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Der grosse Verschwörungsthread

Status
Nicht offen für weitere Antworten.
Wenn ich einen triftigen Grund brauche nach draußen zu gehen hat das für mich nichts mit Freiheit zu tun.

es ist mir doch so was von scheissegal ob es für dich was mit freiheit zu tun hat oder nicht, fakt ist jedoch, dass es niemanden verboten wurde seine wohnung zu verlassen, so wie du es hier verpeilterweise non stop absonderst und mit quellen zu belegen versuchst die dir widersprechen.

du hast null plan wovon du redest. du babbelst unaufhörlich irgendwelchen völlig sinnfreien, völlig an der realität vorbeigehenden kram nach, den dir irgenjemand eingepflanzt hat. entweder das, oder du verulkst uns alle mit deiner gespielten universal inkompetenz.
 
Immer noch nein, immer noch nicht verstanden,



Du sollest vielleicht weniger Begriffe benutzten die du offenbar nicht verstehst oder im falschen Zusammenhang nutzt. Wenn du raus darfst gibt es kein Verbot rauszugehen.

Außerdem lebst du doch gar nicht in Bayern und warst von deren Ausgangsbeschränkungen gar nicht betroffen. Ich mein, das komplette Abriegeln von Bayern hat dich auch nicht interessiert.

Die Grundrechte
Art 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Meine Würde wird mir genommen indem ich gezwungen werde eine Maske zu tragen.

Art 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Erneut Maskenpflicht hindert mich an der freien Entfaltung meiner Persönlichkeit.

Art 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Offensichtlich nicht wie uns Christian Lindner gezeigt hat.

Art 4
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.

Religion durfte lange Zeit nicht ausgeübt werden.

Art 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

youtube und andere Protale zensieren gerade was das Zeug hält.

Art 8
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.

Das wurde verboten bis ein Gericht dem einen Riegel vorgeschoben hat.

Art 12
(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.
(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.
(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.

Auch hier ziehen Clubbetreiber wieder den kürzeren.



Da wird bestimmt noch mehr in die Richtung getrieben, aber weiter habe ich nicht geschaut.
 
Mal abgesehen davon, das Gates kein Unternehmer mehr ist sondern Privatperson, ost dein Versuch den truthern mit logik zu kommen zwar löblich aber hoffnungslos.

Diese Gruppe ist in ihrem Handeln und Reden durch und durch inkonsequent.
Man nehme nur mal die Reichsbürger, die sich gegen eine Impfpflicht wehren, die ihnen durch das Merkel Regime in der BRD GmbH droht. Gleichzeitig wollen sie wieder den Kaiser installieren und das Kaiserreich ausrufen.

Das Kaiserreich in dem es eine per Gesetz verordnete Impfpflicht gab.


Er hat seit Microsoft andere Unternehmen wo er mit beteiligt ist. ^^
 
  • Lob
Reaktionen: Avi
Übrigens scheint man mich absichtlich wieder und wieder zu missverstehen. Ich habe meine Forderungen schon vor ein paar Seiten genannt, die wären:

- Abschaffung der Maskenpflicht
- Widereröffnung von Clubs, Shishacafes und sämtlichen anderen Plätzen die unter dem Deckmantel Corona geschlossen wurden
- Öffnung der Grenzen für EU-Bürger
- Abschaffung der Abstandregeln
- Abschaffung der Kontaktbeschränkung


DAS sind meine Forderungen und das ist auch die Grundlage meiner Kritik und nicht das was mir mache so anhängen wollen.
 
Meine Würde wird mir genommen indem ich gezwungen werde eine Maske zu tragen.



Erneut Maskenpflicht hindert mich an der freien Entfaltung meiner Persönlichkeit.



Offensichtlich nicht wie uns Christian Lindner gezeigt hat.



Religion durfte lange Zeit nicht ausgeübt werden.



youtube und andere Protale zensieren gerade was das Zeug hält.



Das wurde verboten bis ein Gericht dem einen Riegel vorgeschoben hat.



Auch hier ziehen Clubbetreiber wieder den kürzeren.



Da wird bestimmt noch mehr in die Richtung getrieben, aber weiter habe ich nicht geschaut.

Du kannst ja deine "Liste" nehmen und auf Grundlage deines Verständnis des GG Verfassungsklage bei Bundesverfassungsgericht einreichen.

Dann kannst du dir von den Richtern erklären lassen, was diese von deinem Selbstverständnis halten.
 
Art 1 GG:

Meine Würde wird mir genommen indem ich gezwungen werde eine Maske zu tragen.

Nein, da du die Maske auch zu deiner eigenen Sicherheit trägst. Damit wirst du nicht als Objekt behandelt, sondern als Subjekt. Folglich kein Verstoß gegen Art. 1 I GG.



Art. 2 GG:

Erneut Maskenpflicht hindert mich an der freien Entfaltung meiner Persönlichkeit.

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.



Art. 3 GG:


Offensichtlich nicht wie uns Christian Lindner gezeigt hat.

Es gibt keinen Gleichbehandlung im Unrecht. Zudem bekam seine Party ja Besuch von der Polizei.




Art. 4 GG

Religion durfte lange Zeit nicht ausgeübt werden.

Da die negative Religionsfreiheit der positiven Religionsfreiheit überwog. Bzw. andere Grundrechte.




Art. 5 GG

youtube und andere Protale zensieren gerade was das Zeug hält.

Sind private Plattformen. Dagegen gibt es den Klagerechtsweg vor Zivilgerichten.



Art. 8 GG

Das wurde verboten bis ein Gericht dem einen Riegel vorgeschoben hat.

Die Gerichte verlangten eine Einzelfallprüfung, weil das nicht in der Verordnung von BW verboten worden ist. Anders als in Berlin, daher Versammlungen weiterhin pauschal verboten werden konnten.

Grundlage:

(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.



Art. 12 GG


Auch hier ziehen Clubbetreiber wieder den kürzeren.

(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.
 
Du kannst ja deine "Liste" nehmen und auf Grundlage deines Verständnis des GG Verfassungsklage bei Bundesverfassungsgericht einreichen.

Dann kannst du dir von den Richtern erklären lassen, was diese von deinem Selbstverständnis halten.

es gibt halt eine Sache welche die Leute nicht verstehen. Die machen das ganze unter dem Deckmantel Corona und glaube sich so alle Berechtigungen dafür zu holen und die ganze Welt spielt mit. Genau das ist doch das große Problem das wir aktuell haben.
Gerichte erklären viele Maßnahmen für verhältnisssmäßig so wie die da oben das wollen.
 
Da war der Staat aber der genötigte Geldgeber, der die Wirtschaft retten muss, da Too Big to fail. Kannst Schrottpapiere über die gesamte Welt verschicken, der Staat wird dich retten.

Diesesmal hat der Staat dich aber dazu mit seinem Gewaltmonopol bewegt den Laden dicht zu machen. Das ist mehr als nur mit Geld wedeln und aufkaufen. Der Staat ist wieder da.
Und wenn sich Banken nicht an die seit 2008 viel strengeren Regularien halten, verlieren sie die Erlaubnis am Finanzmarkt teilzunehmen => Laden dicht :nix:

Wenn ich einen triftigen Grund brauche nach draußen zu gehen hat das für mich nichts mit Freiheit zu tun.
Ich habe diesen März mehr Zeit draussen verbracht als letztes Jahr. Trotz Einschränkung meiner Grundrechte. Danke Angela!
 
es gibt halt eine Sache welche die Leute nicht verstehen. Die machen das ganze unter dem Deckmantel Corona und glaube sich so alle Berechtigungen dafür zu holen und die ganze Welt spielt mit. Genau das ist doch das große Problem das wir aktuell haben.
Gerichte erklären viele Maßnahmen für verhältnisssmäßig so wie die da oben das wollen.

Wer sind diese "Die"?
 
Art 1 GG:



Nein, da du die Maske auch zu deiner eigenen Sicherheit trägst. Damit wirst du nicht als Objekt behandelt, sondern als Subjekt. Folglich kein Verstoß gegen Art. 1 I GG.



Art. 2 GG:



(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.



Art. 3 GG:




Es gibt keinen Gleichbehandlung im Unrecht. Zudem bekam seine Party ja Besuch von der Polizei.




Art. 4 GG



Da die negative Religionsfreiheit der positiven überwog.




Art. 5 GG



Sind private Plattformen. Dagegen gibt es den Klagerechtsweg vor Zivilgerichten.



Art. 8 GG



Die Gerichte verlangten eine Einzelfallprüfung, weil das nicht in der Verordnung von BW verboten worden ist. Anders als in Berlin, daher Versammlungen weiterhin pauschal verboten werden konnten.

Grundlage:

(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.



Art. 12 GG



(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.

Ich sag es mal so, wenn sich JEDES Grundrecht so einfach, ja fast schon grundlos außer Kraft setzen lässt, dann können wir das Grundgesetzt tatsächlich in die Tonne schmeißen.

Wer sind diese "Die"?

Bill Gates, Angela Merkel, Jens Spahn etc.
 
Man braucht schon sowas wie eine Pandemie um Grundrecht so massiv einschränken zu können.

wir haben noch aktiv ca. 10000 Fälle macht 0,01% der Bevölkerung.
Das scheint ja zu reichen um uns auf beispiellose Weise die Freiheit zu entziehen.
Ergo weißt das Grundgesetz massive Schwächen auf die es dem Staat lediglich zur Auslegungssache machen wann er uns vollkommen diktieren kann was wir zu tun und zu lassen haben, da wird mir wohl keiner widersprechen.
 
wir haben noch aktiv ca. 10000 Fälle macht 0,01% der Bevölkerung.
Das scheint ja zu reichen um uns auf beispiellose Weise die Freiheit zu entziehen.
Ergo weißt das Grundgesetz massive Schwächen auf die es dem Staat lediglich zur Auslegungssache machen wann er uns vollkommen diktieren kann was wir zu tun und zu lassen haben, da wird mir wohl keiner widersprechen.

Der Staat hat durchaus einen Gestaltungsspielraum, man nennt diesen Umstand auch Demokratie. Die Richter sollen ja nicht das Parlament und die Regierung ersetzen.

Die Justiz wacht ob der Staat nicht unverhältnismäßig Maßnahmen ergreift. Und nachdem die WHO die Pandemie ausrief, war die Sache eigentlich schon gegessen.
 
  • Lob
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Der Staat hat durchaus einen Gestaltungsspielraum, man nennt diesen Umstand auch Demokratie. Die Richter sollen ja nicht das Parlament und die Regierung ersetzen.

Die Justiz wacht ob der Staat nicht unverhältnismäßig Maßnahmen ergreift. Und nachdem die WHO die Pandemie ausrief, war die Sache eigentlich schon gegessen.

Grundwissen, welches die Schule vermittelt #Drei #Säulen #Demokratie
 
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