wenn du deine eigenen geposteten Gesetzestexte scheinbar nicht nachvollziehen kannst und jetzt nurnoch mit :lol2: Smileys ankommst :kruemel:
Ist auch nicht gerade ein tolles Thema vorallem im Bezug auf den eigentlichen Fall und dreht sich hier jetzt auch nurnoch im Kreis.

Daher klinke Ich mich hier aus. Soll sich @Swisslink weiter an dir abarbeiten :coolface:
 
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