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Ah ja, Typen die Kinder verführen wollen: Die Leute sollen wegschauen und sich anderem widmen. Liest man auch nur hier
Keine Kinder sondern imaginäre Jugendliche die von einer selbsternannten Jägergruppe erfunden wurden. Und wenn jemand auf Grindr angemeldet ist nehme ich an dass er Sex sucht. Wenn dann ein 15 jähriger freiwillig einem treffen mit einem offensichtlich älteren Herrn zustimmt (was erst mal passieren muss in der Realität), ja, dann sehe ich aus deutscher Sicht durchaus schlimmeres dem ich meine Aufmerksamkeit schenken würde. (Ich sage nicht dass ich es gut finde, nur in DE wärs selbst im realen nicht erfundenen Fall unsicher ob es strafbar wäre, in den USA ist das anders, Fan solcher privaten Gruppen bin ich trotzdem nicht).Ah ja, Typen die Kinder verführen wollen: Die Leute sollen wegschauen und sich anderem widmen. Liest man auch nur hier
Gemäß Deutschem Gesetz ist das afaik kein Problem? Das Schutzalter ist bei euch doch in den Regelfällen bei 14?
Also wenn das in Deutschland straffrei ist, dann stimmt was mit Deutschland nicht imo.Im Rese wird man schon mal gebannt wenn man auf die Definition hinweist. Bis einschließlich 17 sind Amis Kinder (ab 18 dann auf Pornhub zu sehen).
In dem Fall handelt es sich wohl um erfundene "Opfer" (in DE wärs sogar mehr oder weniger straffrei je nach Fall).
Die Kündigung in den USA ist nachvollziehbar, solche privaten Predatorjägergruppen sind imo trotzdem fragwürdig, zeigen aber wie die USA einiges an Maß verloren haben, wenn es um Zivile Selbstjustiz und Mobbildung etc. geht. Die sollten sich lieber um Vergewaltiger oder "religiöse" Kinderehen in den USA kümmern (aber die sind glaube ich sogar teils legal), als Gay-Dateportalprofile zu faken.
Man kann davon halten was man will, aber mir fehlt bei Freiwilligkeit (und hier ein gefaketer Fall) ohne Druck oder Bezahlung die große Empörung. Das Vorgehen ohne Einschalten der Polizei ist auch eher kontraproduktiv, außer dass er seinen Job verloren hat, Sollte er illegales Material zuhause haben wird er das sicherlich vernichtet haben nach dem Besuch.
Trotzdem weil CW: Schande über Sony
Also wenn das in Deutschland straffrei ist, dann stimmt was mit Deutschland nicht imo.
Ausgelebte Hebephilie ist kriminell wenns unter dem Schutzalter geschieht, und auch dann fragwuerdig, vor allem wenn eine Machtposition ausgenutzt wird.
Sie gehen aber davon aus Kinder zu treffen also relativier den Mist nicht. Einfach nur ekelhaftKeine Kinder sondern imaginäre Jugendliche die von einer selbsternannten Jägergruppe erfunden wurden. Und wenn jemand auf Grindr angemeldet ist nehme ich an dass er Sex sucht. Wenn dann ein 15 jähriger freiwillig einem treffen mit einem offensichtlich älteren Herrn zustimmt (was erst mal passieren muss in der Realität), ja, dann sehe ich aus deutscher Sicht durchaus schlimmeres dem ich meine Aufmerksamkeit schenken würde. (Ich sage nicht dass ich es gut finde, nur in DE wärs selbst im realen nicht erfundenen Fall unsicher ob es strafbar wäre, i ndne USA ist das anders, Fan solcher privaten Gruppen bin ich trotzdem nicht).
Sie gehen aber davon aus Kinder zu treffen also relativier den Mist nicht. Einfach nur ekelhaft
Nicht sicher, wovon du sprichst. Wenn jemand explizit im Chat schreibt, dass sie 15 ist, dann beendet man das Gespraech, und sucht sich jemand anderes.Wie sieht die Situation aus, wenn du rein von der Art der Bekanntschaft zwangsläufig 18 sein musst, dich aber als 15 jährige Person ausgibst?
Nicht sicher, wovon du sprichst.
Nein und nein.Nun, nehmen wir mal zwei Situationen:
- Du triffst eine Person, die jung aussieht, im Swingerclub. "Die Person sagt: Ich bin 15!" Darfst du mit der Person nach Hause?
- Du triffst eine Person, die jung aussieht, auf dem Kinderspielplatz. Die Person sagt "Ich bin 18!" Darfst du mit der Person nach Hause?
Und welche Tat wirkt auf dich rechtlich fragwürdiger und moralisch verwerflicher?
Nein und nein.
Come on, ist es nicht offensichtlich? Im Zweifelsfall fragst du nach einer ID, mir hat in der Armee auch niemand abgenommen, dass ich 18 bin. Und wie beweist mans? Rischtisch, mit der ID.
Auf die Gefahr hin, dass ich einer streitsuechtigen Person immer noch antworte:Dir reicht also eine Richtlinie, dass alle Personen, die du in Raum X treffen kannst über 18 Jahre alt sind, nicht?
Auf die Gefahr hin, dass ich einer streitsuechtigen Person immer noch antworte:
Menschen luegen.
Schutzalter liegt (afaik wie in Österreich) bei 14 Jahren (mit Einschränkungen), gibt weitere Stufen mit 16 und 18, in dem Fall ist es ein imaginärer 15 Jähriger.Also wenn das in Deutschland straffrei ist, dann stimmt was mit Deutschland nicht imo.
Ausgelebte Hebephilie ist kriminell wenns unter dem Schutzalter geschieht, und auch dann fragwuerdig, vor allem wenn eine Machtposition ausgenutzt wird.
Sie gehen aber davon aus Kinder zu treffen also relativier den Mist nicht. Einfach nur ekelhaft
Nun im Idealfall hält man sich an die jeweiligen Gesetze. Der Typ hat laut gesetzlicher Lage, der er sich zu unterwerfen hat, in Kauf genommen eine Sexualstraftat zu begehen....klar trennt sich dann Sony von der Person. Einfacher Fall.
Das ist hier in Deutschland aber anders denn im ersten Fall gäbe es keine Strafverfolgung solange das zusammenfinden und der Sex einvernehmlich sind, denn in Deutschland gilt:Nein und nein.
Solange die 15 Jährige aus dem Swingerclub also kein Geld für Ihre Dienste verlangt und Sie aufgeklärt ist und weiß was Sie tut wäre es zumindest hier in Deutschland legal"Solange beide Sexualpartner 14 Jahre oder älter sind, spielt der Altersunterschied strafrechtlich keine Rolle mehr – abgesehen von ein paar Ausnahmen wie Prostitution oder Sex mit Erziehungsberechtigten."
Das ist hier in Deutschland aber anders denn im ersten Fall gäbe es keine Strafverfolgung solange das zusammenfinden und der Sex einvernehmlich sind, denn in Deutschland gilt:
Solange die 15 Jährige aus dem Swingerclub also kein Geld für Ihre Dienste verlangt und Sie aufgeklärt ist und weiß was Sie tut wäre es zumindest hier in Deutschland legal
Da das ganze aber in Amiland stattfand gelten dort natürlich andere Gesetze
Wenn ein Jugendlicher unter 16 und der andere über 21 Jahre alt ist, kann sich der Ältere eventuell strafbarmachen. Zum Beispiel dann, wenn die jüngere Person noch sehr unerfahren ist und deshalb nicht einschätzen kann, ob sie etwas möchte oder nicht. Rechtlich heißt das dann „fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung“. Wenn die ältere Person das ausnutzt, gilt das als Missbrauch und ist strafbar.