Hannover/Antalya – Es wird ein brisanter Prozess vor der 1. Schwurgerichtskammer in Antalya – Aussage gegen Aussage. Die Britin Charlotte (13), das mutmaßliche Opfer, gegen Marco W. (17) aus Uelzen in Niedersachsen, beschuldigt des sexuellen Missbrauchs.
Marco und Charlotte – was als Urlaubsflirt zweier Teenager begann, wird immer verworrener, widersprüchlicher.
BILD liegt die Aussage vor, die Charlotte vor dem türkischen Staatsanwalt machte. Die türkische Tageszeitung „Hürriyet“ druckt sie in ihrer heutigen Ausgabe.
Danach hatte das Mädchen Marco am Tag der Tat in der Disco getroffen. Sie sagte, dass sie sich dort gestritten hätten.
In dem Protokoll wird Marco W. als „Beschuldigter“, die 13-Jährige als „Geschädigte“ bezeichnet.
• Charlotte: „Später, als ich, meine Schwester und meine Freundin M. gemeinsam im Zimmer waren, kamen der Beschuldigte und sein Freund. Er wollte sich bei mir entschuldigen. Wir haben sie hereingelassen. Eine Weile saßen wir auf dem Bett und unterhielten uns. Später setzten sich der Freund des Beschuldigten und meine Schwester auf den Balkon. Der Beschuldigte, ich und M. waren im Zimmer. M. legte sich in ihr Bett und schlief. Ich legte mich auch schlafen, obwohl der Beschuldigte neben mir war. Zwischen unserer Unterhaltung und meinem Einschlafen waren ca. 15 Minuten verstrichen. Als ich plötzlich zu mir kam, also erwachte, da fühlte ich den Beschuldigten auf mir. Ich schubste ihn weg. Dabei bemerkte ich aber eine Feuchtigkeit auf meinem Körper. Danach sind wir zum Arzt gegangen.“
Marco W. hatte den Tathergang gegenüber BILD anders geschildert.
• „In dem Zimmer haben wir uns umarmt und das wäre für mich das erste Mal gewesen. Sie hat mich geküsst, angefasst, da bin ich zu früh gekommen. Sie hatte mir die Unterhose runtergezogen. Ich habe ihre Vagina gar nicht berührt. Wenn ich nicht gekommen wäre, hätte ich mit ihr geschlafen.“ Und weiter: „Sie wollte ja den Geschlechtsverkehr.“
Zwei Aussagen, zwei Versionen – wer lügt, wen täuscht die Erinnerung?
• Über die ärztliche Untersuchung wird Charlotte im Protokoll so zitiert: „Der Arzt sagte uns, dass der Beschuldigte durch Reiben zum Höhepunkt gekommen sei. Ich hatte auch beim Erwachen einen Schmerz an meinem Körper gespürt, was jedoch von einem Reiben herrührte und äußerlich war.
Da ich schläfrig war und mich nicht genau erinnern kann, stieg der Beschuldigte, während ich schlief, auf mich und kam zum Höhepunkt, indem er sein Geschlechtsteil an meinem rieb, ohne einzudringen. Von Vergewaltigung ist nicht die Rede. Ein Geschlechtsverkehr fand nicht statt. Aber dieser Vorfall ereignete sich ohne meine Zustimmung, während ich schlief. Ich habe infolgedessen auch nicht meine Jungfräulichkeit verloren.“
• Marco zum Abschluss der Vernehmung: „Ich widerspreche den Vorwürfen eines erzwungenen Verkehrs. Ich habe nicht unter dem Vorsatz einer Straftat gehandelt. Dieser Vorfall tut mir sehr leid. Ich weiß, dass diese Handlung auch in meinem Land verboten ist. Aber ich hatte keine Bedenken, da die Geschädigte vorgab, 15 Jahre alt zu sein.“