Angemessene Heizkosten bei Hartz IV
Unabhängig von der Befeuerungsart (Heizöl, Gas, Holz, etc.) zahlt das Jobcenter in allen Fällen lediglich die
angemessenen Heizkosten. Für die Beurteilung die Angemessenheit orientiert sich das Jobcenter nach den örtlichen Heizkosten.
Beurteilung nach Heizspiegel
Das Bundessozialgericht hat 2009 entschieden, dass sich das Jobcenter zur Beurteilung der Angemessenheit nach dem
bundesweiten Heizspiegel orientieren darf (BSG, B 14 AS 36/08 R vom 02.07.09).
Mit dem Heizspiegel kann das Jobcenter vergleichen, ob der Hilfebedürftige annähernd so viel Heizenergie verbraucht hat wie andere Menschen in vergleichbaren Gebäuden.
Sollte die verbrauchte Heizenergie laut Heizspiegel höher sein als der Durchschnittsverbrauch, lässt sich daraus schließen, dass der Verbrauch unangemessen hoch ist.