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Selbstverständlich ist es das Gleiche. Immerhin bietet Twitter seine Plattform für völkerrechtswidrige Auslöschungsfantasien an.
Will Twitter also keine Doppelstandards unterstellt bekommen, muss jetzt Twitter gegen Russland, China, Iran und co vorgehen. Trump öffnete die Büchse der Pandora.
Der BND überwachte die USA. Die Deutschen haben nur ne Doppelmoral an dem Tag gelegt.
Ausspähen unter Freunden: BND überwachte jahrelang Weißes Haus
Der Bundesnachrichtendienst soll seit den 1990er-Jahren die US-Regierung, die US-Weltraumorganisation NASA und viele andere Ziele in den USA ausspioniert haben. Das berichtet der Spiegel.netzpolitik.org
Das Recht auf Meinungsfreiheit sagt aus, daß man frei sprechen kann ohne STAATLICHE Repressalien befürchten zu müssen.
Vereinfacht gesagt.
Was ihr hier diskutiert ist lediglich, wie sich dieses Recht auf neuartige, digitale Plattformen wie Twitter ausübt und Einfluss nimmt. Und der Link den du gepostet hast, gibt dir ja auch nicht uneingeschränkt recht, nur weil das OLG München in deinen Sinne entschieden hat. Den im selben Artikel wird ja ebenfalls ein Urteil vom LG Heidelberg erwähnt, was dem Hausrecht zustimmt.
Ganz abgesehen davon das dieser von 2018 ist und man prüfen müßte, was sich seit dem juristisch getan hat
Das Landgericht Heidelberg urteile im August ähnlich. Laut dem einschlägigen Beschluss kann Facebook als gewinnorientierte Privatfirma eigene Hausregeln aufstellen. Es reiche aus, wenn der Konzern sich dabei in groben Zügen an den Wertentscheidungen der Verfassung orientiere. In diesem Rechtsstreit ging es um Hassrede gegen Muslime. Die Heidelberger Richter konstatierten auch hier, dass die Community-Regeln Facebooks Artikel 5 angemessen berücksichtigten. Die Firma sei aber eigentlich nicht verpflichtet, das Konzept der demokratisch-rechtstaatlichen Meinungsbildung in Gänze zu verwirklichen, solange die grundsätzlichen Wertentscheidungen der deutschen Verfassung beachtet würden (Az.: 1 O 71/18).
cc) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind entgegen der Auffassung der Verfügungsklägerin hinreichend klar und transparent und halten einer rechtlichen Kontrolle nach §307 BGB stand. Insbesondere steht die Ausstrahlungswirkung der Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 GG den am Geschäftszweck der Verfügungsbeklagten auf eine möglichst konfliktfreie, friedliche Kommunikation gerichteten Nutzungsbedingungen und Gemeinschaftsstandards nicht entgegen.
Insofern kann die Verfügungsklägerin unter Berufung auf das Grundrecht der Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 GG keine rechtlichen Ansprüche gegen die Verfügungsbeklagte ableiten. Die Grundrechte sind Abwehrrechte des Burgers gegenüber staatlichen Eingriffen. Nach ständiger Rechtsprechung können die Grundrechte in Streitigkeiten zwischen Privaten jedoch im Wege der mittelbaren Drittwirkung Wirksamkeit entfalten. Danach verplichten die Grundrechte die Privaten grundsätzlich nicht unmittelbar untereinander selbst. Sie entfalten aber auf die privatrechtlichen Rechtsbeziehungen eine Ausstrahlungswirkung und sind von den Gerichten, insbesondere zivilrechtliche Generalklauseln und unbestimmte Rechtsbegriffe, bei der Auslegung des Zivilrechts zur Geltung zu bringen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11.04.2018 - 1 BvR 3080/09 - juris, Rn. 32 m.w.N.)
Nein, das LG Heidelberg hat geurteilt, dass das definierte Hausrecht von Twitter dem Grundrechtsschutz genügt:
Oberlandesgericht: Meinungsfreiheit sticht Hausrecht bei Facebook
Facebook muss die Meinungsfreiheit und andere Grundrechte so beachten wie der Staat, sagt das Oberlandesgericht München. Interne Löschvorgaben seien ungültig.www.heise.de
Folglich sieht auch das LG Heidelberg eine Drittwirkung der Grundrechte in das Bürgerliche Recht, die das Hausrecht einschränken. Nur halt nicht so stark wie gegenüber den Staat.
Ist aber wie gesagt, die deutsche Sichtweise. US-Recht funktioniert anders.
Jetzt lacht er nicht mehr so sehr. Was haben die erwartet?
Die Ersten wurden schon vom FBI gecatcht.
Gut so Hoffentlich erwischen sie möglichst viele dieser Terroristen.
Die Ersten wurden schon vom FBI gecatcht.
Gut so Hoffentlich erwischen sie möglichst viele dieser Terroristen.
Jetzt lacht er nicht mehr so sehr. Was haben die erwartet?
Er hat in dem Fall aber Recht. Auch das BVerfG hat sich schon zu solchen Konstellationen geäußert:Ich werde mit dir sicher keine Diskussion führen die sich nur darum drehen wird, das du Recht behalten willst
Ganz abgesehen davon, das das maximal OT ist
#Ciao
Kingreen/Poschner, 2019, Rn239So stellte das BVerfG fest, dass Private „im Wege der mittelbaren Drittwirkung […] unbeschadet ihrer eigenen Grundrechte […] ähnlich oder auch genauso weit wie der Staat durch die Grundrechte in Pflicht genommen werden, insbesondere, wenn sie in tatsächlicher Hinsicht in eine vergleichbare Pflichten-oder Garantenstellung hineinwachsen wie traditionell der Staat“ [64] . Die Grundrechte von Nutzern von Einrichtungen von großer sozialer Bedeutung können daher verlangen, dass Privatpersonen vor Ausübung ihres Hausrechts einem Verwaltungsverfahren vergleichbare Anhörungs-und Begründungspflichten auferlegt werden [65] (vgl Rn 143 f ). Dass Privaten insoweit weniger Pflichten auferlegt werden können als dem Staat, beruht dann weniger auf Unterschieden in der Grundrechtsbindung, als vielmehr darauf, dass sie sich anders als der Staat auf entgegenstehende Grundrechte berufen können.
Er hat in dem Fall aber Recht. Auch das BVerfG hat sich schon zu solchen Konstellationen geäußert:
So stellte das BVerfG fest, dass Private „im Wege der mittelbaren Drittwirkung […] unbeschadet ihrer eigenen Grundrechte […] ähnlich oder auch genauso weit wie der Staat durch die Grundrechte in Pflicht genommen werden, insbesondere, wenn sie in tatsächlicher Hinsicht in eine vergleichbare Pflichten-oder Garantenstellung hineinwachsen wie traditionell der Staat“ [64] . Die Grundrechte von Nutzern von Einrichtungen von großer sozialer Bedeutung können daher verlangen, dass Privatpersonen vor Ausübung ihres Hausrechts einem Verwaltungsverfahren vergleichbare Anhörungs-und Begründungspflichten auferlegt werden [65] (vgl Rn 143 f ). Dass Privaten insoweit weniger Pflichten auferlegt werden können als dem Staat, beruht dann weniger auf Unterschieden in der Grundrechtsbindung, als vielmehr darauf, dass sie sich anders als der Staat auf entgegenstehende Grundrechte berufen können.
Kingreen/Poschner, 2019, Rn239
Jetzt lacht er nicht mehr so sehr. Was haben die erwartet?
Wenn es einer schaffen kann, Craig the Brute vom Meme Thron zu stossen, dann du, gehörnter Waschbärmützenmann.Sogar für Switch
Iranische Israelvernichtungsposts bleiben aber stehen.
Bei solchen Größen wie Twitter, die mittlerweile einen erheblichen Einfluss auf politische Ereignisse haben können, sollte man nicht mehr mit dem Hausrecht argumentieren. Erst Recht nicht, wenn politisch tätige Aktionäre Einfluss darauf haben könnten. Diese Plattform ist von öffentlicher Relevanz und sollte daher nur Posts löschen, wenn sie es Gesetzes wegen müssen.
Nicht das erste MalGeiselnahme wurde geplant:
Für Twitter (und auch FB) ist es nun mal auch eine Situation, bei der sie nur verlieren können. In der Politik ist es nun mal äußerst selten „schwarz/weiß“. Und sich da als Anbieter in den Diskurs einzumischen und vorzuschreiben, was richtig oder falsch ist, ist nun mal problematisch.
Ich halte darum auch den permanenten Ban von Trump für äußerst gefährlich. Bis Biden Präsident ist, kann man es erklären, weil eine gewisse Gefahr davon ausgeht. Darüber hinaus macht sich Twitter damit das Leben verdammt schwer. Denn man sieht ja schon jetzt: plötzlich fordern diverse Leute Bans von anderen Leuten. Und da darf nicht ein Kontrollorgan von Twitter die Verantwortung tragen, was nun richtig ist oder nicht.