Jan Hildebrand, Silke Kersting, Thomas Sigmund und Klaus Stratmann im Handelsblatt-Artikel "Koalition erzielt Durchbruch beim Heizungsgesetz" am 27.06.2023 auf Basis der DPA-Meldung mit den Details
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Modernisierungsumlage
Konkretisiert wurden die Pläne für eine weitere Modernisierungsumlage. Demnach einigten sich die Fraktionsspitzen darauf, dass die Modernisierungsumlage auf zehn Prozent erhöht werden kann – aber nur, wenn der Vermieter eine staatliche Förderung in Anspruch nimmt. Bislang dürfen Vermieter maximal acht Prozent der Kosten für eine Modernisierungsmaßnahme auf ihre Mieter umlegen, wenn sie zum Beispiel eine Wohnung sanieren.
Die „Leitplanken“ sahen vor, dass bei Investitionen in eine klimafreundliche Heizung eine weitere Modernisierungsumlage eingeführt wird. Das soll Vermietern Anreize zum Heizungstausch geben. Davon werden dann auch die Mieter profitieren, weil die Förderung in voller Höhe weitergegeben werden müsse, wie es hieß. Die Mieterhöhung soll dann geringer ausfallen als ohne Förderung.
Zugleich soll die sogenannte Kappungsgrenze gesenkt werden: Die Jahresmiete soll sich nicht um mehr als 50 Cent je Quadratmeter Wohnfläche erhöhen dürfen. Bisher liegt diese Grenze bei maximal drei Euro pro Quadratmeter innerhalb von sechs Jahren.
Förderung
Bei der staatlichen Förderung sollen unter bestimmten Voraussetzungen 70 Prozent der Investitionskosten beim Kauf einer klimafreundlicheren Heizung übernommen werden, wie es aus Koalitionskreisen hieß. Geplant sei wie im Konzept des Wirtschaftsministeriums vorgesehen ein einheitlicher Fördersatz von 30 Prozent einkommensunabhängig für alle Haushalte.
Für einkommensschwache Haushalte soll es eine höhere Förderung geben, zudem ist ein „Geschwindigkeitsbonus“ geplant. Insgesamt soll eine Förderung von bis zu 70 Prozent erreicht werden können. Das Konzept des Wirtschaftsministeriums sah einen Höchstfördersatz von 50 Prozent vor, der durch verschiedene Klimaboni erreicht werden sollte.
Gasheizungen
Die Fraktionsspitzen einigten sich darauf, dass funktionierende Gasheizungen auch beim Vorliegen einer kommunalen Wärmeplanung nicht ausgetauscht werden müssen. So eine Planung kann die Versorgung mit Nah- oder Fernwärme oder auch mit Wasserstoff vorsehen.
Von 2029 an soll in verbleibenden Gasheizungen aber ein Anteil von 15 Prozent, ab 2035 ein Anteil von 30 Prozent und ab 2040 ein Anteil von 60 Prozent „grüne Gase“ eingesetzt werden. Gemeint sind etwa aus erneuerbaren Energien hergestelltes Biogas oder aber Wasserstoff.
Beratung
Ab Januar 2024 sollen Anbieter von Gasheizungen nur nach einer verpflichtenden Beratung Verkäufe vornehmen dürfen. Diese Beratung muss auf mögliche Auswirkungen der kommunalen Wärmeplanung und finanzielle Belastungen hinweisen.
Der FDP-Bundestagsabgeordnete Frank Schäffler, einer der schärfsten Kritiker des GEG-Entwurfs innerhalb der Ampelkoalition, sprach von einem „Fortschritt“. Es lägen aber bislang keine Formulierungshilfen des Wirtschaftsministeriums vor. Erst danach könne man die Einigung prüfen.
Die Ampelkoalition ringt seit Wochen um ihren Kurs beim Gebäudeenergiegesetz (GEG). Der vom Bundeskabinett im April verabschiedete Entwurf sieht vor, dass neue Heizungen ab 2024 mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie betrieben werden müssen, um die Wärmewende im Gebäudebereich voranzutreiben und den hohen CO2-Ausstoß zu senken. De facto geht das mit einem Verbot neuer Öl- und Gasheizungen einher.
Insbesondere die Liberalen hatten den Entwurf als zu rigide kritisiert und sich größere Technologieoffenheit gewünscht. Auch um Übergangsfristen, Ausnahmeregelungen und die Höhe der Förderung war lange gerungen worden. Nun aber sieht es danach aus, dass die Meinungsverschiedenheiten ausgeräumt sind.
„Wichtig war uns, dass es keine Eingriffe ins Eigentum geben wird und niemand verpflichtet wird, seine Heizung auszubauen. Das gilt auch, wenn die kommunale Wärmeplanung vorliegt“, hieß es nun in FDP-Fraktionskreisen.
Details müssen in Gesetzentwurf eingearbeitet werden
Nach der Einigung muss nun der Gesetzentwurf geändert werden. Die Ampel strebt an, dass das Gebäudeenergiegesetz noch vor der Sommerpause, die nach dem 7. Juli beginnt, vom Bundestag verabschiedet wird. In der kommenden Woche soll es im Klima- und Energieausschuss des Bundestags eine erneute Expertenanhörung geben. Der Bundestag könnte dann abschließend über den veränderten Entwurf abstimmen.
Im Kern geben die Änderungen vielen Hausbesitzern mehr Zeit beim Heizungstausch. Außerdem wird das GEG eng mit der Wärmeplanung in den Kommunen verknüpft. Das heißt: Die Regeln des GEG gelten erst dann, wenn eine kommunale Wärmeplanung vorliegt.
Mit dem Gesetz sollen die Kommunen verpflichtet werden, die Potenziale für den Anschluss von Gebäuden an Wärmenetze zu ermitteln. Eine verpflichtende kommunale Wärmeplanung wird bis spätestens 2028 angestrebt. Der genaue Zeitpunkt ist abhängig von der Größe der Kommune."