Tskitishvili
L18: Pre Master
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- 3 Aug 2007
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Diese Notlagen sind an hohe Hürden gebunden und wenn mich nicht alles täuscht, hat auch das BVerfG festgestellt, dass der Klimawandel bspw. keine solche Notlage ist, da sie weder plötzlich noch unerwartet kam und auch nicht vorrüberghehend ist.Es steht auch in der Verfassung das sie ausgesetzt werden kann wenn es Wirtschaftliche oder Bundesweite Notlagen gibt.
Darüber hinaus dürfte niemand von uns einen Lehrstuhl in deutschem Verfassungsrecht haben, weswegen ich es begrüßen würde, wenn wir uns alle bei der verfassungsrechtlichen Beurteilung einer mutmaßlich vorliegenden Notlage einfach einmal zurückhalten könnten.
Zum Thema Schulden könnte ich als studierter Zentralbanker, der bei der Deutschen Bundesbank arbeitet ein paar Takte sagen aber lassen wir das lieber.