• Leider ist es in letzter Zeit wiederholt vorgekommen, dass Newsartikel von anderen Seiten als Ganzes im Forum gepostet wurden. Weil dies in dieser Form gegen das Urheberrecht verstößt und uns als Seite rechtliche Probleme beschert, werden wir von nun an verstärkt dagegen vorgehen und die entsprechend Benutzer verwarnen. Bitte verzichtet fortan auf das Kopieren von ganzen Newsartikeln und meldet diese über die Report-Funktion, falls euch ein entsprechender Artikel auffallen sollte. Vielen Dank!

Zero Tolerance Die 2023er Rezession in Deutschland

  • Thread-Ersteller Thread-Ersteller Power
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum
Status
Nicht offen für weitere Antworten.
ZT Pin

Ihr befindet euch in einem ZT-Thread, entsprechend gelten hier folgende extra Regeln(Sonderregeln ggf. im Startpost sind mitzubeachten):

1) ZTF für Zero Tolerance Forums Provokationen/Beleidigungen/Bashes/Trollen/OffTopic/Spam/etc führen zur sofortigen Bestrafung in Form von Bans. Entscheidungen sind endgültig und nicht diskutierbar.

2) Gepflegte Diskussionskultur ist das Gebot! ZTFs koexistieren neben den normalen Foren. Wenn ihr mit den harten Regeln hier nicht klarkommt, nutzt die normal moderierten Foren.

Politik darf nur thematisiert werden, wenn sie einen direkten Einfluss auf die deutsche Wirtschaft hat. Dieser Einfluss sollte auch im Beitrag ersichtlich werden.



:rofl3: :rofl3: :rofl3: :rofl3: :rofl3:

Wie hoch soll bitte der Wohngeldanspruch sein, wenn bei einem Zuverdienst von 2000 Euro Brutto man am Ende nur 32 Euro mehr aufm Konto hat?


Edit: Kann hier jeder selber nachschauen, bei einem Viererhaushalt bekommt die Familie bei einem Einkommen von 3000 Euro Brutto (heißt 2100 Euro anrechenbares Einkommen bei Wohngeld, man muss 30 % abziehen) nicht höher als 700 Euro Wohngeld:


Edit 2: Hatte vorher die alte Wohngeldtabelle von 2022 drinnen, jetzt die Neue von 2023.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie hoch soll bitte der Wohngeldanspruch sein, wenn bei einem Zuverdienst von 2000 Euro Brutto man am Ende nur 32 Euro mehr aufm Konto hat?


Edit: Kann hier jeder selber nachschauen, bei einem Viererhaushalt bekommt die Familie bei einem Einkommen von 3000 Euro Brutto (heißt 2100 Euro anrechenbares Einkommen bei Wohngeld) nicht höher als 400 Euro Wohngeld:

2000€ Brutto sind etwa 1500€ Netto. Was kostet eine Wohnung für 4 Personen in München so? Weniger als 1500€ warm wohl nicht.
 
2000€ Brutto sind etwa 1500€ Netto. Was kostet eine Wohnung für 4 Personen in München so? Weniger als 1500€ warm wohl nicht.

Wohngeld erstattet nicht die gesamte Miete, hab mal die Tabelle geupdatet, da ich vorher nur mit der Wohngeldtabelle von 2022 gearbeitet habe, bei der Wohngeldtabelle ab 2023 ist der Betrag höher.

Bei einem Viererhaushalt gibt es bei 3000 Euro Brutto (heißt 2100 Euro anrechenbares Einkommen wenn man 30 % abzieht) nicht mehr als 700 Euro Wohngeld. Wer also 1500 Netto dazuverdient hat mehr als 800 Euro als mit Wohngeld.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wohngeld erstattet nicht die gesamte Miete, hab mal die Tabelle geupdatet, da ich vorher nur mit der Wohngeldtabelle von 2022 gearbeitet habe, bei der Wohngeldtabelle ab 2023 ist der Betrag höher.

Bei einem Viererhaushalt gibt es bei 3000 Euro Brutto nicht mehr als 700 Euro Wohngeld.
Das vielleicht nicht aber was ist mit anderen Vergünstigungen/Freibeträgen?

GEZ Befreiung, KInderbetreuung etc. würden mir da spontan einfallen.

Natürlich müsste man für ein umfassendes Bild auch die zusätzlichen Kosten die durch Arbeit entstehen miteinberechnen. Kleidung+ Reinigungskosten, Beförderung, Lebensmittel etc.
 
1. Bei Wohngeld gibt es keine GEZ Befreiung
2. Wenn die Kosten der Kinderbetreuung am Ende dafür sorgen, dass man nicht mehr verdienen kann, vielleicht sollte man dann als Elternteil nicht arbeiten?
1. Dann streich die GEZ Befreiung.
2. ALso lohnt sich Arbeit nicht. Genau das ist doch der Punkt.
 
Kinderbetreuung ist etwas tricky zu berechnen da hier je nach Bundesland extreme Unterschiede herrschen, teilweise sogar von Kommune zu Kommune. Das können dann teilweise 200€+ Unterschied ausmachen wenn du in der "falschen" Stadt wohnst.

Es geht explizit um München und in München ist es kostenlos. :D
 
Was halt bei dieser Rechnung mir so ein wenig fehlt ist der Kinderfreibetrag, wir haben 2 Kinder, eines im Hort und das andere bei einer Tagemutter. Wir bekommen dank Kinderfreibetrag im Jahr ca. 800€ immer über die Steuer zurück (beide Kids sind Ganztags da und beide sind bis Mittags Kostenfrei).

Dieses Geld würde der Bürgergeld Empfänger so nie bekommen, von weiteren steuerlichen Freibeträgen die hinzukommen reden wir hier nicht mal. Das wird in der ganzen Debatte nie Berücksichtigt
 
Was halt bei dieser Rechnung mir so ein wenig fehlt ist der Kinderfreibetrag, wir haben 2 Kinder, eines im Hort und das andere bei einer Tagemutter. Wir bekommen dank Kinderfreibetrag im Jahr ca. 800€ immer über die Steuer zurück (beide Kids sind Ganztags da und beide sind bis Mittags Kostenfrei).

Dieses Geld würde der Bürgergeld Empfänger so nie bekommen, von weiteren steuerlichen Freibeträgen die hinzukommen reden wir hier nicht mal. Das wird in der ganzen Debatte nie Berücksichtigt
Keine Ahnung ob das in der Rechnung dabei ist.

Was jedenfalls nicht dabei ist, wie oben bereits erwähnt, sind die zusätzlichen Kosten die Arbeit verursacht, die ein Bürgergeld Empfänger definitiv nicht hat.
 
Was halt bei dieser Rechnung mir so ein wenig fehlt ist der Kinderfreibetrag, wir haben 2 Kinder, eines im Hort und das andere bei einer Tagemutter. Wir bekommen dank Kinderfreibetrag im Jahr ca. 800€ immer über die Steuer zurück (beide Kids sind Ganztags da und beide sind bis Mittags Kostenfrei).

Dieses Geld würde der Bürgergeld Empfänger so nie bekommen, von weiteren steuerlichen Freibeträgen die hinzukommen reden wir hier nicht mal. Das wird in der ganzen Debatte nie Berücksichtigt

1. Geht es ums Wohngeld, da wird das Kindergeld nicht angerechnet.
2. Meinst du wohl die Sonderausgabe, danke für die Info. Kinderfreibetrag/Kindergeld ist nochmal ne andere Schublade.

Wenn Sie Ihr Kind betreuen lassen und Ihnen dadurch Kosten entstehen, dann können zwei Drittel von diesen Kosten als Sonderausgaben steuerlich berücksichtigt werden – maximal 4.000 Euro pro Kind pro Jahr. Allerdings darf Ihr Kind das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Wenn Ihr Kind eine Behinderung hat, die vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist, gibt es keine Altersgrenze.
 
Status
Nicht offen für weitere Antworten.
Zurück
Top Bottom