So wie ich dies sehe sind ja erstmal die AGBs (und da dürfte es spannender werden künftig, Steam und viele andere berufen sich darin nicht auf 6 Monate und jederzeit mögliche Kündigung) mit Entfernung von Inhalt das „Problem“.
Artikel 5 dee GDPR würde für diesen Usecase alleine nicht greifen. Auch rein von der Weiterverarbeitung und möglicher Weitergabe nicht. Dazu kommt in der CH der FADP, welcher nicht 1:1 Deckungsgleich ist. Für jedes Land müssen auch da die dort geltenden DS Bestimmungen berücksichtigt werden. Und was in den DSBs bei Ubi steht hab ich nun nicht angesehen. Dass muss dort natürlich eigens abgedeckt sein. Nur sagen wir halten uns an die Bestimmungen von Land X geht gsr nicht rechtlich.
Bin ausgebildeter und Hauptberuflich mittlerweile DPO (wobei ich grade noch nen zusätzlichen Lehrgang an einer Uni absolviere der im September im Sack ist, begonnen habe ich mit der Neuausrichtung im Zuge der DSGVO/GDPR im Mai 18 ) , deswegen ist dies der einzige Bereich wo ich mich im juristischen sicher fühle
Und derzeit richtig zu ackern habe wegen dem revidierten DSG in der CH ab September. Firmen dafür vorzubereiten ist echt ein Akt der Geduld und viel Unverständnis.
Als nächstes will ich mich im 24 dann vertieft mit Informationssicherheit auseinander setzen.