@Swisslink
In der Praxis verhält sich das schon etwas komplexer.
Zum einen verbietet man nicht nur Handlungen, die Dritte direkt schädigen, sondern auch Handlungen, welche lediglich das Risiko einer Fremdschädigung erhöhen. Das Alkoholverbot am Steuer ist dafür ein Beispiel. Betrunken zu fahren stellt an sich keine Schädigung Dritter dar, sondern erhöht das Risiko von gesetzes- oder ordnungswidriger Handlungen im Straßenverkehr, die dann wiederum eine Schädigung zur Folge haben können. Hier geht es also um Prävention. Analog hierzu müsste man sich für ein generelles Alkoholkonsumverbot einsetzen, wenn man durch Alkoholkonsum ausgelöste Gewalttaten vorbeugen möchte.