Der grosse Verschwörungsthread

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ich will das mal fuer alle klar machen. der sieg den ich hier erreichen konnte beweist nicht das hier alles mit rechten dingen zugeht. im gegnteil. es beweisst das diese diktatoren sich ueber grundrechte hinwegsetzen und nun merken das die stimmung umschwingt. wenn sie nicht lockern werden ausschreitungen langsam aber sicher unvermeidbar. eines ist ganz klar, die aktuellen lockerungen gibt es nur weil die buerger langsam sehr wuetend werden.
je mehr klagen eingehen desto mehr zugestaendnissse muessen die richter machen um das wohlwollen nicht zu verspielen.
mit kleinen zugestaendnissen koennen sie aktuell die gemueter abkuehlen, deshalb sollte man sich zwar ueber den sieg freuen, aber sich auf gar keinen fall darauf ausruhen. denn die schenken uns hier gar nichts. freiheit ist nichts was uns geben oder nehmen darf das muessen wir uns immer ins gedaechtnis rufen und daher ist dankbarkeit gegenueber politikern fehl am platz, ihr muesst jenen danken die euch das zurueckgeholt haben was die da oben euch gestohlen haben.



:banderas: :banderas:
sry leute das ist zu geil, muss das noch etwas auskosten, wie dieser kleine diktator meint uns erst alles nehmen zu koennen und dann glaubt irgendjemand wuerde nach diesen aktionen noch auf seine bitten hoeren :lol:
ich bekomme bei seinem rumgejammer immer mehr lust alle moeglichen verwandten zu besuchen, ich denke ich muss diesem drang nachgehen:awesome:
habe ein paar schon soooo lange nicht mehr gesehen. nebenbei koennte man ja, da man sich wieder im freien aufhalten darf ueberlegen einfach mit ein paar mann in der naehe von tobis wohnort rumzustehen, natuerlich regelkonform mit 2 meter abstand untereinander :awesome:

@Draygon
in jedem fall hat er bereits zugegeben das die entscheidung vom gericht ein schlag in seine *** *** ist :)
diese genugtuung pulsiert richtig durch meinen koerper :awesome:
 
Zuletzt bearbeitet:
Das saarländische Verfassungsgericht zieht den Vergleich zu Sachsen an, die ein Antrag am 17.04.2020 erst abwiesen und später die Ausgangsbeschränkung aufgehoben haben.

Es wird nicht verkannt, dass der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen mit Beschluss vom 17.04.2020 einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die – der saarländischen Regelung vergleichbaren – vorläufi- 6 gen Ausgangsbeschränkungen der Sächsischen Corona-Schutzverordnung zurückgewiesen hat.

Zur Begründung hat er ausgeführt, die Nachteile einer verfassungsgerichtlichen Aussetzung der Ausgangsbeschränkungen – die Gefahr eines Verlassens der Wohnung durch eine wesentlich größere Zahl von Menschen und das damit eintretende Risiko einer Ansteckung sowie in der Folge einer Überlastung der Kliniken mit schweren Krankheitsfällen – überwögen die Nachteile, die bei Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung einträten. Das Bundesland Sachsen hat inzwischen die Ausgangsbeschränkung allerdings aufgehoben.



Tut das aber nicht mehr, da mit der Zeit die Regelung weitere Rechtfertigung bedürfe:

Die Verfassungsbeschwerde ist auch nicht offensichtlich unbegründet. Sie wirft vor allem die Frage auf, ob § 2 Abs. 3 VO-CP das in Art. 3 Satz 1 SVerf als unantastbar bezeichnete Grundrecht der Freiheit der Person – zum Zeitpunkt dieser Entscheidungnoch in verhältnismäßiger Weise beschränken darf.



Das Verfassungsgericht lobt in der Entscheidung immer noch die Maßnahmen die für März erlassen wurden:

Dass die Landesregierung im Hinblick auf die besondere Lage des Saarlandes an der Grenze zu dem von der Corona-Pandemie besonders schwer betroffenen Frankreich und in Wahrnehmung ihrer Verantwortung für Leben und Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger angesichts im Vergleich zu anderen Teilen Deutschlands besonders hohen Infektionszahlen im März Anlass gesehen hat, § 2 Abs. 3 VO-CP in Kraft zu setzen und die Regelung über sechs Wochen aufrechtzuerhalten, ist daher Teil einer mit Blick auf die betroffenen Grundrechte verantwortungsvollen Politik.



Das Verfassungsgericht erwartet aber, obwohl es die Regelung als verantwortsvolle Politik lobte, nun neue Rechtfertigungsgründe:

Zwar ist ohne jeden Zweifel eine Einschätzungsprärogative der Landesregierung anzunehmen, der die Gefahreneinschätzung in erster Linie zusteht. Der Begründung der Verlängerung der Ausgangsbeschränkung sind die tatsächlichen Grundlagen der fortbestehenden Notwendigkeit eines solchen Grundrechtseingriffs indessen nicht zu entnehmen.

 
Zuletzt bearbeitet:
Es steht der Regierung oder dem Landtag zu die Maßnahmen mit aktuelleren Rechtfertigungsgründen wieder zu erlassen:

Die Landesregierung – oder der Landtag (Art. 80 Abs. 4 GG) – ist jederzeit befugt, eine Neuregelung der Ausgangsbeschränkung durch Systemwechsel unter Beachtung der Gründe dieser Entscheidung vorzunehmen.



Das Verfassungsgericht hat auf das Verbot gesetzt, um sich eigens nicht einzumischen. Das Verbot gilt mit einer neuen Ausgangsbeschränkung nicht mehr, unter der Bedingung, dass die Rechtfertigungsgründe dem Gericht ausreichen. Solange gilt aber das Verbot teilweise für den § 2 Abs. 3 VO-CP.

Die teilweise Aussetzung des § 2 Abs. 3 VO-CP erfolgt allerdings unter einer Maßgabe. Dabei übernimmt der Verfassungsgerichtshof, um nicht selbst mehr als zwingend erforderlich rechtsetzend tätig zu werden, das bisherige System eines Verbots mit Erlaubnisvorbehalt – statt das vorzuziehende System einer „Erlaubnis mit Verbotsvorbehalt“, dessen Wahl dem Verordnungsgeber überlassen ist.



Edit 1:

Die Gründe für das saarländische Verfassungsgericht das Verbot vorläufig auzusetzen:

Veranschaulichend gesagt: Es leuchtet nicht ein, dass sich Geschwister in gebührendem Abstand in einem Möbelmarkt oder Baumarkt treffen dürfen, nicht aber in der eigenen Wohnung – was der gegenwärtigen Rechtslage entspricht.



Und der Beschwerdeführer hat scheinbar darauf hingewiesen, dass die Maßnahmen in Baden-Württenberg (Kontaktverbote) schon dufte sind:

Eine ähnliche Entwicklung des Infektionsgeschehens hat sich in diesem Zeitraum in allen anderen Ländern vollzogen, wobei – bis auf den Freistaat Bayern – in keinem Land Ausgangsbeschränkungen, sondern lediglich Kontaktverbote auch außerhalb des öffentlichen Raums angeordnet worden waren.

Dabei verkennt der Verfassungsgerichtshof nicht, dass in den Ländern eine unterschiedliche Ausgangssituation im Hinblick auf den Grad der Verbreitung des Virus bestand (sog. Ingerenz). Allerdings war die Entwicklung im ähnlich stark betroffenen Land BadenWürttemberg, das wie das Saarland zugleich Grenzregion zu der besonders stark betroffenen Region Grand–Est ist, nicht wesentlich nachteiliger als im Saarland, worauf auch der Beschwerdeführer zu Recht hinweist.
 
Und nun kommt der Höhepunkte.

Der entscheidende Grund warum das Verfassungsgericht dem Beschwerdeführer recht gab ist, dass die Regierung ja eigens schon anfing zu lockern:

Demgegenüber ist zu bedenken, dass bereits die Fülle der „triftigen Gründe“, die eigene Wohnung zu verlassen die Ausgangsbeschränkung gegenwärtig ihrerseits beschränkt und inzwischen eine Vielzahl von „Lockerungen“ besteht und bevorsteht, deren Risiko jedenfalls nicht geringer ist als das einer Aussetzung der Ausgangsbeschränkung unter erheblichen Maßgaben.



Das Verfassungsgericht kapiert nicht warum man plötzlich mit seiner Familie nen Baumarkt besuchen darf, aber nicht mehr seine Familie in der eigenen Wohnung.
 
Zuletzt bearbeitet:
@CaptainSwitch : Ich bin wahrlich kein Merkelfreund ( Migrationspolitik) aber dein Sinneswandel in Bezug auf Corona und die Maßnahmen ist erstaunlich. Ich meine ich habe auch stark nachjustiert, aber du hast Ende Januar noch die Verriegelung Bayerns gefordert (als wir eine Handvoll Fälle hatten) :scan:
 
Lustig ist, dass laut Verfassungsgericht der Beschwerdeführer damit argumentiert hat, dass ein Kontaktverbot ebenfalls ausreichend wäre.
 
@CaptainSwitch : Ich bin wahrlich kein Merkelfreund ( Migrationspolitik) aber dein Sinneswandel in Bezug auf Corona und die Maßnahmen ist erstaunlich. Ich meine ich habe auch stark nachjustiert, aber du hast Ende Januar noch die Verriegelung Bayerns gefordert (als wir eine Handvoll Fälle hatten) :scan:

Ist der Grund nicht offensichtlich?
Hätte man damals die Grenzen dich gemacht wo ich noch darauf hingewiesen habe, hätte man den Virus nicht in dem Maße hierher verschleppt.
Zu dem Zeitpunkt wurde mir von Usern die jetzt meinen man müsste alles dicht machen gesagt das wäre hirnverbrannt weil die Wirtschaft kaputt geht... tja und jetzt geht sie noch mehr vor die Hunde als meine Maßnahmen es getan hätten.

Jetzt bin ich aus offensichtlichen Gründen gegen die Maßnahmen. Man wird diesem Virus NIEMEHR HERR!
Das ist ein Fakt den wir so langsam akzeptieren müssen, also alles auf machen und dem Ding seinen lauf lassen ODER den Mittelstand und die Armen leute langsam wirtschaftlich ersticken lassen.
Ich lebe da lieber in Freiheit als 2 - 3 Jahre im Lockdown mit diversen Beschränkungen, denn genau das wollte ich mit frühen Grenzschließungen verhindern.

Jetzt kommt zu allem Überfluss noch hinzu das die Politiker den Virus für ihre Machtgewinnung nutzen wollen und alte Verhältnisse wider einführen.
 
Das Grundrecht auf Freizügigkeit (Art. 11 GG) war also damals bei wenige Fällen in Bayern nicht wichtig, heute aber schon.


Der Unterschied ist eher, dass du in Bayern nicht lebst.
 
deckt sich doch mit der Theory das da was nicht mit rechten dingen zugeht und das nur gelockert wurde um die Leute ruhig zu halten.

Es wird gerade gelockert, weil das R unter 1 ist.

Und mit damals meinte ich, dass DIR damals das Grundrecht auf Freizügigkeit für Bayrer scheinbar weniger wichtig war, heute aber wegen Grundrechtsbeschränkungen dich aufregst.
 
Es wird gerade gelockert, weil das R unter 1 ist.

Ja... laut offiziellen Aussagen. R wird immer das sein was man für die Maßnahmen gerade braucht ob das nun Bürger beruhigen oder bewusst Panikmache ist.
Egal wen man in seinem Umfeld fragt. Niemand kennt irgendjemanden der mit dem Virus infiziert ist oder infiziert war. Sehr seltsam.
Selbst wenn das Virus existiert, wie gefährlich ist es wirklich? Es gibt nicht nur wissenschaftler die Corona als gefährlich einschätzen, sondern auch den Gegenpart.
 
Als du Bayern abriegeln wolltest, hat dich die Frage wie gefährlich Corona nun wirklich ist auch weniger interesssiert.
 
Als du Bayern abriegeln wolltest, hat dich die Frage wie gefährlich Corona nun wirklich ist auch weniger interesssiert.

natürlich nicht. Wenn es möglich ist einen neuen Erreger sofort und schnell auszurotten (was bei 1 Fall möglich gewesen wäre) sollte man diese Chance ergreifen. Jetzt haben wir überall in Deutschland stille Träger des Virus und natürlich offiziell Kranke von ca. 40.000

Szenario 1: Die offiziellen Zahlen sind falsch, das Virus ist bereits besiegt, nun geht es nur noch darum durch Politik macht auszuüben
Szenario 2: Das Virus existiert ist aber kaum gefährlich, nun geht es nur noch darum durch Politik macht auszuüben
Szenario 3: Das Virus existiert und ist gefährlich, trotzdem alles öffnen, Corona wird nicht mehr verschwinden bis zum Impfstoff und vieleicht auch dann nicht, so lange kann man ein Land nicht im Shutdown halten



Du sieht, für jedes erdenkliche Szenario ist es ein absoluter und kranker Wahnsinnsplan die Politiker einfach so weiter machen zu lassen.
 
Das Leute wie Ashrak hier alles ins lächerliche Ziehen, zeigt was die Medien und Politiker Leuten antun. Viele Deutsche sind so gut erzogen das sie nicht 1 mal hinterfragen. naja.

Der Bundestagspräsident äußert sich kritisch dazu, dass manche meinten, angesichts der Pandemie habe hinter dem Schutz des Lebens alles andere zurückzutreten. Anders als die Menschenwürde sei das Grundrecht auf Leben kein absoluter Wert, sondern durch andere Grundrechte einschränkbar, findet er.

speziell für @Naru der ja meint man könne damit alles rechtfertigen :fp:


4 Apr 2020 um 17:11

Das Gewissen alles Mögliche dafür getan zu haben um den Umstand möglichst auszuschließen, dass man Ärzte direkt in die Triage befördert, wo sie über Leben und Tod zu entscheiden haben. Einem Umstand wo selbst die Staatsgewalt bisweilen Schiss hat Regelungen zu treffen.

Menschenwürde nach Art. 1 I GG. Sowohl die der Ärzte, der Krankenschwestern und der Patienten. In solch einem Fall kann man die Bazooka unter den Grundrechten mal rauspacken.


Ich habe nie das Recht auf Leben absolutiert.

Sonst dürfte der Jude keinen Nazi umbringen.
 
Menschenwürde kann auch bedeuten in würde sterben zu können.

Klar kann das auch Menschenwürde bedeuten.

Was hat das mit der Unterstellung zu tun ich hätte gemeint das Recht auf Leben wäre ein absoluter Wert?


Sonst hätte ich mit Hasenauge nicht beim Recht auf Leben von "Abwägen" gesprochen. Abwägen kannst du nur relative Werte:


4 Apr 2020 um 13:47

Lebenschutz ist auch ein Grundrecht.

Ist also eine Abwägung von Grundrechten. Man tut hier so als würde man nur in einer Variante in Grundrechten eingreifen. Der Staat hat aber auch ne Schutzpflicht.
 
Klar kann das auch Menschenwürde bedeuten.

Was hat das mit der Unterstellung zu tun ich hätte gemeint das Recht auf Leben wäre ein absoluter Wert?


Sonst hätte ich mit Hasenauge nicht beim Recht auf Leben von "Abwägen" gesprochen. Abwägen kannst du nur relative Werte:


4 Apr 2020 um 13:47

Bisher ging ich davon aus das du die Maßnahmen für gerechtfertigt hältst. Also Wirtschaft in ganz großem Stil zerstören um Leben um jeden Preis zu schützen.



Ich denke viele sehen eine Sache nicht so ganz klar.
Selbst wenn ihr zwischen 20 und 50 seit ihr könnt schon morgen sterben, unabhängig von Corona. Wir müssen doch tagtäglich abwägen was uns lieber ist, auch in normalen Zeiten. Machen wir eine Spritztour mit freunden und riskieren einen tödlichen Unfall oder sperren wir uns zuhause ein weil es sicherer ist?
Die Welt war auch schon vor Corona gefährlich, nur hatten wir da die Wahl ob wir die tollen Momente auskosten und dafür unser Leben aufs Spiel setzen. Die Wahl hat man uns inzwischen genommen und das ist unter keinen... unter absolut keinen Umständen vertretbar.
Ich für meinen Teil weiß für was ich mich entscheide wenn ich zwischen Freiheit und Sicherheit wählen muss.
Das nur mal am Rande, sollte Corona doch echt und tödlich sein.
 
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