Ich versteh's immer noch nicht. Wenn dieses Gesetz durchkommt, dann hat der Publisher doch nun die Rechte für die Weiternutzung des Manga, ob nun mit oder ohne beschissenem Ende, oder nicht?
Nein. Der Publisher erhält damit ALLE Nutzungsrechte und steht somit dem Urheber des Werkes gleich.
Er kann machen, was er will. Er könnte sogar den Vertrag kündigen, aber dadurch, dass der Publisher das "Neighbouring Copyright" hat, bringt es ihm nichts, weil sie sozusagen selbst als Urheber gelten.
Es ist nicht so, wie bei uns in Deutschland, dass der Urheber dem Rechteinhaber die Rechte wieder abnehmen könnte.
Sie werden allgemein alle Nutzungsrechte innehaben, selbst wenn der Autor stirbt, sich vom Verlag trennt oder den Verlag wechselt.
Mal als Beispiel unter der Annahme, dass das Gesetz in Kraft getreten ist:
Ken Akamatsu zeichnet einen neuen Manga "Magusta" unter Kodansha. Er ist recht erfolgreich, aber es kommt zu Streitigkeiten mit Kodansha. So kündigt Akamatsu seinen Vertrag und sucht sich einen neuen Publisher z.B. Shueisha. Dort will er seinen Manga "Magusta" weiterzeichnen.
Dies ist nun aber nicht möglich, da Kodansha die Nutzungsrechte für das schöpferische Werk und deren Triebe (Charaktere, Settinge etc.) hat.
So muss nun entweder Shueshia Kodansha die Rechte abkaufen, die eigentlich Ken Akamatsu gehören sollten oder es gibt nen abgebrochenen Manga.
Zumal das Gesetz scheinbar erstmal nur in den Köpfen einiger Verleger existiert.
Ich glaub, wenn es nur in den Köpfen existiert, würde Ken Akamatsu nicht so eine drastische Maßnahme ziehen. Wenn Shogakukan, Shueisha, Kodansha etc. alle mitziehen, können sie durch Lobbyarbeit viel erreichen.