PlatformWAR Microsoft vs. Nintendo vs. Sony

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Auch wenn es im War rauer zugehen mag, solltet ihr ein gewisses Maß an Anstand bewahren und euren Gegenüber nicht herabwürdigen.

aber das ist ja auch ok, kann ja jeder spielen was er will. :kruemel: ist wahrscheinlich auch besser als handy-games, um die es eigentlich gar nicht in der diskussion ging.
Und was hat das mit Farm Togheter ,Netflix und Youtube zu tun ? :nix:
 
der hintergrund ist gpdr, 5.1e


ubisoft scheint es halt genau zu nehmen. die frage ist ob erworbene software auch davon betroffen ist. falls die eu das tatsaechlich so interpretiert, dann in der tat gute nacht digitale einkaeufe.
So wie ich dies sehe sind ja erstmal die AGBs (und da dürfte es spannender werden künftig, Steam und viele andere berufen sich darin nicht auf 6 Monate und jederzeit mögliche Kündigung) mit Entfernung von Inhalt das „Problem“.
Artikel 5 dee GDPR würde für diesen Usecase alleine nicht greifen. Auch rein von der Weiterverarbeitung und möglicher Weitergabe nicht. Dazu kommt in der CH der FADP, welcher nicht 1:1 Deckungsgleich ist. Für jedes Land müssen auch da die dort geltenden DS Bestimmungen berücksichtigt werden. Und was in den DSBs bei Ubi steht hab ich nun nicht angesehen. Dass muss dort natürlich eigens abgedeckt sein. Nur sagen wir halten uns an die Bestimmungen von Land X geht gsr nicht rechtlich.

Bin ausgebildeter und Hauptberuflich mittlerweile DPO (wobei ich grade noch nen zusätzlichen Lehrgang an einer Uni absolviere der im September im Sack ist, begonnen habe ich mit der Neuausrichtung im Zuge der DSGVO/GDPR im Mai 18 ) , deswegen ist dies der einzige Bereich wo ich mich im juristischen sicher fühle :coolface:
Und derzeit richtig zu ackern habe wegen dem revidierten DSG in der CH ab September. Firmen dafür vorzubereiten ist echt ein Akt der Geduld und viel Unverständnis.

Als nächstes will ich mich im 24 dann vertieft mit Informationssicherheit auseinander setzen.
 
So wie ich dies sehe sind ja erstmal die AGBs (und da dürfte es spannender werden künftig, Steam und viele andere berufen sich darin nicht auf 6 Monate und jederzeit mögliche Kündigung) mit Entfernung von Inhalt das „Problem“.
Artikel 5 dee GDPR würde für diesen Usecase alleine nicht greifen. Auch rein von der Weiterverarbeitung und möglicher Weitergabe nicht. Dazu kommt in der CH der FADP, welcher nicht 1:1 Deckungsgleich ist. Für jedes Land müssen auch da die dort geltenden DS Bestimmungen berücksichtigt werden. Und was in den DSBs bei Ubi steht hab ich nun nicht angesehen. Dass muss dort natürlich eigens abgedeckt sein. Nur sagen wir halten uns an die Bestimmungen von Land X geht gsr nicht rechtlich.

Bin DPO, deswegen ist dies der einzige Bereich wo ich mich im juristischen socher fühle :coolface:
ich bin zwar kein anwalt, aber aus meiner sicht sollten wir in der schweiz safe sein wie das gold im gotthard. :kruemel:
 
Ist das echt was gutes, wenn der Nachfolger eines PS4 Spiels 1:1 so aussieht wie die PC Version des PS4 Spiels? :ugly:

DAS sind die Unterschiede womit PCler jetzt mit GoW prahlen?:ugly: WOW... Da hat sich die Investition in eine HighEnd Grafikkarte ja mal richtig gelohnt. :uglygw:

Schön wenn der PC 2022 endlich im Jahr 2020(PS5 Release) angekommen ist - Applaus! :rofl3:

1aifob.jpg


265cdc.jpg


3w2iam.jpg


4lscs6.jpg
 
Für was sind dann Konsolen gut ?🙄
Staubfänger, Türstopper oder wie bei der PS3 Bluray Spieler.

Für dich kommt dann noch Youtube und Stream hinzu.

DAS sind die Unterschiede womit PCler jetzt mit GoW prahlen?:ugly: WOW... Da hat sich die Investition in eine HighEnd Grafikkarte ja mal richtig gelohnt. :uglygw:

Schön wenn der PC 2022 endlich im Jahr 2020(PS5 Release) angekommen ist - Applaus!
:rofl3:


1aifob.jpg


265cdc.jpg


3w2iam.jpg


4lscs6.jpg

Ziemlich stark sichtbare Unterschiede (Framerate und den besseren Controller am PC kannst du auf den Bildern ja nicht sehen) und am PC ist das quasi nur ein PS4 Port. Konsole bruacht da schon eine weitere Gen dazu,
 
So wie ich dies sehe sind ja erstmal die AGBs (und da dürfte es spannender werden künftig, Steam und viele andere berufen sich darin nicht auf 6 Monate und jederzeit mögliche Kündigung) mit Entfernung von Inhalt das „Problem“.
Artikel 5 dee GDPR würde für diesen Usecase alleine nicht greifen. Auch rein von der Weiterverarbeitung und möglicher Weitergabe nicht. Dazu kommt in der CH der FADP, welcher nicht 1:1 Deckungsgleich ist. Für jedes Land müssen auch da die dort geltenden DS Bestimmungen berücksichtigt werden. Und was in den DSBs bei Ubi steht hab ich nun nicht angesehen. Dass muss dort natürlich eigens abgedeckt sein. Nur sagen wir halten uns an die Bestimmungen von Land X geht gsr nicht rechtlich.

Bin ausgebildeter und Hauptberuflich mittlerweile DPO (wobei ich grade noch nen zusätzlichen Lehrgang an einer Uni absolviere der im September im Sack ist, begonnen habe ich mit der Neuausrichtung im Zuge der DSGVO/GDPR im Mai 18 ) , deswegen ist dies der einzige Bereich wo ich mich im juristischen sicher fühle :coolface:
Und derzeit richtig zu ackern habe wegen dem revidierten DSG in der CH ab September. Firmen dafür vorzubereiten ist echt ein Akt der Geduld und viel Unverständnis.

Als nächstes will ich mich im 24 dann vertieft mit Informationssicherheit auseinander setzen.

Echt? Noooo
... ich bin in der datenanlyse / data warehouse / data science tätig. Du bist mein schlimmster feind :coolface:
 
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