Gendern - muss Deutsch noch komplizierter werden?

Gendert ihr beim normalen Sprachgebrauch?


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Nicht offen für weitere Antworten.
Hinweis
Verzichtet bittet auf die Verwendung des Wortes "Vergewaltigung" im Kontext des Threads, da es mittlerweile sich selbst persifliert und damit den Strafbestand als solches ins Lächerliche zieht.
Naja, wenn es Vorgaben vom Arbeitgeber gibt, dann sind die halt zu befolgen, oder nicht? Bei mir (ÖD im Bund) sind weibliche + männliche Form gewünscht, dann verwende ich halt auch kein Sternchen, obwohl ich das sinnvoller fände. Wenn z.B. an Unis in Einzelfällen Noten schlechter werden, weil nicht gegendert wird, halte ich das für falsch, das passiert aber auch quasi nie. Aber bei der Arbeit sind solche Sachen wie Corporate Language doch das Normalste der Welt.
In Berlin gibt es auch diese Vorgaben, entweder neutrale Bezeichnungen oder männliche und weibliche Form zu nutzen.Wenn man sich da natürlich partout und mit Ansage nicht dran hält und dabei ähnliche worte findet wie hier im Forum, dann muss man sich über Probleme nicht wundern. aber sowas wie Sternchen oder Doppelpunkt sind weiter fakultativ, auch wenn sich das bei uns immer mehr durchsetzt.
 
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Naja, wenn es Vorgaben vom Arbeitgeber gibt, dann sind die halt zu befolgen, oder nicht? Bei mir (ÖD im Bund) sind weibliche + männliche Form gewünscht, dann verwende ich halt auch kein Sternchen, obwohl ich das sinnvoller fände. Wenn z.B. an Unis in Einzelfällen Noten schlechter werden, weil nicht gegendert wird, halte ich das für falsch, das passiert aber auch quasi nie. Aber bei der Arbeit sind solche Sachen wie Corporate Language doch das Normalste der Welt.
Behörden sind aber keine privaten Arbeitgeber, und auch hier sollte der Grundsatz der Freiwilligkeit gelten, tut er aber nicht, weil man eben eine neue Sprache durchsetzen will, selbst gegen die Bevölkerungsmehrheit. Deswegen ist es auch umso erstaunlicher, dass jedem, der das kritisiert, vorgeworfen wird zu übertreiben und andere mundtot machen zu wollen, wenn es zunehmend mehr Bereiche gibt, in denen das Gendern Pflichtsache wird. Es ist ja in vielen, sicher nicht allen Fällen eher eine Trotzreaktion, manchmal etwas over-the-top, aber durchaus legitim, weil man die Sprache damals eher in akademischen Kreisen fand und laß und nun auf dem Vormarsch ist (trotz mangelnder Legitimation).
Wo das Ganze enden soll? Keiner weiß es.
 
Behörden sind aber keine privaten Arbeitgeber, und auch hier sollte der Grundsatz der Freiwilligkeit gelten, tut er aber nicht, weil man eben eine neue Sprache durchsetzen will, selbst gegen die Bevölkerungsmehrheit. Deswegen ist es auch umso erstaunlicher, dass jedem, der das kritisiert, vorgeworfen wird zu übertreiben und andere mundtot machen zu wollen, wenn es zunehmend mehr Bereiche gibt, in denen das Gendern Pflichtsache wird. Es ist ja in vielen, sicher nicht allen Fällen eher eine Trotzreaktion, manchmal etwas over-the-top, aber durchaus legitim, weil man die Sprache damals eher in akademischen Kreisen fand und laß und nun auf dem Vormarsch ist (trotz mangelnder Legitimation).
Wo das Ganze enden soll? Keiner weiß es.
Mitarbeiter*innen von Behörden sollten also einfach tun, was sie wollen. Ist jetzt auch eine Forderung, die ich eher selten höre. :ugly:
 
Der Satz ergibt sehr wohl Sinn und ist auch nicht widersprüchlich :nix::nix:

Auf eine Diskussion mit dir hab ich aber aus bekannten und naheliegenden Gründen keinen Bock, sorry. Du bist absolut nicht dialogfähig, wie du in der Vergangenheit mehrmals bewiesen hast.

Zieh doch am besten wieder deine "ich schreibe hier, auch wenn ich nicht mit euch diskutieren will" - Nummer ab und schleich dich als gefühlter Sieger wieder. Das kannst du sehr gut.

Dein Post steht dafür natürlich geradezu Beispielhaft für Dialogfähigkeit und Diskussionskultur. Vor allem der persönlich werdene Vorwurf der jeglichem Tatsachenbestand entbehrt, sollte besonders "gelobt" werden.
Aber um das Thema jetzt wieder auf das wesentliche zu lenken und ggf für den Rest zu verdeutlichen, wen du es schon selbst ignorieren willst wie du sagst, möchte ich denoch noch mal auf deine Aussage zurück.

Dazu kommt noch, dass Schulen und Universitäten zur weltanschaulichen Neutralität verpflichtet sind und ihnen Gendern daher gleich doppelt verboten ist.

Offensichtlich verstehst du das Gebot zur Neutralität völlig falsch und siehst darin eine Grundlage zum Verbot.
Ich will hierzu den wissenschaftlichen Dienst des Bundestages zitieren ...

Neutralität bedeutet in diesem Kontext also gewähren lassen.


Dazu natürlich die generelle Frage, wie gendern einen (negativen) Einfluss auf die "weltanschauliche Neutralität" hat.
Wen du nicht mir antworten magst, kannst du es natürlich auch stellvertretend @Draygon antworten.
Dem bist du eine Sachliche Antwort ja immer noch schuldig, nachdem er deine erste Antwort zurecht als rein ideologisches Eingeständniss abgetan hat.

:nix:
 
Mitarbeiter*innen von Behörden sollten also einfach tun, was sie wollen. Ist jetzt auch eine Forderung, die ich eher selten höre. :ugly:
Entgegen der Gesetzeslage, die (noch) keine Gendersprachvorschriften kennt, vom linksdurchgeknallten Behördenleiter zu rechtschreiberischen Stilblüten gezwungen werden, hat für mich wenig Rechtsstaatliches.
 
Entgegen der Gesetzeslage, die (noch) keine Gendersprachvorschriften kennt, vom linksdurchgeknallten Behördenleiter zu rechtschreiberischen Stilblüten gezwungen werden, hat für mich wenig Rechtsstaatliches.
Dank des Föderalismus ist das halt auch Ländersache. Frage mich dennoch was bei einem Regierungswechsel passieren würde. Sowas wird halt gerne in den kleinen Bundesländern als erstes durchgesetzt, Hamburg mit der CDU ja das komplette Gegenteil.
 
Entgegen der Gesetzeslage, die (noch) keine Gendersprachvorschriften kennt, vom linksdurchgeknallten Behördenleiter zu rechtschreiberischen Stilblüten gezwungen werden, hat für mich wenig Rechtsstaatliches.
Das ist eine Vorgabe der Berliner Landesregierung und existiert seit vielen Jahren. Auch schon zu einer Zeit als hier die CDU mitregiert hat. Und geschlechtsneutrale Bezeichnungen und männliche und weibliche Form kennt die deutsche Sprache sehr wohl. ;)
 
Mitarbeiter*innen von Behörden sollten also einfach tun, was sie wollen. Ist jetzt auch eine Forderung, die ich eher selten höre. :ugly:
Keine Ahnung, wie du vom Prinzip Freiwilligkeit beim Gendern auf „sollen tun, was sie wollen“ kommst. Es gibt durchaus eine Diskrepanz zwischen dem Aufbau eines Verwaltungsakts und dem in Dienstvorschriften vorgegebenen sprachlichen Besonderheiten, die man sehr wohl als Behördenleiter großzügig, d.h. ohne Notwendigkeit des Gendersternchens und vergleichbarem Unfug ausgestalten kann, so dass Sachbearbeitern es freisteht, ob sie das generische Maskulinum, die Nennung der männlichen und weiblichen Form oder eben den Gendersternchen-Quatsch wählen. Dass das aber nicht erwünscht ist und euer gespieltes Empören über all jene, die dieses New Speak nicht mitmachen wollen, nur Ablenkung ist, sieht man ja daran, dass ihr durch Gesetze auf kommunaler bis hin zur Bundesebene entsprechende Sprachregelungen und -gängelungen erlasst, es also zementieren wollt, dass erst Behörden und irgendwann auch Schulen und andere Bildungseinrichtungen so schreiben sollen. Die CDU, für dich wahrscheinlich nur einen Schritt von der ohnehin schon nur einen Schritt von der NSDAP entfernten AfD, ist hinsichtlich Genderns übrigens sehr viel liberaler als jede grüne und linke Partei und bevorzugt Freiwilligkeit (siehe Wahl-O-Mat).

Dank des Föderalismus ist das halt auch Ländersache. Frage mich dennoch was bei einem Regierungswechsel passieren würde. Sowas wird halt gerne in den kleinen Bundesländern als erstes durchgesetzt, Hamburg mit der CDU ja das komplette Gegenteil.
Es wird für Bundesbehörden sehr wahrscheinlich künftig Pflicht, durch das Gendersternchen zu gendern. Die Umfragewerte sehen klar eine rot-grüne Regierung vorne. Da spielt die dritte Partei in Bunde auch keine Rolle mehr.
 
Keine Ahnung, wie du vom Prinzip Freiwilligkeit beim Gendern auf „sollen tun, was sie wollen“ kommst. Es gibt durchaus eine Diskrepanz zwischen dem Aufbau eines Verwaltungsakts und dem in Dienstvorschriften vorgegebenen sprachlichen Besonderheiten, die man sehr wohl als Behördenleiter großzügig, d.h. ohne Notwendigkeit des Gendersternchens und vergleichbarem Unfug ausgestalten kann, so dass Sachbearbeitern es freisteht, ob sie das generische Maskulinum, die Nennung der männlichen und weiblichen Form oder eben den Gendersternchen-Quatsch wählen. Dass das aber nicht erwünscht ist und euer gespieltes Empören über all jene, die dieses New Speak nicht mitmachen wollen, nur Ablenkung ist, sieht man ja daran, dass ihr durch Gesetze auf kommunaler bis hin zur Bundesebene entsprechende Sprachregelungen und -gängelungen erlasst, es also zementieren wollt, dass erst Behörden und irgendwann auch Schulen und andere Bildungseinrichtungen so schreiben sollen. Die CDU, für dich wahrscheinlich nur einen Schritt von der ohnehin schon nur einen Schritt von der NSDAP entfernten AfD, ist hinsichtlich Genderns übrigens sehr viel liberaler als jede grüne und linke Partei und bevorzugt Freiwilligkeit (siehe Wahl-O-Mat).
So funktionieren Behördern halt nicht. Da gibt es klare Vorgaben, an die sich alle zu halten haben. Es gibt im Übrigen keine Vorgabe mit Sternchen oder Doppelpunkt zu gendern, sondern nur die Vorgabe nicht das generische Maskulinum zu verwenden.
 
So funktionieren Behördern halt nicht. Da gibt es klare Vorgaben, an die sich alle zu halten haben. Es gibt im Übrigen keine Vorgabe mit Sternchen oder Doppelpunkt zu gendern, sondern nur die Vorgabe nicht das generische Maskulinum zu verwenden.
Das ist ja schon mal löblich, aber auch von der Behörde abhängig. Und natürlich funktionieren Behörden so, es gibt keine gesetzliche Grundlage (Ausnahme: bei Anrede von Personen mit drittem geschlechtseintrag), also ist ihnen durch Dienstvorschriften Spielraum gegeben, sich für oder wider Freiwilligkeit zu entscheiden. Kompromisse wären übrigens auch denkbar, z.B. in Gestalt der Verpflichtung, in Anreden zu gendern - so halte ich es meist -, im Fließtext die Mitarbeiter hingegen lediglich anzuhalten, nicht jedoch zu verpflichten. Du glaubst nicht, was es für absurde und präzise ausformulierte Vorgaben gibt.
 
Das ist ja schon mal löblich, aber auch von der Behörde abhängig. Und natürlich funktionieren Behörden so, es gibt keine gesetzliche Grundlage (Ausnahme: bei Anrede von Personen mit drittem geschlechtseintrag), also ist ihnen durch Dienstvorschriften Spielraum gegeben, sich für oder wider Freiwilligkeit zu entscheiden. Kompromisse wären übrigens auch denkbar, z.B. in Gestalt der Verpflichtung, in Anreden zu gendern - so halte ich es meist -, im Fließtext die Mitarbeiter hingegen lediglich anzuhalten, nicht jedoch zu verpflichten. Du glaubst nicht, was es für absurde und präzise ausformulierte Vorgaben gibt.
Es gibt sehr wohl eine gesetzliche Grundlsage, nämlich das Grundgesetz, das eine Förderung der Gleichstellung von Mann und Frau vorsieht.
 
Es gibt sehr wohl eine gesetzliche Grundlsage, nämlich das Grundgesetz, das eine Förderung der Gleichstellung von Mann und Frau vorsieht.
Sehr, sehr wackelige These, ob das die konsequente sprachliche/schriftliche Hervorhebung von Mann und Frau durch Hoheitsträgern inkludiert.
 
Es gibt durchaus eine Diskrepanz zwischen dem Aufbau eines Verwaltungsakts und dem in Dienstvorschriften vorgegebenen sprachlichen Besonderheiten, die man sehr wohl als Behördenleiter großzügig, d.h. ohne Notwendigkeit des Gendersternchens und vergleichbarem Unfug ausgestalten kann

Ja

, so dass Sachbearbeitern es freisteht

Und nein.
Ich darf bei mir in der Behörde nicht einmal die Schriftart und Schriftgröße wechseln.
Wenn es eine Richtlinie gibt, gilt diese für alle, Verwaltungsakte unterliegen mehr als andere Briefe der Unternehmens- / Behördensprache und können nicht heute mal so, morgen mal so und von jedem Mitarbeiter unterschiedlich ausgestaltet werden. Einzig der Inhalt ist frei wählbar und selbst da nicht alles.


Du glaubst nicht, was es für absurde und präzise ausformulierte Vorgaben gibt.

Weil Verwaltungsakte auch keine einfachen Briefe sind, wir haben vor ein paar Jahren unsere Sprache für den Schriftverkehr geändert, da ist alles bis auf den Pixel genau vorgegeben.
In vielen Punkten übertrieben ja, aber eben auch notwendig damit die Verwaltungsakte der Behörde alle gleich aussehen.
 
Ja



Und nein.
Ich darf bei mir in der Behörde nicht einmal die Schriftart und Schriftgröße wechseln.
Wenn es eine Richtlinie gibt, gilt diese für alle, Verwaltungsakte unterliegen mehr als andere Briefe der Unternehmens- / Behördensprache und können nicht heute mal so, morgen mal so und von jedem Mitarbeiter unterschiedlich ausgestaltet werden. Einzig der Inhalt ist frei wählbar und selbst da nicht alles.




Weil Verwaltungsakte auch keine einfachen Briefe sind, wir haben vor ein paar Jahren unsere Sprache für den Schriftverkehr geändert, da ist alles bis auf den Pixel genau vorgegeben.
In vielen Punkten übertrieben ja, aber eben auch notwendig damit die Verwaltungsakte der Behörde alle gleich aussehen.
Das sagte ich doch: der Behördenleiter kann dir Schriftgröße, Zeilenabstände und dergleichen detailliert vorgeben. Du kannst als Behördenleiter aber auch regeln, dass eine geschlechtersensible Sprache erwünscht ist, es den Mitarbeitern aber freisteht, wie sie dieses Ziel erreichen. Du kannst den Punkt auch komplett weglassen, oder du gibst sogar die Art des Genderns (Verwendung von Sternchen oder Doppelpunkt oder Unterstrich) vor. Wüsste nicht, was dagegen spricht. Ausnahmen sind eben falsche Anreden, die waren jüngst Grund für Schadensersatzklagen.
 
Verstoß ordentlicher Diskussionskultur
Mitarbeiter*innen von Behörden sollten also einfach tun, was sie wollen. Ist jetzt auch eine Forderung, die ich eher selten höre. :ugly:
Wenn Behörden der Mehrheit Ideologien aufzwingen sollen, hast du sicher auch nichts gegen Taliban-konforme Behörden. Ehrlich gesagt wäre mir eine Taliban-Regierung in Deutschland mittlerweile fast lieber.
 
Wenn Behörden der Mehrheit Ideologien aufzwingen sollen, hast du sicher auch nichts gegen Taliban-konforme Behörden. Ehrlich gesagt wäre mir eine Taliban-Regierung in Deutschland mittlerweile fast lieber.
Wenn die Ideologie der Taliban dir lieber ist als ein Sternchen in Anreden zu verwenden, dann solltest Du vielleicht mal über Deinen politischen Kompass nachdenken.
 
Das sagte ich doch: der Behördenleiter kann dir Schriftgröße, Zeilenabstände und dergleichen detailliert vorgeben. Du kannst als Behördenleiter aber auch regeln, dass eine geschlechtersensible Sprache erwünscht ist, es den Mitarbeitern aber freisteht, wie sie dieses Ziel erreichen. Du kannst den Punkt auch komplett weglassen, oder du gibst sogar die Art des Genderns (Verwendung von Sternchen oder Doppelpunkt oder Unterstrich) vor. Wüsste nicht, was dagegen spricht. Ausnahmen sind eben falsche Anreden, die waren jüngst Grund für Schadensersatzklagen.

Freiwilligkeit für die Sachbearbeiter funktioniert aber nicht, da der Bürger von der Verwaltung erwarten kann, dass die Bescheide gleich aufgebaut sind, das sind sie nicht, wenn in einem Bescheid * im anderen beide Formen und im nächsten wieder gar nicht gegendert wird. Daher muss es zumindest abteilungsintern Vorgaben geben die dann für alle gelten. Und von ganz oben, ob überhaupt gegendert werden soll oder nicht.


Wenn Behörden der Mehrheit Ideologien aufzwingen sollen, hast du sicher auch nichts gegen Taliban-konforme Behörden. Ehrlich gesagt wäre mir eine Taliban-Regierung in Deutschland mittlerweile fast lieber.

Glückwunsch zum größten Unsinn hier im Thread und das heißt schon was.



Entgegen der Gesetzeslage, die (noch) keine Gendersprachvorschriften kennt, vom linksdurchgeknallten Behördenleiter zu rechtschreiberischen Stilblüten gezwungen werden, hat für mich wenig Rechtsstaatliches.

Wenn es dir nicht passt, dass dein Chef möchte das du genderst kannst du klagen und es wird von einem unabhängigen Richter entschieden. Rechtsstaat gewahrt, Glück gehabt :)
Btw. welches Gesetz verbietet gendern? Warum sollte gendern den Rechtsstaatlichkeit umgehen?
 
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