PlatformWAR Microsoft vs. Nintendo vs. Sony

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Auch wenn es im War rauer zugehen mag, solltet ihr ein gewisses Maß an Anstand bewahren und euren Gegenüber nicht herabwürdigen.
Das grösste Pro von SteamDeck ist nicht die Leistung. Ehrr das offene system, das du steam spiele abspielen kannst, gog, gamepass, xcloud, epic games usw. du kannst also deine gesamten spiele vom pc einfach mobil spielen, ohne nochmal zu kaufen und was rabatte und sales betrifft, auch klar vorteil für steamdeck. Es ist also nicht die leistung der springende punkt, sondern das ökosystem und da ist die switch absolut mangelhaft.

Ich hoffe das nintendo etwas unter druck kommt, vielleicht bewegen sie sich dann auch mal wieder richtig, und nicht an einer gehhilfe.

Ob es so kommt weiss ich nicht, hoffe es aber. Wir profitieren am ende nur davon.
Genau das ist auch der größte Schwachpunkt des Geräts. Nichts wird dafür optimiert sein, es gibt bei keinem Spiel eine Garantie, dass es vernünftig läuft.
Hier haben wir klassisches Konsole vs PC Problem, nur im Handheld (oder Hybrid) Bereich. Mit dem Nachteil gegenüber dem PC, dass man das Ding nicht beliebig aufrüsten kann und dem Vorteil, dass Valve mit dem Preis relativ aggressiv vorgehen kann. Ein Luxus, den ja sonst nur Nintendo, Sony und Microsoft hätten.

Doch, habe ich. Ich schrieb sogar das man sich damit zufrieden geben muss eine Grauzone zu nutzen, wenn es nicht legitimiert ist. Try harder.
Du verbiegst dich gerade um irgendwie Recht zu behalten, was nicht mal funktioniert, da die Aussage wieder falsch ist.
 
Das grösste Pro von SteamDeck ist nicht die Leistung. Ehrr das offene system, das du steam spiele abspielen kannst, gog, gamepass, xcloud, epic games usw. du kannst also deine gesamten spiele vom pc einfach mobil spielen, ohne nochmal zu kaufen und was rabatte und sales betrifft, auch klar vorteil für steamdeck. Es ist also nicht die leistung der springende punkt, sondern das ökosystem und da ist die switch absolut mangelhaft.
Das Ökosystem der Switch scheint dem Massenmarkt aber vollkommen auszureichen. Erst recht scheint er sich nicht großartig für offene Systeme zu interessieren, sonst wären die Konsolen nicht deutlich erfolgreicher als Gaming-PCs. Das offene System von Steam Deck ist sicher ein Pluspunkt, hat aber auch Nachteile. Die Spiele werden nicht auf dem Steam Deck optimiert sein, also musst du dich viel mehr mit den Einstellungen auseinandersetzen als auf der Switch. Und darauf hat der Massenmarkt keine wirkliche Lust. Wobei Steam Deck out-of-the-box auch nicht auf ein offenes System setzt, sondern auf Steam. Das ist auch eine geschlossene Plattform. Um die Vorteile eines offenen Systems genießen zu können, musst du also erstmal Windows installieren. Immerhin geht das. Für viele dürfte das aber eine Hürde sein. Steam Deck ist eine Hardware für Enthusiasten. Aber mehr IMO auch nicht.
 
Das habe ich von Anfang an gesagt :ugly:
Nein hast du nicht. Deine Aussage ist so zu interpretieren, dass es 3 Räume gibt: den durch Gesetze explizit definierten Raum der Illegalität, den der explizit definierten Legalität und den nich definierten Raum den du Grauzone nennst. Tatsächlich ist aber alles, dass nicht explizit verboten ist erstmal legal. Ein lustiges Beispiel dafür ist die Entziehung elektrischer Arbeit, die erst per Gesetz als Stromdiebstahl zum Straftatbestand wurde. Bis zum Inkrafttreten des Gesetzes war es also legal, Strom abzuzapfen ohne dafür zu zahlen. Das Wort Grauzone fällt üblicherweise immer dann, wenn es fraglich ist ob ein Tatbestand unter eine Gesetzgebung fällt oder nicht. Das ist aber wie Schrödingers Katze: nur dem Gedanken nach ist etwas dann sowohl legal als auch illegal (bzw weder noch). Befassen sich die Gerichte damit wird der Zustand eindeutig festgelegt. Das bedeutet, etwas ist entweder legal oder illegal. Dazwischen gibt es nur die Unwissenheit der beteiligten Personen. Deshalb auch der Grundsatz, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt, aber eine angeklagte Person solange als unschuldig gilt, bis die Schuld bewiesen ist.
 
@Calvin
Du darfst nicht vergessen, dass Nintendo im HH -Bereich eine Monopolstellung seit je her besitzt. Der Hybrid vereint beide Zweige von BigN, denn sowohl 3Ds ist tot als auch die WiiU. Aber wie schon erwähnt, Deck ist aktuell kein Massenmarktprodukt, allein schon vom Vertrieb der Hardware. Was aber seine Spielesammlung angeht, da ist er wohl jedem System überlegen, einfach der Architektur(sprich, die lange Kompatibilität am PC) bedingt.
 
Nein hast du nicht. Deine Aussage ist so zu interpretieren, dass es 3 Räume gibt: den durch Gesetze explizit definierten Raum der Illegalität, den der explizit definierten Legalität und den nich definierten Raum den du Grauzone nennst. Tatsächlich ist aber alles, dass nicht explizit verboten ist erstmal legal. Ein lustiges Beispiel dafür ist die Entziehung elektrischer Arbeit, die erst per Gesetz als Stromdiebstahl zum Straftatbestand wurde. Bis zum Inkrafttreten des Gesetzes war es also legal, Strom abzuzapfen ohne dafür zu zahlen. Das Wort Grauzone fällt üblicherweise immer dann, wenn es fraglich ist ob ein Tatbestand unter eine Gesetzgebung fällt oder nicht. Das ist aber wie Schrödingers Katze: nur dem Gedanken nach ist etwas dann sowohl legal als auch illegal (bzw weder noch). Befassen sich die Gerichte damit wird der Zustand eindeutig festgelegt. Das bedeutet, etwas ist entweder legal oder illegal. Dazwischen gibt es nur die Unwissenheit der beteiligten Personen. Deshalb auch der Grundsatz, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt, aber eine angeklagte Person solange als unschuldig gilt, bis die Schuld bewiesen ist.
Nein, ist es eben nicht. Nur weil etwas nicht verboten ist, ist es nicht legal. Folgendes Beispiel:

Es ist legal aus Japan eine DVD/Bluray eines Anime zu kaufen.
Es ist illegal einen Anime zu streamen/per Stream kostenlos zu schauen, der in Deutschland lizensiert ist. (Sofern der Inhaber der Lizenz es nicht selbst kostenlos anbietet)
es ist eine Grauzone einen Anime kostenlos zu streamen/per Stream zu schauen, der in Deutschland NICHT lizensiert ist. Es ist weder legal noch illegal dieses zu tun. Das ist die rechtliche Grauzone. Es ist lediglich nicht klar definiert durch den Gesetzgeber und dennoch ist es der japanischen Animeindustrie ein Dorn im Auge. Laut dir wäre es legal weil es nicht verboten ist. Etwas ist jedovh nicht legal nur weil es nicht verboten ist. Es ist eine Grauzone.
 
@Calvin
Du darfst nicht vergessen, dass Nintendo im HH -Bereich eine Monopolstellung seit je her besitzt. Der Hybrid vereint beide Zweige von BigN, denn sowohl 3Ds ist tot als auch die WiiU. Aber wie schon erwähnt, Deck ist aktuell kein Massenmarktprodukt, allein schon vom Vertrieb der Hardware. Was aber seine Spielesammlung angeht, da ist er wohl jedem System überlegen, einfach der Architektur(sprich, die lange Kompatibilität am PC) bedingt.
Diese Monopolstellung kommt aber auch nicht von ungefähr. Die hat Nintendo ja selbst gegen ganz starke Konkurrenten wie Sony eisern gehalten. Sie verstehen einfach wie kein anderer, was eine mobile Hardware braucht, um erfolgreich zu sein. Steam Deck hat in Sachen Hardware-Leistung und Spiele-Bibliothek auf jeden Fall die Nase vorn. Aber das ist - und das scheinst du ja auch so zu sehen - für den Erfolg am Massenmarkt nicht entscheidend. Aber Steam Deck muss ja auch nicht fürchterlich erfolgreich sein. Eine halbwegs relevante Nische reicht schon vollkommen aus.
 
Diese Monopolstellung kommt aber auch nicht von ungefähr. Die hat Nintendo ja selbst gegen ganz starke Konkurrenten wie Sony eisern gehalten. Sie verstehen einfach wie kein anderer, was eine mobile Hardware braucht, um erfolgreich zu sein. Steam Deck hat in Sachen Hardware-Leistung und Spiele-Bibliothek auf jeden Fall die Nase vorn. Aber das ist - und das scheinst du ja auch so zu sehen - für den Erfolg am Massenmarkt nicht entscheidend. Aber Steam Deck muss ja auch nicht fürchterlich erfolgreich sein. Eine halbwegs relevante Nische reicht schon vollkommen aus.

Absolut, sie verstehen den HH-Bereich mehr als jeder andere und haben es somit auch verdient da oben zu stehen. Vor allem über eine so lange Zeit :)
Hoffe die Nische reicht aus, um die kommenden PC-Spiele von den Entwicklern etwas auf Deck anzupassen(lauffähig zu halten).
 
Nein, ist es eben nicht. Nur weil etwas nicht verboten ist, ist es nicht legal. Folgendes Beispiel:

Es ist legal aus Japan eine DVD/Bluray eines Anime zu kaufen.
Es ist illegal einen Anime zu streamen/per Stream kostenlos zu schauen, der in Deutschland lizensiert ist. (Sofern der Inhaber der Lizenz es nicht selbst kostenlos anbietet)
es ist eine Grauzone einen Anime kostenlos zu streamen/per Stream zu schauen, der in Deutschland NICHT lizensiert ist. Es ist weder legal noch illegal dieses zu tun. Das ist die rechtliche Grauzone. Es ist lediglich nicht klar definiert durch den Gesetzgeber und dennoch ist es der japanischen Animeindustrie ein Dorn im Auge. Laut dir wäre es legal weil es nicht verboten ist. Etwas ist jedovh nicht legal nur weil es nicht verboten ist. Es ist eine Grauzone.
Wenn die Einfuhr einer Anime DVD/BluRay nach geltendem Recht nicht einer Einfuhrbeschränkung unterworfen ist, ist es in Deutschland legal. Wenn der Export der Ware im jeweiligen Land nicht gegen geltendes Recht verstößt, ist es auch dort legal.

Es ist illegal, einen Anime zu streamen/zu gucken wenn der Plattformbetreiber nicht der Lizenzhalter ist. Ob eine Lizenz an Jemand anderen ausgestellt wurde oder nicht ist dabei unerheblich, ebenso die Frage ob du dafür bezahlst oder nicht. Nach dem UrhG ist zunächst mal jede nicht erlaubte Nutzung eines urheberrechtlich geschützten Werkes verboten. Abschnitt 6 Unterabschnitt 1 regelt dann die erlaubten Ausnahmen. Das Streamen fällt hierbei unter §44a der die "Vorübergehenden Vervielfältigungshandlungen" regelt. Mein letzter Kentnissstand ist, dass vor ca. 5 Jahren oder so der EuGH entschieden hat, dass Streaming aus rechtswidrigen Quellen generell eine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung hat, somit nicht unter die Ausnahmeregelung fällt und damit illegal ist.

Und bevor jetzt ein "Aha! Das Gesetz regelt also was erlaubt ist!" kommt: das Gesetz gibt in dieser Hinsicht zunächst mal ein rigoroses Verbot vor, für das dann Ausnahmen geschaffen wurden. Ohne UrhG wäre sonst grundsätzlich mal jede Vervielfältigung, auch wirtschaftlich genutzt, erlaubt. In Deutschland gilt nämlich die Allgemeine Handlungsfreiheit nach Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes, das den Grundsatz aufstellt dass jede Handlung erlaubt (legal) ist, solange sie nicht verboten ist oder die Rechte anderer verletzt.

So zumindest meine Sichtweise als Jemand mit dem Rechtsverständnis einer Person, die mit großer Freude und Erfolg in der Kollegstufe den Grundkurs Wirtschaft/Recht belegt hat (viele Monda ist es her). Für jeden echten Juristen auf CW, der hier klärend eingreifen kann wäre ich sehr dankbar. Ich würde ungern die RA in meinem Freundeskreis an ihrem Wochenende mit derartigen Fragen belästigen.

Edit: damit das ganze hier noch etwas Gehalt gewinnt bzgl. der Vorangegangenen Debatte: laut UrhG Abschnitt 8 "Besondere Bestimmungen für Computerprogramme" §69a (2) gilt der "gewährte Schutz" für "alle Ausdrucksformen eines Computerprogramms. Ideen und Grundsätze, die einem Element eines Computerprogramms zugrunde liegen, einschließlich der den Schnittstellen zugrundeliegenden Ideen und Grundsätze, sind nicht geschützt", woraus ich als Laie mal ableiten würde, dass die Emulation als solches legal ist, da es hier um ebensolche Schnittstellen geht. Wenn wir von den ROMs sprechen, sieht das ganze aber nicht so einfach aus. §69c könnte hier zunächst ausgelegt werden, als müsste der Rechteinhaber (z.B. Nintendo) vor der Erzeugung eines ROMs als Vervielfältigung zunächst seine Zustimmung geben. §69d beschreibt hier aber Ausnahmen von den zustimmungsbedürftigen Handlungen, die ich mal so interpretieren würde: um die Sicherung künftiger Benutzung zu gewährleisten (die Hardware gerade von Retro Konsolen wird schließlich nicht mehr hergestellt) darf einer Person, die zur Benutzung des Programms berechtigt ist (also wohl der Eigentümer des Mediums auf dem sich das Spiel befindet) die Erstellung einer Sicherungskopie nicht untersagt werden. Außerdem darf die Sicherungskopie von der zur Benutzung des Programms berechtigen Person auch genutzt werden um "das Funktionieren dieses Programms" zu "beobachten, untersuchen oder" zu "testen". Als Laie würde ich daher sagen: wenn du die Möglichkeit hast, ROMs von Spielen in deinem Eigentum selber anzufertigen darfst du das auch und diese ROMs darfst du auch emulieren. Das ist legal. ROMs von einer Website herunterzuladen ist illegal. Es spielt hierbei keine Rolle, ob man das Spiel im Original selber besitzt. Wenn man §53 geltend machen kann wäre denkbar, dass man auch Jemanden damit Beauftragen darf die Sicherungskopie anzufertigen, sofern dies unentgeltlich geschieht. Dann würde aber auch zur Anwendung kommen, dass diese Kopie nicht öffentlich zugänglich gemacht wird (deshalb wäre der Download von einer Website auch nicht in Ordnung).
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn die Einfuhr einer Anime DVD/BluRay nach geltendem Recht nicht einer Einfuhrbeschränkung unterworfen ist, ist es in Deutschland legal. Wenn der Export der Ware im jeweiligen Land nicht gegen geltendes Recht verstößt, ist es auch dort legal.

Es ist illegal, einen Anime zu streamen/zu gucken wenn der Plattformbetreiber nicht der Lizenzhalter ist. Ob eine Lizenz an Jemand anderen ausgestellt wurde oder nicht ist dabei unerheblich, ebenso die Frage ob du dafür bezahlst oder nicht. Nach dem UrhG ist zunächst mal jede nicht erlaubte Nutzung eines urheberrechtlich geschützten Werkes verboten. Abschnitt 6 Unterabschnitt 1 regelt dann die erlaubten Ausnahmen. Das Streamen fällt hierbei unter §44a der die "Vorübergehenden Vervielfältigungshandlungen" regelt. Mein letzter Kentnissstand ist, dass vor ca. 5 Jahren oder so der EuGH entschieden hat, dass Streaming aus rechtswidrigen Quellen generell eine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung hat, somit nicht unter die Ausnahmeregelung fällt und damit illegal ist.

Und bevor jetzt ein "Aha! Das Gesetz regelt also was erlaubt ist!" kommt: das Gesetz gibt in dieser Hinsicht zunächst mal ein rigoroses Verbot vor, für das dann Ausnahmen geschaffen wurden. Ohne UrhG wäre sonst grundsätzlich mal jede Vervielfältigung, auch wirtschaftlich genutzt, erlaubt. In Deutschland gilt nämlich die Allgemeine Handlungsfreiheit nach Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes, das den Grundsatz aufstellt dass jede Handlung erlaubt (legal) ist, solange sie nicht verboten ist oder die Rechte anderer verletzt.

So zumindest meine Sichtweise als Jemand mit dem Rechtsverständnis einer Person, die mit großer Freude und Erfolg in der Kollegstufe den Grundkurs Wirtschaft/Recht belegt hat (viele Monda ist es her). Für jeden echten Juristen auf CW, der hier klärend eingreifen kann wäre ich sehr dankbar. Ich würde ungern die RA in meinem Freundeskreis an ihrem Wochenende mit derartigen Fragen belästigen.

Edit: damit das ganze hier noch etwas Gehalt gewinnt bzgl. der Vorangegangenen Debatte: laut UrhG Abschnitt 8 "Besondere Bestimmungen für Computerprogramme" §69a (2) gilt der "gewährte Schutz" für "alle Ausdrucksformen eines Computerprogramms. Ideen und Grundsätze, die einem Element eines Computerprogramms zugrunde liegen, einschließlich der den Schnittstellen zugrundeliegenden Ideen und Grundsätze, sind nicht geschützt", woraus ich als Laie mal ableiten würde, dass die Emulation als solches legal ist, da es hier um ebensolche Schnittstellen geht. Wenn wir von den ROMs sprechen, sieht das ganze aber nicht so einfach aus. §69c könnte hier zunächst ausgelegt werden, als müsste der Rechteinhaber (z.B. Nintendo) vor der Erzeugung eines ROMs als Vervielfältigung zunächst seine Zustimmung geben. §69d beschreibt hier aber Ausnahmen von den zustimmungsbedürftigen Handlungen, die ich mal so interpretieren würde: um die Sicherung künftiger Benutzung zu gewährleisten (die Hardware gerade von Retro Konsolen wird schließlich nicht mehr hergestellt) darf einer Person, die zur Benutzung des Programms berechtigt ist (also wohl der Eigentümer des Mediums auf dem sich das Spiel befindet) die Erstellung einer Sicherungskopie nicht untersagt werden. Außerdem darf die Sicherungskopie von der zur Benutzung des Programms berechtigen Person auch genutzt werden um "das Funktionieren dieses Programms" zu "beobachten, untersuchen oder" zu "testen". Als Laie würde ich daher sagen: wenn du die Möglichkeit hast, ROMs von Spielen in deinem Eigentum selber anzufertigen darfst du das auch und diese ROMs darfst du auch emulieren. Das ist legal. ROMs von einer Website herunterzuladen ist illegal. Es spielt hierbei keine Rolle, ob man das Spiel im Original selber besitzt. Wenn man §53 geltend machen kann wäre denkbar, dass man auch Jemanden damit Beauftragen darf die Sicherungskopie anzufertigen, sofern dies unentgeltlich geschieht. Dann würde aber auch zur Anwendung kommen, dass diese Kopie nicht öffentlich zugänglich gemacht wird (deshalb wäre der Download von einer Website auch nicht in Ordnung).
Ja danke, ich weiss das Gesetze für Legalität sorgen. Ändert nichts daran das das was nicht klar reguliert ist in einer Grauzone ist und somit weder legal noch illegal. Das ich mich bei ISO geirrt habe, räume ich gern ein :)
 
Echt nicht?
Aber wie funktioniert das dann bei der Spieleentwicklung?
Müssen die Entwickler dann drei Hardwareprofile bedienen - Series X, Series S und Series xCloud?
Die Dinger in den DataCentern haben weniger CUs im GPU-Teil (sind quasi 'Abfall' der Produktion der Series X), sind dafür allerdings höher getaktet. Devs müssen dafür nichts machen. Die entwickeln übrigens auch auf Devkits, die mehr CUs als die Series X haben.
 
Die Dinger in den DataCentern haben weniger CUs im GPU-Teil (sind quasi 'Abfall' der Produktion der Series X), sind dafür allerdings höher getaktet. Devs müssen dafür nichts machen. Die entwickeln übrigens auch auf Devkits, die mehr CUs als die Series X haben.
D.h. deiner Einschätzung nach hat der xCloud-Bedarf gar keine (also 0) Auswirkungen auf die Menge der produzierten Series X?
 
TiL:
„Etwas, das nicht explizit legitimiert ist, ist eine rechtliche Grauzone“ ist gleichbedeutend mit der Aussage „Etwas, bei dem nicht ganz klar ist, ob es illegal ist, ist eine rechtliche Grauzone.“
 
Ja danke, ich weiss das Gesetze für Legalität sorgen. Ändert nichts daran das das was nicht klar reguliert ist in einer Grauzone ist und somit weder legal noch illegal. Das ich mich bei ISO geirrt habe, räume ich gern ein :)
Das stimmt einfach nicht. Was per Gesetz nicht verboten ist oder die Rechte anderer verletzt ist legal, Grundgesetz Art. 2 Abs. 1
Wenn es zu einem Sachverhalt noch kein Urteil gibt aber denkbar ist, dass ein Gesetz sowohl zur Anwendung kommen könnte als auch nicht zur Anwendung kommen könnte spricht man von einer Grauzone. Das trifft aber nicht generell auf jeden unregulierten (oder meinetwegen auch nicht klar regulierten) Bereich zu.
 
Zuletzt bearbeitet:
je mehr ich über das steam deck nachdenke desto geiler find ich es. das potential ist einfach riesig. diese ganzen indie spiele die ich schon bereits besitze und schon vorher so günstig bekommen habe machen einfach viel mehr auf nem handheld spaß. wenn die leistung noch hält was sie verspricht und dolphin perfekt darauf läuft :banderas:sony und microsoft sind ja bereits so nett und bringen ihre exklusiv spiele für steam dann kann ich mir den sony kram auch mal für 60% off im steam sale nebenbei gönnen.:)

ich will nicht lügen bei dem gedanken dass ich die ganzen sony exclusives dann bald auf steam und steam deck zum halben preis spiele während die schlümpfe dann brav 80€ pro spiel zahlen weil ansonsten die konsole verstaubt kitzelt es mir schon leicht in der hose :banderas:
 
D.h. deiner Einschätzung nach hat der xCloud-Bedarf gar keine (also 0) Auswirkungen auf die Menge der produzierten Series X?
Dazu müsste man wissen wieviele Series X produziert und verkauft werden, wie die Verteilung der Ausbeute bei TSMC ist und wie viele xCloud Instanzen in den Data Centern installiert sind. Und ich geh mal davon aus, dass MS eher mehr für wartende Konsumenten produziert als für xCloud, wenn man bei letzterem den Ausbau ohne Nachteile einfach bissl hinauszögern könnte. Ich denke mal die haben einfach mehr Series X und weniger Series S in Auftrag gegeben :nix:
 
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