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Kuriositäten

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Haben sich beide Falsch verhalten Radfahrer zu schnell, Autofahrer Schlägt erst ein und beginnt dann mit Blinken.
 
Der Radfahrer wollte wohl unbedingt auf sein Recht beharren und hat dann nochmal extra in die Pedale getreten.
 
Haben sich beide Falsch verhalten Radfahrer zu schnell, Autofahrer Schlägt erst ein und beginnt dann mit Blinken.
Wenn man bei Sekunde 3 - 4 stoppt sieht man, dass der Autofahrer rechtzeitig geblinkt hat, der Fahrradfahrer hatte da genug Zeit abzubremsen. Davon abgesehen sagt StVo §5, Absatz 8 dazu:

(8) Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Rad Fahrende und Mofa Fahrende die Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen.

1) Ausreichend Raum ist wohl Interpretationssache
2) Das Fahrzeug mit der Dashcam und der PKW davor warten in der Situation nicht mehr sondern sind in Bewegung
3) Mäßige Geschwindigkeit und besondere Vorsicht hat der Fahrrad-Rowdie nicht walten lassen

Insofern würde mich interessieren, was der PKW-Fahrer da falsch gemacht haben soll. Ansonsten sollte man gerade als Fahrradfahrer im Zweifel etwas defensiver agieren und auf illegale Überholmanöver an Kreuzungen verzichten. Fehler können auf beiden Seiten passieren und als Fahrradfahrer ist man halt direkt Matsch.
 
Wenn man bei Sekunde 3 - 4 stoppt sieht man, dass der Autofahrer rechtzeitig geblinkt hat, der Fahrradfahrer hatte da genug Zeit abzubremsen.
Nicht wircklich er hat den Abbiegevorgang begonnen bevor er geblinkt hat, dies ist viel zu Spät. Gerade wenn ich an einer Roten Ampel warte und Abbiegen möchte kann man vom Autofahrer erwarten zu Blinken bevor man Abbiegt.
Als er anfing zu blinken hatte der Radfahrer wenn es Hochkommt 3m Zeit zu reagieren. Er hat sich in Panik dazu entschieden Ausweichen zu wollen. Fürs Bremsen hätte es wahrscheinlich eh nicht mehr gereicht.
Du musst deine Abbiegeabsicht rechtzeitig anzeigen, damit die anderen Fahrzeuge Zeit haben darauf zu reagieren. Nicht zu vergessen das man vor dem abbiegen ein Schulterblick macht. Hätte der Fahrer ein Schulterblick gemacht hätte er den Radler gesehen. Hätte der Fahrer rechtzeitig geblinkt hätte der Radfahrer Zeit zum Reagieren gehabt.

Aus der sicht des Radfahrers war die Situation so. Autos stehen an der Ampel und fahren grad los, da es auf Grün gewechselt hat. Er hatte noch Momentum, welches er Verliert wenn er auf die anfahrenden Autos wartet. Da keines der Auto anzeigt das es nach Rechts abbiegen, ist er logischerweiße davon ausgegangen das er ohne Gefahr geradeaus fahren kann. Plötzlich biegt doch einer ab es sind noch 2-3m zwischen ihm und dem Auto. Bremsweg wahrscheinlich zu Kurz also weicht er in die Richtung aus wo er erwartet das, dass Auto sich von wegbewegt.
 
Bei mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht hat der Fahrrad-Rowdie kein Momentum das ein normales Abbremsen verhindert. Der Autofahrer muss nach rechts hinten und nach rechts in die Kurve reingucken, bei dem Tempo des Fahrradfahrers hilft ein einfacher Schulterblick da nicht zumal das Rechtsüberholen in der Situation verboten ist.
 
Bei mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht hat der Fahrrad-Rowdie kein Momentum das ein normales Abbremsen verhindert. Der Autofahrer muss nach rechts hinten und nach rechts in die Kurve reingucken, bei dem Tempo des Fahrradfahrers hilft ein einfacher Schulterblick da nicht zumal das Rechtsüberholen in der Situation verboten ist.
Rechts hinten gucken eigentlich nein ohne Radfahrweg neben sich?!
 
Haben sich beide Falsch verhalten Radfahrer zu schnell, Autofahrer Schlägt erst ein und beginnt dann mit Blinken.
Wenn man lenkt und die Räder/das Lenkgetriebe es korrekterweise auch sofort umsetzen fährt man aus physikalischen Gründen aber nicht weiter geradeaus, ansonsten gehört die Kiste in die Werkstatt. Für etwa ein Blinkintervall fährt er noch gerade, zugeben spät aber der Blinker geht zuerst an.
So oder so hat man als nachkommender Verkehrsteilnehmer in Bewegung die höhere Sorgfaltspflicht als ein stehender Verkehrsteilnehmer und an einer Kreuzung nach der Ampelschaltung sollte man auch immer kalkulieren das jemand vor mir abbiegen möchte und deshalb nochmal abbremst.
Also hat er etwas spät geblinkt? Ja....aber das ist nichts was man nicht bei vorrausschauender Fahrweise hätte abfangen können als nachkommender Fahrer....alles weitere geht auf die Kappe des Fahhradfahrers.
Rechts hinten gucken eigentlich nein ohne Radfahrweg neben sich?!
Rechts gucken eigentlich ja, aber ob jemand stehen und nicht hinten anrasen, da nur Rückspiegel helfen. Aber nach Anfahrt schauen vorne besser und nicht wissen kann Fahrrad nicht zeitig bremsen würde. Da helfen dann nur weiterfahren.
 
Der Radfahrer wollte doch wohl nicht rechts überholen? Das darf man nämlich nicht in jeder Situation. Und mit angepasster Geschwindigkeit darf man auch gerne mal fahren.

Fahre selbst recht wenig Auto und bin viel mehr zu Fuß, mit dem ÖPNV und in der Vergangenheit auch als Fahrradfahrer unterwegs (gewesen). Und die meisten Erfahrungen, in jemand rücksichtslos war, hatten mindestens einen Fahrradfahrer als Beteiligten. Wer dabei rücksichtslos war, klingt denke ich an.
 
Ähm, dir ist schon aufgefallen das das Auto steht oder ? Oder wieso genau denkst du sollte das Auto in der Situation anhalten ?
Schau dir mal das Video genau an beim Aufprall rollte das Auto noch. Erst kurz vor dem Aufprall gingen die Bremslichter an.
Das heißt er hat den Fahradfahrer erst bemerkt als er schon am Abbiegen war und dies ist viel zu Spät. Der Autofahrer hat wahrscheinlich nichtmal in den Außenspiegel geschaut bevor er abgebogen ist, sonst hätte er Radler gesehen.
Rechts hinten gucken eigentlich nein ohne Radfahrweg neben sich?!
Du musst als Autofahrer sicher gehen das beim Rechtsabbigen kein Radfahrer oder Fusgänger gefährdet wird. Daher ist mindestens ein Blick in den Außenspiegel notwendig bevor du abbiegst.
 
Uns wurde in der Fahrschule immer eingebläut, dass man im Verkehr immer davon ausgehen muß, daß die Mitmenschen Fehler machen.
Ich habe bei vielen Fahrradfahrern, auch bei dem Herrn in dem Video, das Gefühl, dass sie nie eine Fahrschule von Innen gesehen haben und teils völlig lebensmüde durch die Städte rasen, immer in dem Irrglauben, dass Verkehrsregeln nur für Autos gelten und wenn es dann doch mal zu einem Unfall kommen sollte, ist man die Unschuld vom Lande und bleibt völlig unversehrt.
Beim Rechtsabbiegen habe ich teils wirklich Schiss, daß ich mal einen mitnehme, einmal ist es fast passiert, weil der Trottel auf dem Gehweg angeschossen kam, da hätte auch der Schulterblick nix mehrgebracht.
 
Ich bin selbst Radfahrer und manche Verteidigungsversuche hier sind echt abenteuerlich. Der Radfahrer war offensichtlich überhaupt nicht am Verkehrsgeschehen interessiert. Selbst wenn der Autofahrer viel früher hätte blinken müssen, entbindet das den Radfahrer doch nicht von der Rücksichtnahme.
 
Mal davon abgesehen dass er sogar noch in die Pedale tritt :coolface:
Wie man dem irgendwie andichten will sich angemessen zu verhalten ist mir schleierhaft. Die jackass Musik passt da schon ganz gut :vv:
 
Ich bin selbst Radfahrer und manche Verteidigungsversuche hier sind echt abenteuerlich. Der Radfahrer war offensichtlich überhaupt nicht am Verkehrsgeschehen interessiert. Selbst wenn der Autofahrer viel früher hätte blinken müssen, entbindet das den Radfahrer doch nicht von der Rücksichtnahme.
Der Autofahrer hätte nicht nur Blinken müssen sonder auch den Radfahrer durchfahren lassen müssen.
Bedenken Sie: Möchten Sie nach rechts abbiegen, haben Fußgänger Vorfahrt, die gerade die Straße überqueren möchten. Das Gleiche gilt für Radfahrer, die an Ihnen vorbeifahren. Beiden müssen Sie demzufolge die Vorfahrt als Rechtsabbieger gewähren.
Der Radfahrer hatte also eindeutig Vorfahrt.

Dies bedeutet ein Monat Fahrverbot fürs Auto.
Sie bogen ab, ohne einen in gleicher Richtung geradeaus weiterfahrenden Radfahrer durchfahren zu lassen. Es kam zum Unfall.
170€ strafe 1 Punkt und ein Monat Fahrverbot.
 
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