Kuriose und schockierende News

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Ist halt auch nur ein Mensch, bei der Show die er abziehen muss, da würde ich auch einpennen und zwar permanent... deshalb werden die Päpste auch immer so alt!!!
 
Zu dem 20 jährigen da oben erstmal.....Stellt der Staat da nicht Anzeige wegen Kindesmissbrauch oder sowas?? Der hat immerhin ne Minderjährige gef****.

Zu dem Leichnam.... :fp:

Wie kann bei solch einem Gestank überhaupt in der Wohnung da leben und wieso ist das bei der Kontrolle nicht aufgefallen, dass der Geruch nicht aus der Toilette kommt?
 
Aus irgendeinem mit schleierhaften Grund scheint es in Deutschland mit dem Kindesmissbrauchsanklagen reine Willkuer zu sein. :oops:
Man hoert immer wieder Faelle wo es dem Staat egal ist(Aktuell Ribery und dieser Kurde) und andere Faelle wo ein geistig eingeschraenkter 23Jaehriger der mit einer geistig zurueckgebliebenen 13 Jaehrigen Sex hatte 2 Jahre in den Knast muss...
Ist imo Strange... aber in Deutschland wahrscheinlich weiter verbreitet, als man denkt. Ich kannte 2 Maedels aus meiner Klasse, die mit 14 24Jaehrige Freunde hatten... Haben die Eltern z.B. nicht angezeigt.
Ich bin jetzt 22 Jahre und wenn ich mit einer 14Jaehrigen Sex haette wuerde ich mir wie ein Kinderschaender vorkommen. Sowas geht far nicht :x
 
radianc3

Das mit dem Geruch geht mit der Zeit vorbei ... :kotz:


seienchin

Genau das ist der Punkt: Nach deutschem Recht ist es einem Erwachsenen erlaubt mit einer 14jährigen Sex zu haben wenn die Eltern einverstanden sind. Ab 16 auch ohne Zustimmung der Eltern.
 
Zuletzt bearbeitet:
Schutzalter 16 Jahre

Über die Vorschriften des § 182 StGB Absätze 1 und 2 (Zwangslage, Entgelt) bezüglich des Schutzalters 18 Jahre hinaus, die auch für unter 16-jährige Opfer gelten, können sexuelle Handlungen von mindestens 21 Jahre alten Erwachsenen mit 14- und 15-jährigen Jugendlichen nach § 182 StGB Absatz 3 bestraft werden, falls ein gesetzlicher Vertreter des Jugendlichen Strafantrag stellt und im Strafverfahren das Gericht feststellt, dass der Erwachsene eine – etwa mit Hilfe eines Sachverständigen – festzustellende „fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung“ des Jugendlichen ausgenutzt hat. Der Bundesgerichtshof hat 1996 festgestellt, dass der bloße Hinweis auf das Alter der 14- oder 15-jährigen Person für eine Verurteilung des erwachsenen Beschuldigten nicht ausreicht. Die individuelle Fähigkeit oder Unfähigkeit des Jugendlichen zu sexueller Selbstbestimmung und gegebenenfalls das Ausnutzen letzterer durch den Täter muss vielmehr in jedem Einzelfall überprüft werden.[2] Bereits der Versuch eines Verstoßes gegen § 182 Absatz 3 ist strafbar. Falls die gesetzlichen Vertreter des Jugendlichen keinen Strafantrag stellen, kann die Staatsanwaltschaft trotzdem ein Strafverfahren einleiten, für den Fall, dass ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht, z. B. weil der Erwachsene bereits einschlägig vorbestraft ist.

Der Vorschrift kommt nur „eine extrem randständige forensische Bedeutung“[3] zu: Es gab im Jahre 2003 nur 73 aufgrund von § 182 StGB (in der damals gültigen Fassung) verurteilte Personen, 1980 waren es noch insgesamt 284 Verurteilungen nach den Vorgänger-Paragrafen 175 (1994 aufgehoben) und 182 (damals „Verführung Minderjähriger“).[3] Dieser Rückgang wird in der juristischen Literatur nicht etwa so erklärt, dass die Zahl der Sexualkontakte Erwachsener mit Jugendlichen zurückgegangen sei, sondern dass solche Kontakte gegenwärtig gesellschaftlich weitgehend toleriert werden und Erziehungsberechtigte nur noch selten Strafanträge stellen.[4] Verschiedene Studien rechnen damit, dass nur jede hundertste bis zweihundertste sexuelle Beziehung einer über 21-jährigen Person mit einer 14- bis 15-jährigen Person zu einer Anzeige nach § 182 StGB Absatz 3 (in aktueller Fassung) führt.[3] Daher wird man die „eigentliche“, d. h. soziale Schutzaltersgrenze, nach der Jugendliche eigenverantwortlich über ihr Sexualleben bestimmen können (sofern weder Entgelt, Zwangslage oder Abhängigkeitsverhältnis im Spiel sind noch im Einzelfall eine fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung festgestellt wird), bei 14 Jahren ansetzen müssen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Schutzalter#Schutzalter_14_Jahre

Wie Du siehst ein wenig kompliziert, aber hieraus geht das ziemlich klar hervor.
 
ich glaub ne 16 jährige kann selber entscheiden was sie macht...
vergewaltigung und aufdrängung sind natürlich illegal, aber ja, es soll da auch sowas wie den eigenen willen geben ;)
 
Es ging hier um ab 14jährige. Eine 16jährige hat die volle sexuelle Selbstbestimmung, ja.
 
Man darf mit einer 14Jährigen ... haben mit einverständnis der Eltern????
Mit 16 auch ohne????

Watt fürn Scheiß die sollten es mal schleunigst ändern das geht doch unter keine Kuhhaut. Für die Leute die Kinder haben wissen das dass für ein Arsch ist.
 
Man darf mit einer 14Jährigen ... haben mit einverständnis der Eltern????
Mit 16 auch ohne????

Watt fürn Scheiß die sollten es mal schleunigst ändern das geht doch unter keine Kuhhaut. Für die Leute die Kinder haben wissen das dass für ein Arsch ist.

wieso - gerade die eltern müssten ja ne zustimmung abgeben wie du selber sagst ;)
und ne 16 jährige, wie eben erwähnt, wird ihr leben vermutlich schon ziemlich selbet entscheiden.

da muss differenziert werden - vergewaltigung, bzw versetzung des opfers in wehrlose zustände bzw bewusste und zwanghafte verführung sind das eine, selbstbestimmter geschlechtsakt etwas anderes.
 
Man darf mit einer 14Jährigen ... haben mit einverständnis der Eltern????
Mit 16 auch ohne????

Watt fürn Scheiß die sollten es mal schleunigst ändern das geht doch unter keine Kuhhaut. Für die Leute die Kinder haben wissen das dass für ein Arsch ist.

Hallo, mit 16? Wer rannte mit dem Alter zu seinen Elter um nach der Erlabnis nach einen Schäferstünchen zu fragen :-?
Heutige 16 jährige werden dir nicht mal ganau erzählen können wo oder mit wem sie ihr erstes mal hatten ;-)
 
http://www.bz-berlin.de/aktuell/berlin/verkaufte-kind-braut-zurueck-zu-eltern-article815838.html

Das wird ja echt immer geiler :rofl3:

Für was wollen die Hilfe vom Staat? Da wurde ein Mensch verkauft was strafbar ist, sie war minderjährig bei der Hochzeit und hatte Sex. Einige scheinen echt in ihrer Welt zu leben. Sowas sollte ganz verboten werden.

Für das Mädchen wünsch ich viel glück, sie sollte sich aber schon mal einen neuen namen, identität und Wohnort suchen, denn sonst könnte sie ermordet werden.

Wie kann man eine 14-Jährige dazu noch schwangeres Mädchen schlagen? :shakehead:
 
Hallo, mit 16? Wer rannte mit dem Alter zu seinen Elter um nach der Erlabnis nach einen Schäferstünchen zu fragen :-?
Heutige 16 jährige werden dir nicht mal ganau erzählen können wo oder mit wem sie ihr erstes mal hatten ;-)
Du hast vorhin doch schonmal versucht einen auf:
Die Kids heute haben eh alle schon super früh Sex ey etc. zu machen aber schau doch mal auf die Fakten bitte...
16.9Jahre ist glaube der Durchschnitt für das erste mal der Deutschen und dieser Schnitt wird extrem durch Mädchen von Hauptschulen runtergedrückt von denen angeblich 63% ihr erstes mal vor 14 hatten.
Nichtsdesto trotz haben die meisten Deutschen keinen Sex mit 14 und mit 16 sind sie immer noch unter dem SChnitt.
Wenn man sich jetzt vorstellt, dass es Frauen gibt die mit 16, also Jünger als der Schnitt meinetwegen mit 28Jährigen Sex haben? Das ist widerlich.
Ganz abgesehen davon... Viele Deutsche Jugendliche stellen ihre Freundin oder Freund nett zu Hause vor und lassen sich von den Eltern Tipps geben.
 
Wenn man sich jetzt vorstellt, dass es Frauen gibt die mit 16, also Jünger als der Schnitt meinetwegen mit 28Jährigen Sex haben? Das ist widerlich.

Wenn die Rollen vertauscht wären (16-Jähriger mit 28-Jähriger) hieße es nicht "widerlich" sondern "Jackpot!".
Das ist für dich doch nur widerlich, weil du neidisch bist. Zugegeben, ich auch. :-D
 
hm nun bin ich doch etwas überrascht, hatte "PE" doch etwas öhm..."wertkonservativer" eingeschätzt :blushed:

meine meinung:
mit 16 sollte man durchschnittlich selbst denken können.
wenn mans kann:
gut und selbstgewählt und privatsache.
wenn nicht:
ein fall für die gesetze und vergewaltigung und verführung mit suchtmitteln, sind bei jedem alter kriminell.

@uchi....WORD
heuchelei²
"niemand" hat n problem mit lesben, aber männer sind da scheinbar weitaus weniger flexibel realitäten zu akzeptieren als frauen.
 
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