Zero Tolerance Die Ampel - Aktuelle Entwicklungen

Wird es vorgezogene Neuwahlen geben?


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Das Grundgesetz gilt immer.

Für die Sachen die es regeln soll, dein genannter Artikel regelt in den hier besprochenen Fällen aber nichts. Du kannst dir nicht einfach Paragraphen und Artikel raussuchen die was völlig anderes Regeln.


Vielleicht eine Hilfreiche Lektüre um zu sehen auf welcher Grundlage hier der Aufenthaltstitel gewährt wird.

Kleiner Spoiler, nicht auf Grundlage des Art. 16a GG.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Grundgesetz gilt immer.


Es ist aber nicht die Aufgabe des Staates klamme Arbeitgeber oder schwächelnde, nicht vitale Berufszweige zu alimentieren.

Wenn das Geld dem Friseur nicht reicht um seine Mitarbeiter vernünftig zu bezahlen muss er eben die Preise erhöhen. Trägt sich das Geschäftsmodell dann nicht mehr gibt es halt weniger Friseure. Zumindest bei mir in der Stadt herrscht dort kein Mangel und man käme auch prima mit weniger zurecht.

Im Grundgesetzt steht klar und eigentlich unmissverständlich, das jeder der an der Grenz Asyl beansprucht, dieses auch bekommt und geprüft wird.

Völlig unabhängig von wo man kommt.
Da kannst du noch so oft das Gegenteil behaupten. Bleibt halt falsch
 

Es ist selbst in Art. 16a vermerkt, dass das EU Recht die Absätze 1 bis 4 überlagern.

(5) Die Absätze 1 bis 4 stehen völkerrechtlichen Verträgen von Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften untereinander und mit dritten Staaten nicht entgegen, die unter Beachtung der Verpflichtungen aus dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, deren Anwendung in den Vertragsstaaten sichergestellt sein muß, Zuständigkeitsregelungen für die Prüfung von Asylbegehren einschließlich der gegenseitigen Anerkennung von Asylentscheidungen treffen.
 
"Die Absätze 1 bis 4 stehen völkerrechtlichen Verträgen von Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften untereinander und mit dritten Staaten nicht entgegen"
Weiterlesen.

Und dazu kommt natürlich weiterhin die Frage ob diese Verträge überhaupt rechtsgültig sind.

Im Falle von Dublin III kann das schon mal allein aus dem Grund nicht der Fall sein weil sich die anderen EU Staaten nicht daran halten.
 

Und dann?


Weiterlesen.

Und dazu kommt natürlich weiterhin die Frage ob diese Verträge überhaupt rechtsgültig sind.

Im Falle von Dublin III kann das schon mal allein aus dem Grund nicht der Fall sein weil sich die anderen EU Staaten nicht daran halten.

Zwischen "Es gibt keine europäische Verordnung was Art. 16a überlagen kann" und "Dublin III könnte ungültig sein, da sich die Vertragsstaaten nicht danach halten" gibt es einen Unterschied.
 
Wenn das Geld dem Friseur nicht reicht um seine Mitarbeiter vernünftig zu bezahlen muss er eben die Preise erhöhen. Trägt sich das Geschäftsmodell dann nicht mehr gibt es halt weniger Friseure. Zumindest bei mir in der Stadt herrscht dort kein Mangel und man käme auch prima mit weniger zurecht
Ich hoffe du meinst das nicht ernst :ugly:
es wird immer Berufe geben, in denen man eben nicht so viel verdient. Du wärst doch bestimmt einer der ersten, wenn die Preise für Brote und das Fleisch noch mehr nach oben gehen würden. Gibt eh schon zu wenig Metzger und Bäcker. Oder wer bringt dir die Pakete? Will doch auch keiner mehr machen. Aber dann zu behaupten, Alleinerziehende brauchen keine Aufstockung, ist halt echt daneben.
 
Ich hoffe du meinst das nicht ernst :ugly:
es wird immer Berufe geben, in denen man eben nicht so viel verdient. Du wärst doch bestimmt einer der ersten, wenn die Preise für Brote und das Fleisch noch mehr nach oben gehen würden. Gibt eh schon zu wenig Metzger und Bäcker. Oder wer bringt dir die Pakete? Will doch auch keiner mehr machen. Aber dann zu behaupten, Alleinerziehende brauchen keine Aufstockung, ist halt echt daneben.
Wie gesagt das ist typisches Sprech von Kinderlosen.
 
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