Coda
L15: Wise
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- 18 Dez 2006
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Das Urteil habe ich schon eine Seite vorher gepostet. Im Prinzip geht es darum, dass man nichts verkaufen kann, was einem von vornherein gar nicht gehört. Das sollte wohl jeder verstehen können. Der Hersteller lizensiert die Software an einen Kunden und legt dabei ausdrücklich fest, dass diese Lizenz nicht übertragbar ist.
Im genannten Falle von AutoCAD wurde der Lizenznehmer sogar ausdrücklich dazu verpflichtet die alte Version physikalisch zu zerstören wenn er auf eine aktuellere Version wechselt. Stattdessen hat das Architekturunternehmen die Software am Flohmarkt verkauft. Der Zweitkäufer wollte die Software auf Ebay weiterverkaufen.
Im Prinzip hat dieses Gericht nicht erklärt, dass man Software nicht weiterverkaufen darf. Sie haben festgesetzt, dass ein Kunde im Softwarebereich kein Eigentümer ist sondern ein Lizenznehmer. Damit bekommt der Lizenzgeber automatisch die Macht diverse Restriktionen zu verhängen. Das muss nicht automatisch den Weiterverkauf betreffen. Andererseits verliert der Nutzer damit aber das gesetzlich festgeschriebene Recht seine Ware zu verkaufen.
In den USA gibt es ein Gesetz (Copyright Act 1976), das es jedem Eigentümer einer rechtmäßig angefertigten Kopie eines Werkes erlaubt, seinen Besitz zu verkaufen. Der Besitz bezieht sich hier wohlgemerkt auf einen physikalischen Gegensand, etwa eine CD oder ein Buch, nicht auf das Werk selbst. Lange Zeit war dieses Gesetz im Hinblick auf Software, E-Books und digitale Musik umstritten. Dieses Gericht hat diese Problematik nun endgültig geklärt. Lizenzen sind nur übertragbar wenn der Hersteller das will.
Im genannten Falle von AutoCAD wurde der Lizenznehmer sogar ausdrücklich dazu verpflichtet die alte Version physikalisch zu zerstören wenn er auf eine aktuellere Version wechselt. Stattdessen hat das Architekturunternehmen die Software am Flohmarkt verkauft. Der Zweitkäufer wollte die Software auf Ebay weiterverkaufen.
Im Prinzip hat dieses Gericht nicht erklärt, dass man Software nicht weiterverkaufen darf. Sie haben festgesetzt, dass ein Kunde im Softwarebereich kein Eigentümer ist sondern ein Lizenznehmer. Damit bekommt der Lizenzgeber automatisch die Macht diverse Restriktionen zu verhängen. Das muss nicht automatisch den Weiterverkauf betreffen. Andererseits verliert der Nutzer damit aber das gesetzlich festgeschriebene Recht seine Ware zu verkaufen.
In den USA gibt es ein Gesetz (Copyright Act 1976), das es jedem Eigentümer einer rechtmäßig angefertigten Kopie eines Werkes erlaubt, seinen Besitz zu verkaufen. Der Besitz bezieht sich hier wohlgemerkt auf einen physikalischen Gegensand, etwa eine CD oder ein Buch, nicht auf das Werk selbst. Lange Zeit war dieses Gesetz im Hinblick auf Software, E-Books und digitale Musik umstritten. Dieses Gericht hat diese Problematik nun endgültig geklärt. Lizenzen sind nur übertragbar wenn der Hersteller das will.
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