Swisslink
L99: LIMIT BREAKER
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- 18 Okt 2004
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- 38.596
Also erstmal deine Verbrecherbande würde nicht unter § 129 fallen(feste Struktur und ein übergeordnetes Ziel fehlen) sondern unter Bandenkriminalität.
Ja, wenn Bandenkriminalität bei euch nicht als organisierte Kriminalität gilt, dann ist dem halt so. Nennen wir es halt "Vereinigung, die zum Zweck der Verübung von Straftaten" gegründet wurde und nicht "kriminelle Vereinigung". Können wir gerne machen.
Aber auch so sind die Straftaten der LG weit Harmloser als das von dir beschriebene. LG bricht nicht in Häuser ein um sich an dem Hab und Gut anderer zu bereichern. Sie gehen nicht Demolierend durch die Stadt etc. Die meisten ihrer Aktionen hinterlassen minimale Sachbeschädigung.
Sie bereichern sich über ihre Straftaten, indem sie die Aufmerksamkeit für ihre Influencer-Karrieren nutzen. Sie zerstören immer mehr die Straßen, weil sie zu immer radikaleren Mitteln greifen, sodass sie am Ende aus der Straße geschnitten werden müssen. Und sie verursachen Millionenschäden, da sie immer und immer wieder Polizeiaufgebote provozieren. Und da blenden wir ihre wiederholte Gefährdung von Menschenleben noch aus. Es ist also etwas gewagt, einen Überfall als weniger harmlos zu bezeichnen, als das was LG am Laufband produziert. Da brauchst du tausende Einbrüche - und damit eine riesige Verbrecherbande - um einen ähnlichen Schaden wie LG zu verursachen.