coke501(tm)
ist der Meister
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Bestimmte Grundrechte sind nach dem Willen des GG für jeden gültig. Und ich stelle hier sicher keine Außenseiter-Position dar:
Afaik dient das GG dem Schutz des Bürgers vor dem Staat. Ich würde also in Deutschland nicht per se unter dem Schutz des selbigen stehen.
http://www.tagesspiegel.de/berlin/deutsche-werden-mit-sprachtest-benachteiligt/1245702.html
Noch zur weiteren Komlizierung: Der Autor dieses Ausspruchs bemerkt zurecht, daß hier auch Deutsche unterschiedliche Chancen haben, ihre ausländische Braut nach Deutschland zu bekommen. Das variiert somit direkt mit der Herkunft der Braut.
Es werden somit Deutsche direkt vor dem Gesetz unterschiedlich behandelt und das Beispiel taugt als Beweis.
Juristisch gesehen werden Ausländer (die Bräute) unterschiedlich behandelt.
Hier bleibt abzuwarten, wie das ganze ausgeht, dann hätten wir vielleicht eine solidere Basis, auf der wir den Anspruch auf das GG diskutieren können.
Wie ich Dir mit dem Terrorverdacht nahebringen wollte, ändern sich auch Rechtsmeinungen.
Und wie ich dir mit Karlsruhe näherbringen wollte, halten die meißten geänderten Rechtsmeinungen der Prüfung durch den Verfassungsgerichtshof nicht stand. Nicht dass ich Änderungen komplett verneinen würde, aber grade, wenns das GG betrifft, wird zwar häufig geschossen, aber nur selten getroffen. Manchmal dauerts auch ein bisschen länger.
Da könnte man z. B. leicht ein juristisches Konstrukt finden in dem Sinne, daß der Pass nur schlichen wurde, um gegen uns zu arbeiten, war von Anfang so usw. ...
Natürlich, aber auch "in dubio pro reo" müsste in dem Fall gelten (dass dem nicht immer so ist, ist mir klar), ergo müsste der Staat beweisen, dass dies der Fall war, und zwar zweifelsfrei.