Wäre mir neu das das erlaubt ist.
Dann hast du gerade was Neues gelernt

BGB, §1307:
§ 1307
Verwandtschaft
Eine Ehe darf nicht geschlossen werden zwischen Verwandten in gerader Linie sowie zwischen vollbürtigen und halbbürtigen Geschwistern. Dies gilt auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch Annahme als Kind erloschen ist.
Cousin und Couine sind nicht auf gerader Linie verwandt, dürfen also heiraten.