Kuriositäten

Hinweis
Da die Diskussionen über Gewaltstatistiken, (vermeintlichen) Rassismus sowie Geschlechtsidentitäten hier nicht konstruktiv ablaufen und jetzt auch nicht wirklich kurios sind, verzichtet bitte in Zukunft darauf, entsprechende Meldungen zu teilen und diese zu diskutieren.

Beschränkt euch bei den eingebrachten Themen bitte auf die besonderen, nicht alltäglichen Meldungen und zweckentfremdet den Thread nicht für allgemeine politisch/gesellschaftliche Debatten. Die Moderation trifft dabei die finale Entscheidung über die Relevanz für diesen Thread.

Da in letzter Zeit der Thread für viel zu viele allgemeine Diskussion zweckentfremdet wird, gibt es ab sofort eine Threadsperre, wenn eine themenfremde Meldungen eingebracht wird. Dies bezieht sich vor allem auf Meldungen, welche entweder einen entsprechenden Thread im Forum haben oder gegen unsere Debattenregelung bzgl. politisch-gesellschaftlicher Threads verstoßen.
Aufgrund des Aufwands kann es sein, dass wir auf entsprechende persönliche Nachrichten verzichten und ihr nur eine Benachrichtigung erhaltet. In dieser steht dann aber drin, dass ihr dafür den richtigen Thread verwenden sollt oder das Thema gegen die Debattenregelung verstößt.
Hatten wir nicht kürzlich das Thema, dass auf der linken Seite Politiker gerne Taten von Linksextremisten über alle Maße relativieren? Jedenfalls: Beispiel 3'141'592.

50 Polizisten bei Ausschreitungen verletzt – SPD-Politiker wirft Beamten Provokation vor

 
Die Demonstrationsfreiheit gerät an ihre Grenzen wenn der Zweck der Protest gegen die Verurteilung einer Straftäterin ist.

Fällt das nicht unter Billigung von Straftaten und ist damit selbst ein Straftatbestand?
 
Die Demonstrationsfreiheit gerät an ihre Grenzen wenn der Zweck der Protest gegen die Verurteilung einer Straftäterin ist.
Nein tut sie nicht.
Das wäre ein seltsames Demokratieverständnis, wenn man nicht gegen Willkür, politische Urteile, unverhältnismäßigkeiten oder Schauprozesse demonstrieren dürfte. Ich will nicht sagen das einer dieser Punkte auf das Urteil,in diesem Fall, zutrifft aber Demonstrationen nach einen Urteil sind Grundsätzlich erstmal Legitim. Solange sie sich natürlich in den legitimen Rahmenbedinungen von Demonstrationen bewegen.

Fällt das nicht unter Billigung von Straftaten und ist damit selbst ein Straftatbestand?
Zum Glück nicht, wenn dann hätten wir ein ernsthaftes Problem im Demokratischen System bzw mit der Meinungsfreiheit in diesem Land.
Stell dir mal vor du dürftest niemals ein Juristisches Urteil Kritisieren, dass wäre eine Gesetzeslücke mit einen enormen Machtmissbrauchs Potential. Politische Gegner/ Kritiker/ Unbequeme Bewegungen willkürlich Verurteilen lassen und jeder der die willkür kritisiert verhaften. Der Traum von Autokraten und Diktaktoren.
 
Nein tut sie nicht.
Das wäre ein seltsames Demokratieverständnis, wenn man nicht gegen Willkür, politische Urteile, unverhältnismäßigkeiten oder Schauprozesse demonstrieren dürfte. Ich will nicht sagen das einer dieser Punkte auf das Urteil,in diesem Fall, zutrifft aber Demonstrationen nach einen Urteil sind Grundsätzlich erstmal Legitim. Solange sie sich natürlich in den legitimen Rahmenbedinungen von Demonstrationen bewegen.

Gegen politische Urteile darf man durchaus demonstrieren. Bei Gerichtsurteilen halte ich es auch für eher fragwürdig in einem Land, in dem wir eine Gewaltenteilung haben. Denn Schauprozesse werden alleine dadurch unterbunden.

Und dann haben wir noch das Problem, dass es sich hier um eine unbewilligte Demonstration handelt, also eine illegale Demonstration. Und ich bezweifle, dass linke Demonstrationen nach Gerichtsurteilen in Zukunft große Chancen auf Bewilligungen haben, wenn man die Gewalteskalationen der vergangenen Jahre in solchen Situationen bedenkt.

Die wahre Ironie hier ist aber natürlich, dass die Linksidioten dem Gericht ideologisches Handeln vorwirft - aber gleichzeitig fordern, dass sie rechtsorientierte Menschen straffrei krankenhausreif prügeln dürfen. Also dass das Gericht ideologisch entscheiden soll. Es soll aber halt die "richtige" Ideologie schützen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Gegen politische Urteile darf man durchaus demonstrieren. Bei Gerichtsurteilen halte ich es auch für eher fragwürdig in einem Land, in dem wir eine Gewaltenteilung haben. Denn Schauprozesse werden alleine dadurch unterbunden.
Gewaltenteilung kann schnell ausgehoben werden, auch ist Gewaltenteilung allein kein Schutz vor Willkür, politische Urteile oder unverhältnismäßigkeiten.
Gerade die Möglichkeit auch Juristische Urteile anzuzweifeln, zu kritisieren und dagegen demonstrieren zu können ist ein wichtiger Teil der Gewaltenteilung und eines Rechtsstaats.
Und dann haben wir noch das Problem, dass es sich hier um eine unbewilligte Demonstration handelt, also eine illegale Demonstration.
Nur weil eine Demo nicht bewilligt wurde, ist sie nicht illegal. Eine Demo ist erst illegal wenn sie explizit Verboten wurden.
Es herscht in Deutschland nur eine Anmeldepflicht, keine Genehmigungspflicht. Die Demonstration muss, zusammen mit einen Verantwortlichen, 48 Stunden vor ihrer Bekanntgabe der zuständigen Behörde gemeldet werden. Die zuständige Behörde muss also nur über die geplante Versammlung informiert werden. Dann hat die Behörde die Möglichkeit, die Versammlung zu verbieten oder Auflagen festzulegen. Dies darf sie nur wenn ansonsten die öffentliche Sicherheit und Ordnung unmittelbar in Gefahr wäre.
Wenn eine angemerldete Demo weder Genehmigung noch Auflagen/Verbot von den Behörden erhalten hat, darf die Demo ausgeführt werden und verstößt erstmal gegen kein Gesetzt.
Man dürfte die Demo auflösen, wenn gegen Auflagen verstoßen wird, die Versammlung nicht angemeldet ist oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Gefahr sind.
Und ich bezweifle, dass linke Demonstrationen nach Gerichtsurteilen in Zukunft große Chancen auf Bewilligungen haben, wenn man die Gewalteskalationen der vergangenen Jahre in solchen Situationen bedenkt.
Die bloße Befürchtungen, dass es zu einer Störungen der öffentlichen Ordnung kommen könnte, reicht nicht für ein Verbot aus. Die Behörde muss bei jeder einzelne Demo genau begründen warum diese eine Gefahr für die Öffentliche Ordnung darstellt und ist dabei an das Verhältnismäßigkeitsprinzip gebunden. Bedeutet ein Verbot muss das letzte Mittel, wenn andere Mittel (z.b. Auflagen) keinen Erfolg versprechen. Dabei ist die Behörde in der Pflicht immer das mildeste verfügbare Mittel anwenden.
 
Die bloße Befürchtungen, dass es zu einer Störungen der öffentlichen Ordnung kommen könnte, reicht nicht für ein Verbot aus. Die Behörde muss bei jeder einzelne Demo genau begründen warum diese eine Gefahr für die Öffentliche Ordnung darstellt und ist dabei an das Verhältnismäßigkeitsprinzip gebunden. Bedeutet ein Verbot muss das letzte Mittel, wenn andere Mittel (z.b. Auflagen) keinen Erfolg versprechen. Dabei ist die Behörde in der Pflicht immer das mildeste verfügbare Mittel anwenden.

Ehrlich gesagt ist das schon gegeben mit folgenden Punkt:
- angemeldete Demo von Linken in Connewitz wegen einer Verurteilung einer Linksextremistin

Mit Connewitz hat man in Leipzig nun wahrlich genug Erfahrung gesammelt. Man ist ja auch schon am Freitag zuvor eskaliert.

Dazu war an dem Samstag in Leipzig das Stadtfest, DFB Pokal, Sachsenpokal und Grönemeyer.
 
Gewaltenteilung kann schnell ausgehoben werden, auch ist Gewaltenteilung allein kein Schutz vor Willkür, politische Urteile oder unverhältnismäßigkeiten.
Gerade die Möglichkeit auch Juristische Urteile anzuzweifeln, zu kritisieren und dagegen demonstrieren zu können ist ein wichtiger Teil der Gewaltenteilung und eines Rechtsstaats.

Das sehe ich tatsächlich etwas anders. Gerichtsurteile sollten rechtlich angefechtet werden können, aber eine Demonstration basierend gegen ein rechtskräftiges Gerichtsurteil halte ich für höchst fragwürdig. Denn damit stellt man den ganzen Rechtsstaat in Frage.

Nur weil eine Demo nicht bewilligt wurde, ist sie nicht illegal. Eine Demo ist erst illegal wenn sie explizit Verboten wurden.
Es herscht in Deutschland nur eine Anmeldepflicht, keine Genehmigungspflicht. Die Demonstration muss, zusammen mit einen Verantwortlichen, 48 Stunden vor ihrer Bekanntgabe der zuständigen Behörde gemeldet werden. Die zuständige Behörde muss also nur über die geplante Versammlung informiert werden. Dann hat die Behörde die Möglichkeit, die Versammlung zu verbieten oder Auflagen festzulegen. Dies darf sie nur wenn ansonsten die öffentliche Sicherheit und Ordnung unmittelbar in Gefahr wäre.
Wenn eine angemerldete Demo weder Genehmigung noch Auflagen/Verbot von den Behörden erhalten hat, darf die Demo ausgeführt werden und verstößt erstmal gegen kein Gesetzt.
Man dürfte die Demo auflösen, wenn gegen Auflagen verstoßen wird, die Versammlung nicht angemeldet ist oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Gefahr sind.

Das ist richtig, ihr habt hier etwas andere Gesetze als wir. Hier gibt es keine grundsätzliche Erlaubnis zu demonstrieren. Linke Demonstrationen, die in vielen Fällen in gewalttätigen Ausschreitungen enden, werden aber leider von den Behörden trotzdem oft einfach geduldet.

Die bloße Befürchtungen, dass es zu einer Störungen der öffentlichen Ordnung kommen könnte, reicht nicht für ein Verbot aus. Die Behörde muss bei jeder einzelne Demo genau begründen warum diese eine Gefahr für die Öffentliche Ordnung darstellt und ist dabei an das Verhältnismäßigkeitsprinzip gebunden. Bedeutet ein Verbot muss das letzte Mittel, wenn andere Mittel (z.b. Auflagen) keinen Erfolg versprechen. Dabei ist die Behörde in der Pflicht immer das mildeste verfügbare Mittel anwenden.

Auch das ist hier afaik anders. Das Gefahrenpotenzial kann dafür sorgen, dass einer Demonstration die Bewilligung verweigert wird.
 
Ehrlich gesagt ist das schon gegeben mit folgenden Punkt:
- angemeldete Demo von Linken in Connewitz wegen einer Verurteilung einer Linksextremistin

Mit Connewitz hat man in Leipzig nun wahrlich genug Erfahrung gesammelt. Man ist ja auch schon am Freitag zuvor eskaliert.

Dazu war an dem Samstag in Leipzig das Stadtfest, DFB Pokal, Sachsenpokal und Grönemeyer.
Ich habe mich auf die allgemeine Rechtslage bezogen, nicht speziell auf diesen Fall. Linke Demonstrationen nach Gerichtsurteilen werden auch in Zukunft, nicht Per se Verboten werden können weil es in der Verganheiten zu Ausschreitungen kam.
Die Behörde wird auch zukünftig, bei jeder Demo genau begründen müssen warum jene eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellt.
Und das zum Glück, alles andere wäre eine defakto Aushebelung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit für Teile der Bevölkerung.
Das sehe ich tatsächlich etwas anders. Gerichtsurteile sollten rechtlich angefechtet werden können, aber eine Demonstration basierend gegen ein rechtskräftiges Gerichtsurteil halte ich für höchst fragwürdig. Denn damit stellt man den ganzen Rechtsstaat in Frage.
Es ist ein wichtiger Teil eines Demokratischen System das man auf, empfundene Misstände im System aufmerksam machen und selbige Kritisieren darf.

Ein System in dem es Verboten bzw unter Strafe gestellt ist eine Staatliche oder Juristische Entscheidung, öffentlich zu Kritisieren bzw darauf aufmerksam zu machen, ist keine Liberale Demokratie mehr.

Auch das ist hier afaik anders. Das Gefahrenpotenzial kann dafür sorgen, dass einer Demonstration die Bewilligung verweigert wird.
Auch hier kann Gefahrenpotenzial zu einen Verbot führen( siehe die Demo welche am Sonntag hätte Stattfinden sollen). Man muss das Gefahrenpotenzial halt gut begründen können. Ein " ich hab das Bauchgefühl es könnte eventuel vieleicht Probleme geben" reicht für ein Verbot nicht aus.
 
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:coolface:




(Mein Gott, die Wahnhaften 24/7 CW-Forennutzer kapern wirklich jeden Thread :neutral:)
 

der gute Harry und seine Holde wissen nicht, wann Schluss ist. Die Öffentlichkeit ist weitergezogen und das für kurze Zeit megalukrative Geschäftsmodell Opferrolle + Plaudereien aus dem privaten Nähkästchen auf Dauer einfach nicht substanziell genug.

Nach dem One Pony Trick der royalen Selbstentblössung könnte es schwer werden, sich neu zu erfinden. :awesome:
 
Es ist ein wichtiger Teil eines Demokratischen System das man auf, empfundene Misstände im System aufmerksam machen und selbige Kritisieren darf.

Je nach dem, was die Missstände sind. Ich würde mal behaupten, dass eine Pro-Todesstrafe Abstimmung nicht vertretbar wäre. Genauso wenig ist eine "Pro-Körperverletzung-falls-ich-das-Ziel-nicht-mag" Demonstration moralisch kaum vertretbar.

Ein System in dem es Verboten bzw unter Strafe gestellt ist eine Staatliche oder Juristische Entscheidung, öffentlich zu Kritisieren bzw darauf aufmerksam zu machen, ist keine Liberale Demokratie mehr.

Jede Demokratie kennt Einschränkungen.

Auch hier kann Gefahrenpotenzial zu einen Verbot führen( siehe die Demo welche am Sonntag hätte Stattfinden sollen). Man muss das Gefahrenpotenzial halt gut begründen können. Ein " ich hab das Bauchgefühl es könnte eventuel vieleicht Probleme geben" reicht für ein Verbot nicht aus.

Wird bei Linksdemonstrationen nicht schwer fallen, wenn man bedenkt, wie die... naja... fast immer enden.
 
Je nach dem, was die Missstände sind. Ich würde mal behaupten, dass eine Pro-Todesstrafe Abstimmung nicht vertretbar wäre. Genauso wenig ist eine "Pro-Körperverletzung-falls-ich-das-Ziel-nicht-mag" Demonstration moralisch kaum vertretbar.
Die Grenzen bestehen darin sich aktiv gegen die Grundgesetzt bzw gegen die Demokratie zu engagieren.
Bei den Demonstrationen in Leipzig wurde, weder gegen das Grundgesetzt noch gegen die Demokratie demonstriert. Der Kernpunkt der Demo war, dass die Demonstranten der Meinung sind das Urteil sei Unverhältnismäßig bzw zu Hart ausgefallen. Dies muss man Kritisieren dürfen auch in Form von Demonstrationen.

Jede Demokratie kennt Einschränkungen.
Ja aber das bloße, ein Urteil als Übetrieben/Falsch zu bezeichnen, zu verbieten untergräbt die Demokratie.
 

Kurios: Nachdem wir kein Strom- sondern ein Gasproblem hatten, haben wir jetzt kein Deindustrialisierungsproblem sondern müssen nur den Strompreis für die Industrie subventionieren.


Kurios: Denke mit dem VEB-Modell kommt alles wieder in Ordnung :ol:
 
Nein aber die Gewaltform mit mehr Toten erfordert einen höheren bzw dringlicheren Handlungsbedarf.

Nein, einfach... nein. Die Todesfälle sind eine Schande, keine Frage, aber so zu tun, als bestünde kein dringlicher Handlungsbedarf bei der politischen Richtung, die die vergangenen 12 Jahre signifikant mehr gewalttätig war, ist absurd.

Man muss endlich aufhören, die Gewalt der politischen Pole zu relativieren, indem man auf die andere Seite verweist. Extremismus in jeglicher Form gilt es strikt abzulehnen und zu bekämpfen. Letztendlich sind die beiden Pole in ihren grundsätzlichen Aktionen sowieso kaum mehr zu unterscheiden.

Die Grenzen bestehen darin sich aktiv gegen die Grundgesetzt bzw gegen die Demokratie zu engagieren.
Bei den Demonstrationen in Leipzig wurde, weder gegen das Grundgesetzt noch gegen die Demokratie demonstriert. Der Kernpunkt der Demo war, dass die Demonstranten der Meinung sind das Urteil sei Unverhältnismäßig bzw zu Hart ausgefallen. Dies muss man Kritisieren dürfen auch in Form von Demonstrationen.


Ja aber das bloße, ein Urteil als Übetrieben/Falsch zu bezeichnen, zu verbieten untergräbt die Demokratie.

Ehm... es wird argumentiert, dass es legitim sei, rechtsorientierte Menschen spitalreif zu prügeln. Ich würde sagen, da ist eine Stufe erreicht, die nicht mehr wirklich in einen demokratischen Staat passt.
 
Nein, einfach... nein. Die Todesfälle sind eine Schande, keine Frage, aber so zu tun, als bestünde kein dringlicher Handlungsbedarf bei der politischen Richtung, die die vergangenen 12 Jahre signifikant mehr gewalttätig war, ist absurd.
Wären Linke in den letzten 12 Jahren signifikant Krimineller...

Wir hatten durch Rechte Attentate auf Politikter(Attentat auf Reker und Hollstein), ermordete Politiker (Lübcke), Terroroganisationen(NSU,Legion Werwolf,Old School Society,Deutsche Widerstandsbewegung, Gruppe Freital etc.), Mehere Terroanschläge(München, Hanau, Halle ).
Rechtsextremisten morden weit öfter und ihnen ist daher eine höhere Prorität in der Strafverfolgung einzuräumen.
 
Wären Linke in den letzten 12 Jahren signifikant Krimineller...

Wir hatten durch Rechte Attentate auf Politikter(Attentat auf Reker und Hollstein), ermordete Politiker (Lübcke), Terroroganisationen(NSU,Legion Werwolf,Old School Society,Deutsche Widerstandsbewegung, Gruppe Freital etc.), Mehere Terroanschläge(München, Hanau, Halle ).
Rechtsextremisten morden weit öfter und ihnen ist daher eine höhere Prorität in der Strafverfolgung einzuräumen.

Seit 2010 gab es 10x signifikant mehr linke Gewalttaten in Deutschland, in einem Jahr waren es knapp mehr linke Gewalttaten und in einem Jahr (2022) waren es knapp mehr rechte Gewalttaten.

Und da sprechen wir von Deutschland, wo es verhältnismäßig viele rechte Gewalttaten gibt. In vielen anderen Ländern in unseren Breitengraden wird der Unterschied noch größer sein.
 
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