Schwerpunkt Bundestagswahl 2021, Sonntag 26. September 2021

Welchen Partei planst du mit der Zweitstimme zu wählen bzw. hast du schon gewählt?

  • CDU/CSU

    Stimmen: 9 6,0%
  • SPD

    Stimmen: 27 18,0%
  • Grüne

    Stimmen: 31 20,7%
  • AfD

    Stimmen: 22 14,7%
  • FDP

    Stimmen: 21 14,0%
  • Linke

    Stimmen: 7 4,7%
  • Freie Wähler

    Stimmen: 3 2,0%
  • Die PARTEI

    Stimmen: 3 2,0%
  • Tierschutzpartei

    Stimmen: 2 1,3%
  • Piraten

    Stimmen: 2 1,3%
  • Die Basis

    Stimmen: 0 0,0%
  • Eine andere Kleinpartei

    Stimmen: 1 0,7%
  • Bin (noch) unentschlossen

    Stimmen: 11 7,3%
  • Ich bin wahlberechtigt, aber wähle nicht.

    Stimmen: 3 2,0%
  • Ich bin nicht wahlberechtigt. (Primär für Österreicher und Schweizer, aber auch andere Gründe)

    Stimmen: 8 5,3%

  • Stimmen insgesamt
    150
  • Poll closed .
Status
Nicht offen für weitere Antworten.
Hinweis
Bleibt beim Thema Bundestagswahl 2021. Ein Thema bzw. eine News sollte einen Kontext zur Bundestagswahl haben. Es sollte nicht um allgemeine Politik oder den Geschehnissen außerhalb der Wahlen gehen. Aktuell ist die Regierungsbildung bspw. ebenfalls thematisch in Ordnung, da es zu den Wahlen gehört.

Die Moderation hat diesbezüglich das letzte Wort und kann, wenn es sein muss, gewisse News oder Themen blockieren. Diesen Worten ist dann Folge zu leisten.

Die Flüchtlingsthematik im Allgemeinen und an der polnischen Grenze gehört hierzu.
Ähm, Die Rückstauthese hat sich doch bestätigt. Österreich hat sogar 1 zu 1 mein Wort "Dominoeffekt" übernommen, darauf hätte ich ein Copyright legen können. Gerade ich habe es doch prophezeit, dass durch den Rückstau es irgendwann zu eine Migration Richtung Polen kommen wird. Dass hier Putin nachhilft, schadet meiner Aussage ja wenig. Zeigt eher wie recht ich hatte wenn sogar Autokratenbosse meine Aussagen umsetzen.

Zudem sagte ich Umverteilung oder Schießbefehl. Und an der polnischen Grenze sind Schusswaffen zu vernehmen, da schlechte Grenze + keine Umverteilungsmöglichkeit.
Was hat Lukaschenkos Verfrachtung Zehntausender Wirtschaftsflüchtlinge per Flugzeugen an Belarus Grenze mit einem Rückstau zu tun?
Wenn die Migration aus den Umverteilerstaaten wieder Richtung EU stattfindet, werden sie wieder dahin abgeschoben.
Genau das passiert eben nicht. Die Lager Griechenlands waren auch seit 2016 immer prall gefüllt und kaum jemand in die Türkei rückgeführt wie es das Abkommen eigentlich vorsah. Die Forcierung von Pushbacks durch die griech. Küstenwache hat sich als wirksame Waffe gegen illegale Migration entpuppt - ganz ohne den von dir immer beschworenen Schiessbefehl.
 
Was hat Lukaschenkos Verfrachtung Zehntausender Wirtschaftsflüchtlinge per Flugzeugen an Belarus Grenze mit einem Rückstau zu tun?

Rückstau hat dafür gesorgt, dass Griechenland aufgebaut wurde. Darum ist Erdogan nochmals an der griechischen Grenze gescheitert. Jetzt hilft er mit den Flügen, die kommen nämlich auch aus der Türkei. Wenn ich an Tor A scheitere, schicke ich Menschen Richtung Tor B.



Genau das passiert eben nicht. Die Lager Griechenlands waren auch seit 2016 immer prall gefüllt und kaum jemand in die Türkei rückgeführt wie es das Abkommen eigentlich vorsah. Die Forcierung von Pushbacks durch die griech. Küstenwache hat sich als wirksame Waffe gegen illegale Migration entpuppt - ganz ohne den von dir immer beschworenen Schiessbefehl.

Es gab keine Rückführung zur Türkei ab dem Deal 2016, weil aus der Türkei die Schleusen geschlossen worden sind. Daraufhin hatte Griechenland Zeit sich für die Zeit vorzubereiten, bis die Türkei die Schleusen wieder öffnet.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mir ist klar, dass so Einige den Deutschen (Ostdeutschen) zum Fremden im eigenen Land machen wollen.

Das tust du doch mit deiner Rhetorik schon ganz alleine. Ich will das nicht. Ich will, dass die Länder einerseits gleichberechtigter Teil der BRD sind und andererseits bestmöglich vom Bund gefördert werden um die wirtschaftliche Lage anzugleichen.

Die Bundesländer im Osten sind keine "Sklaven" die "Befehlen" des "Westens" gehorchen müssen. Die Länder sind aber Teil des Bundes, genau wie alle anderen Bundesländer. Für alle gemeinsam gelten die Bundesgesetze, ihre eigenen Freiheiten können sie in Ländergesetzen gestalten. Wenn du etwas ändern willst, dann über Partizipation am Bund, über Bundestag (soll das "der Westen" sein? Du wirst nix ändern können wenn du dich selbst davon ausschließt), Bundesrat etc. Nicht durchs Einigeln und Fernhalten von dem einzigen, was in der Region wirklich etwas verbessern könnte. Und jetzt erzähl mir bitte nicht wieder wie gut es im Osten läuft und wie glücklich alle sind. Ich rede beim Verbessern nicht von kompletter Kulturangleichung, sondern vom wirtschaftlichen und strukturellen Anschluss behalten. Da wurde in der Bundespolitik seit der Wiedervereinigung ziemlich viel vergeigt, weshalb ich jede Skepsis verstehe.

So wie du sprichst, klingst du ziemlich spalterisch, nicht ich. Und das ist kaum eine Alternative, die zu irgendwas führt.
 
Was will man sonst machen, wenn man weder die Menschen an der Grenze ins Land lassen möchte, noch in Außenstaaten wie der Ukraine und Georgien umverteilen und diese finanzieren. Verhungern lassen?
 
Ich bin ein großer Fan von Zuwanderung - und zwar von

a) qualifizierter Zuwanderung und
b) Zuwanderung von friedlichen Menschen

Wenn das gewährleistet ist, dann kann die EU oder auch meinetwegen Deutschland gerne Leute aufnehmen und hier integrieren, sowas sollte dann sogar gezielt gefördert werden. Was NICHT gefördert werden sollte, ist hingegen Kriminalitätseinwanderung, Gefährdereinwanderung oder Einwanderung von Leuten, die grundsätzlich schon null Interesse daran haben, sich hier zu integrieren und ein friedliches Miteinander leben zu wollen.

Und da man leider nach wie vor versagt zwischen diesen beiden Gruppen zu trennen, müssen eben leider auch die "friedlichen" Migranten darunter leiden. Und hier glaubt doch niemand wirklich, dass das mit der kommenden Ampel-Koaltion besser wird? Da steckt rot-grün drin, die weigern sich ja sogar irgendwelche Intensivstraftäter in Kriegsgebiete abzuschieben (was natürlich vollkommen gerechtfertigt wäre).

Insofern drücke ich Polen alle Daumen, dass die Grenze dort standhält.
 
[...] Da steckt rot-grün drin, die weigern sich ja sogar irgendwelche Intensivstraftäter in Kriegsgebiete abzuschieben (was natürlich vollkommen gerechtfertigt wäre). [...]
Was es natürlich nicht ist. "Gerechtfertig" würde sich ja auf irgendeine Form von "Recht" ableiten.

§ 60 AufentG sagt hingegen

(7) 1Von der Abschiebung eines Ausländers in einen anderen Staat soll abgesehen werden, wenn dort für diesen Ausländer eine erhebliche konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit besteht.60a Absatz 2c Satz 2 und 3 gilt entsprechend. 3Eine erhebliche konkrete Gefahr aus gesundheitlichen Gründen liegt nur vor bei lebensbedrohlichen oder schwerwiegenden Erkrankungen, die sich durch die Abschiebung wesentlich verschlechtern würden. 4Es ist nicht erforderlich, dass die medizinische Versorgung im Zielstaat mit der Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland gleichwertig ist. 5Eine ausreichende medizinische Versorgung liegt in der Regel auch vor, wenn diese nur in einem Teil des Zielstaats gewährleistet ist. 6Gefahren nach Satz 1, denen die Bevölkerung oder die Bevölkerungsgruppe, der der Ausländer angehört, allgemein ausgesetzt ist, sind bei Anordnungen nach § 60a Abs. 1 Satz 1 zu berücksichtigen.

Vielleicht sollte man sich mal angucken, warum "rot-grün" etwas machen oder nicht machen, bevor man hier unsinn über recht und unrecht schreibt.
 
Was es natürlich nicht ist. "Gerechtfertig" würde sich ja auf irgendeine Form von "Recht" ableiten.

§ 60 AufentG sagt hingegen

Ich kenne das GG. Und das muss eben geändert werden. Für Intensivstrafäter darf dieser Grundsatz einfach nicht mehr gelten, derjenige hat sein Recht einfach verwirkt. Wenn Leute Bock aufs Töten haben, sollen Sie nach Afghanistan abgeschoben werden und dort gegen die Taliban kämpfen - und nicht in deutschen Fußgängerzonen irgendwelche unschuldigen Menschen mit Macheten angreifen.
 
§ 60 (1) AufentG ist eine Allgemeinnorm für jegliche Abschiebung, keine Norm die speziell für verurteilte Menschen gilt. Man könnte daher eine Ausnahme von der Ausnahme einbauen.


Edit:

Gibt es bereits:

(8) Absatz 1 findet keine Anwendung, wenn der Ausländer aus schwerwiegenden Gründen als eine Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland anzusehen ist oder eine Gefahr für die Allgemeinheit bedeutet, weil er wegen eines Verbrechens oder besonders schweren Vergehens rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt worden ist. Das Gleiche gilt, wenn der Ausländer die Voraussetzungen des § 3 Abs. 2 des Asylgesetzes erfüllt. Von der Anwendung des Absatzes 1 kann abgesehen werden, wenn der Ausländer eine Gefahr für die Allgemeinheit bedeutet, weil er wegen einer oder mehrerer vorsätzlicher Straftaten gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die sexuelle Selbstbestimmung, das Eigentum oder wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte rechtskräftig zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt worden ist, sofern die Straftat mit Gewalt, unter Anwendung von Drohung mit Gefahr für Leib oder Leben oder mit List begangen worden ist oder eine Straftat nach § 177 des Strafgesetzbuches ist.
 
  • Lob
Reaktionen: Uli
Ich kenne das GG. Und das muss eben geändert werden. Für Intensivstrafäter darf dieser Grundsatz einfach nicht mehr gelten, derjenige hat sein Recht einfach verwirkt. Wenn Leute Bock aufs Töten haben, sollen Sie nach Afghanistan abgeschoben werden und dort gegen die Taliban kämpfen - und nicht in deutschen Fußgängerzonen irgendwelche unschuldigen Menschen mit Macheten angreifen.
a) Nicht das Grundgesetz. Das Aufenthaltsgesetz. Zwei Unterschiedliche Sachen. Somit muss ich davon ausgehen, dass du es nicht kennst.
b) Deine Difintion ist extrem Schwach und basiert auf Stammtisch logik. Definiere mit mal Intensivstraftäter?!
Bisher gibt es weder eine verbindliche bzw. allgemein anerkannte Definition sowie einheitliche Kriterien zur Eingrenzung des Begriffs "Intensivtäter". Auch die Polizeien der Länder und des Bundes haben bislang zu keiner einheitlichen Definition gefunden; teilweise verzichten die Polizeien sogar bewusst auf eine Definition (so etwa Bayern).

Wenn Leute bock aufs töten haben, müssen sie weggesperrt werden. Dann schickt man sie nicht in andere Länder um da zu töten oder um getötet zu werden.

Dein Rechtsempfinden ist fragwürdig. at best.

Edit: War noch nicht fertig:
 
a) Nicht das Grundgesetz. Das Aufenthaltsgesetz. Zwei Unterschiedliche Sachen. Somit muss ich davon ausgehen, dass du es nicht kennst.
b) Deine Difintion ist extrem Schwach und basiert auf Stammtisch logik. Definiere mit mal Intensivstraftäter?!


Wenn Leute bock aufs töten haben, müssen sie weggesperrt werden. Dann schickt man sie nicht in andere Länder um da zu töten oder um getötet zu werden.

Dein Rechtsempfinden ist fragwürdig. at best.

Edit: War noch nicht fertig:

Korrigiere: Man steckt diese Leute in Gefängnisse ihrer HEIMATLÄNDER. Oder kannst du mir einen vernünftigen Grund nennen, wieso der deutsche Steuerzahler für so jemanden ein Leben lang zahlen sollte? Die Königslösung wäre aber natürlich eine andere: So jemanden gar nicht erst ins Land bzw. in die EU zu lassen. Dadurch erspart du nämlich uns allen hier das Leid :)
 
Wenn ich jemanden in nem Bunker lasse und der gerade jemanden abgestochen hat, dann sollte er natürlich wieder aus dem Bunker wieder rausgeworfen werden dürfen und er muss selber klar kommen, wie er das überlebt.
 
Wenn ich jemanden in nem Bunker lasse und der gerade jemanden abgestochen hat, dann sollte er natürlich wieder aus dem Bunker wieder rausgeworfen werden dürfen und er muss selber klar kommen, wie er das überlebt.
Sehr gut ausgedrückt. Aber @LinkofTime kann sich ja selbst mal die Frage stellen, ob er jemanden in seinem Haus behalten möchte, der vorher die komplette Inneneinrichtung kaputt geschlagen und die Hälfte seiner Familie umgebracht hat :)
 
§ 60 (1) AufentG ist eine Allgemeinnorm für jegliche Abschiebung, keine Norm die speziell für verurteilte Menschen gilt. Man könnte daher eine Ausnahme von der Ausnahme einbauen.


Edit:

Gibt es bereits:


Dann von mir aus §60(2) AufentG
(2) 1Ein Ausländer darf nicht in einen Staat abgeschoben werden, in dem ihm der in § 4 Absatz 1 des Asylgesetzes bezeichnete ernsthafte Schaden droht. 2Absatz 1 Satz 3 und 4 gilt entsprechend.

Und gerade bei dir weiß ich, dass du hier ein bisschen besser bescheid wissen solltest. Selbst der EuGH verbietet derartige Abschiebungen im allgemeinen:


Die Richter in Luxemburg haben als letzte und höchste Instanz der Europäischen Union (EU) entschieden: Auch schwer straffällig gewordene Flüchtlinge dürfen unter Umständen nicht abgeschoben werden.

Korrigiere: Man steckt diese Leute in Gefängnisse ihrer HEIMATLÄNDER. Oder kannst du mir einen vernünftigen Grund nennen, wieso der deutsche Steuerzahler für so jemanden ein Leben lang zahlen sollte? Die Königslösung wäre aber natürlich eine andere: So jemanden gar nicht erst ins Land bzw. in die EU zu lassen. Dadurch erspart du nämlich uns allen hier das Leid :)
Kann ich. Deutschland hat keine Befugnisse Leute in Gefängnisse in anderen Ländern zu stecken. Gebietshoheit und so.

Du solltest vielleicht wirklich § 60 AufentG mal lesen. Damit du weißt was Recht und Unrecht in diesem Kontext bedeutet.

Eure "Im Haus leben" analogie ist natürlich ganz putzig, ist aber ne komplett absurd-irreführende. Wir sind ein Rechtsstaat. Wir haben hier ein Gesetz und an dieses wird sich gehalten. Punkt.
 
Ob Griechenland oder Polen immer müssen andere Länder unter dem Asylbehauptermagneten Deutschland leiden.

Wird mit der neuen Regierung auch nicht besser werden.
 
Der EuGH scheint jedoch nie die Genfer Flüchtlingskonvention gelesen zu haben, auf die sich der EuGH beruft.

Edit: Der EuGH geht über die GFK hinaus:

Art. 33
1. Keiner der vertragschließenden Staaten wird einen Flüchtling auf irgendeine Weise über die Grenzen von Gebieten ausweisen oder zurückweisen, in denen sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung bedroht sein würde.
2. Auf die Vergünstigung dieser Vorschrift kann sich jedoch ein Flüchtling nicht berufen, der aus schwer wiegenden Gründen als eine Gefahr für die Sicherheit des Landes anzusehen ist, in dem er sich befindet, oder der eine Gefahr für die Allgemeinheit dieses Staates bedeutet, weil er wegen eines Verbrechens oder eines besonders schweren Vergehens rechtskräftig verurteilt wurde.





Ausserdem dürften Menschen nach der EU-Grundrechtecharta nicht in ein Land abgeschoben werden, in dem Folter oder unmenschliche sowie erniedrigende Strafen drohen. Das Verhalten des Betroffenen – also auch kriminelles – spiele dabei keine Rolle. Hier gehe der Schutz durch die EU-Regeln über den der Flüchtlingskonvention hinaus. Die Richter betonen ausserdem, dass eine Person, deren Asylantrag nicht stattgegeben oder deren Asyl aberkannt wird, nicht über die gleichen Rechte verfügt wie ein förmlich anerkannter Flüchtling.





Ich möchte dich auch nicht in meinem Haus haben :nix:

Wenn grad draußen ne Schießerei stattfindet, musst du ihn jedoch reinlassen. Wenn er dabei deinen Mitbewohner absticht, darfst du ihn wieder rauswerfen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Status
Nicht offen für weitere Antworten.
Zurück
Top Bottom