Zero Tolerance Allgemeiner Klima-Thread

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Sowohl das Ignorieren/Abstreiten des menschengemachten Klimawandels als auch das Verhöhnen der Letzten Generation sind hier fehl am Platz.

Wenn ihr den Klimawandel als solches oder zumindest den Einfluss des Menschen nicht wahrhaben wollt, dann ist dies einfach der falsche Thread für euch. Uns ist hier eine zielgerichtete Debatte wichtiger, anstatt die Grundlagen erneut durchzukauen, zumal die etwaigen Erklärung oft ignoriert werden.

Bzgl. der Letzten Generation ist es ähnlich gelagert. So könnt ihr deren Maßnahmen und die Auswirkungen auf den gesellschaftlichen Diskurs besprechen. Wenn es euch aber nur darum geht, auf die Mitglieder mit dem Finger zu zeigen und diese auszulachen, ist dies ebenfalls der falsche Thread.


Die Union, der Thread und Swisslink so ...


Wird nur getoppt von der Show um die Wahlrechtsreform :coolface:
 
Überwacht müssen Extremisten nicht zwangsläufig werden. Gerade beim Verfassungsstutz dürfte die Gefährdung und die Gewaltbereitschaft einen höheren Stellenwert einnehmen als die Zielsetzung, die demokratischen Institutionen abzuschaffen.

Der Verfassungsschutz kann die Leimschnüffler aber - vorübergehend - problemlos ignorieren, weil Nötigung und Erpressung wohl nicht genug sind für eine umfassende Überwachung der Gruppierung. Da würde ich sogar zustimmen, dass das bislang aufgrund ihrer völligen Wirkungslosigkeit eine Überreaktion wäre.

All das impliziert aber nicht, dass es keine Extremisten sind. Nach der gängigen ist jede Gruppe, die die demokratischen Prozesse ablehnt und die demokratischen Institutionen mit Mitteln außerhalb der demokratischen Grundordnung abschaffen will, als extremistisch. Hier gibt es gar keine Zweifel, dass LG diesen Tatbestand erfüllt, weil sie grundlegende Elemente der freiheitlich demokratischen Ordnung (Demokratie und Rechtsstaatlichkeit) aktiv bekämpfen.

Die Begründung der Nichtüberwachung erfolgt laut Verfassungsschutz durch die Einstufung "nicht extremistisch".

Man kann von mir aus die Einstufung kritisieren, jedoch nicht postfaktisch meinen, dass der Verfassungsschutz da nicht klar Stellung bezogen hat.
 
Die Begründung der Nichtüberwachung erfolgt laut Verfassungsschutz durch die Einstufung "nicht extremistisch".

Man kann von mir aus die Einstufung kritisieren, jedoch nicht postfaktisch meinen, dass der Verfassungsschutz da nicht klar Stellung bezogen hat.

Sie haben Stellung bezogen: nach ihrer Definition des Extremismus fällt LG nicht in die Kategorie, sie sehen aber eine gewisse Gefährdung. Da es aber keine einheitliche Definition von Extremismus gibt, überrascht es nicht, dass der Verfassungsschutz da auch eine eigene Einstufung vornimmt.

Aber daraus zu schließen, dass LG nun weiter ihre demokratiefeindliche und rechtsstaatfeindliche Propaganda betreiben darf und man sie auf Basis dieser zweifelslos extremistischen Positionen nicht mehr des Extremismus' bezichtigen darf, kommt wohl von den gleichen Leuten, die Scientology nicht mehr als Sekte bezeichnen, weil es die Gruppe diskriminiert.
 
Sie haben Stellung bezogen: nach ihrer Definition des Extremismus fällt LG nicht in die Kategorie, sie sehen aber eine gewisse Gefährdung. Da es aber keine einheitliche Definition von Extremismus gibt, überrascht es nicht, dass der Verfassungsschutz da auch eine eigene Einstufung vornimmt.

Aber daraus zu schließen, dass LG nun weiter ihre demokratiefeindliche und rechtsstaatfeindliche Propaganda betreiben darf und man sie auf Basis dieser zweifelslos extremistischen Positionen nicht mehr des Extremismus' bezichtigen darf, kommt wohl von den gleichen Leuten, die Scientology nicht mehr als Sekte bezeichnen, weil es die Gruppe diskriminiert.

Keine Bange

Du darfst natürlich weiterhin was von Propaganda und Extremismus faseln, genau wie LG weiter ihre sehr übertriebenen Forderungen stellen dürfen. Ist ein freies Land.

Wichtig ist nur, das wir es jetzt amtlich haben, das deine Vorwürfe Blödsinn sind, genau wie teilweise die Aktionen von LG
 
Keine Bange

Du darfst natürlich weiterhin was von Propaganda und Extremismus faseln, genau wie LG weiter ihre sehr übertriebenen Forderungen stellen dürfen. Ist ein freies Land.

Wichtig ist nur, das wir es jetzt amtlich haben, das deine Vorwürfe Blödsinn sind, genau wie teilweise die Aktionen von LG

Nichts verstanden, aber hauptsache gelabert. Nichts Neues im Land der Auserwällten.
 

Die Union, der Thread und Swisslink so ...

Unter Maaßen hätte es das nicht gegeben.
 
Sie haben Stellung bezogen: nach ihrer Definition des Extremismus fällt LG nicht in die Kategorie, sie sehen aber eine gewisse Gefährdung. Da es aber keine einheitliche Definition von Extremismus gibt, überrascht es nicht, dass der Verfassungsschutz da auch eine eigene Einstufung vornimmt.

Aber daraus zu schließen, dass LG nun weiter ihre demokratiefeindliche und rechtsstaatfeindliche Propaganda betreiben darf und man sie auf Basis dieser zweifelslos extremistischen Positionen nicht mehr des Extremismus' bezichtigen darf, kommt wohl von den gleichen Leuten, die Scientology nicht mehr als Sekte bezeichnen, weil es die Gruppe diskriminiert.


Wie gesagt du kannst:

1. Die Definition falsch finden mit der gearbeitet wird.
2. Die Auslegung der Definition falsch finden.
3. Meinen, dass es gut ist, dass es mehrere Definitionen von Extremismus gibt.

Was du nicht tun kannst:

=> Zu meinen der Verfassungsschutz hätte keine Beurteilung des Extremismus vorgenommen.
 
Wie gesagt du kannst:

1. Die Definition falsch finden mit der gearbeitet wird.
2. Die Auslegung der Definition falsch finden.
3. Meinen, dass es gut ist, dass es mehrere Definitionen von Extremismus gibt.

Was du nicht tun kannst:

=> Zu meinen der Verfassungsschutz hätte keine Beurteilung des Extremismus vorgenommen.

Habe ich ja nie behauptet. Ich sage nur, dass ihre Definition - aus verständlichen Gründen - nicht wirklich mit den gängigen Definitionen übereinstimmt. Gemäß Verfassungsschutz waren die Reichsbürger bis 2016 keine extremistische Gruppe. :ugly:
 
Ablehnung der Demokratie und des Rechtsstaats = Extremismus.

So definiert das auch der Verfassungsschutz:

Im Unterschied zum „Extremismus“ sollen jedoch weder der demokratische Verfassungsstaat noch die damit verbundenen Grundprinzipien unserer Verfassungsordnung beseitigt werden.
Als extremistisch werden dagegen die Aktivitäten bezeichnet, die darauf abzielen, die Grundwerte der freiheitlichen Demokratie zu beseitigen.


Scheint also keine "andere Definition" zu sein.
 
Nach dieser Definition ist LG eine extremistische Gruppierung. Sie sind aber offensichtlich nicht gefährlich genug, um sie zu beobachten.

Das war nicht die Aussage des Bundesverfassungsschutzes. Du kannst folglich zwar kritisieren, dass sie die Definition laut dir falsch auslegen, jedoch keine Auslegung herbeidenken.
 
Das war nicht die Aussage des Bundesverfassungsschutzes. Du kannst folglich zwar kritisieren, dass sie die Definition laut dir falsch auslegen, jedoch keine Auslegung herbeidenken.

Keine Ahnung worauf du hinauswillst. Nicht mal LG selber behauptet, dass sie kein Problem mit der Demokratie haben. Sie hausieren ja ziemlich offen, dass sie das aktuelle demokratische System ablehnen und ein "anderes" System wollen.
 
Keine Ahnung worauf du hinauswillst. Nicht mal LG selber behauptet, dass sie kein Problem mit der Demokratie haben. Sie hausieren ja ziemlich offen, dass sie das aktuelle demokratische System ablehnen und ein "anderes" System wollen.

Ich will darauf hinaus, dass der Bundesverfassungsschutz nach der Definition die du auch benutzt LG als "nicht extremistisch" eingestuft hat. Eine Beobachtung erfolgt folglich aus dem Grunde nicht, die Gefährdungslage durch eine extremistischen Gruppierung braucht gar nicht mehr geprüft werden, da laut Bundesverfassungsschutz LG nicht extremistisch ist.

Man prüft nicht wie der Apfel schmeckt, wenn man ne Birne hat.
 
Ich will darauf hinaus, dass der Bundesverfassungsschutz nach der Definition die du auch benutzt LG als "nicht extremistisch" eingestuft hat. Eine Beobachtung erfolgt folglich aus dem Grunde nicht, die Gefährdungslage durch eine extremistischen Gruppierung braucht gar nicht mehr geprüft werden, da laut Bundesverfassungsschutz LG nicht extremistisch ist.

Man prüft nicht wie der Apfel schmeckt, wenn man ne Birne hat.

LG ist nun halt auf dem Niveau der Reichsbürger, bevor ein Reichsbürger einen Menschen ermordet hat. Bei den Reichsbürgern hat die Einstufung als extremistische Gruppierung durch den Verfassungsschutz 6 Jahre gedauert - da hat LG noch 5 Jahre Zeit. Die meisten würden aber wohl zustimmen, dass die Reichsbürger auch vor 2016 eine extremistische Gruppierung mit ähnlichen Zielen wie LG waren
 
LG ist nun halt auf dem Niveau der Reichsbürger, bevor ein Reichsbürger einen Menschen ermordet hat. Bei den Reichsbürgern hat die Einstufung als extremistische Gruppierung durch den Verfassungsschutz 6 Jahre gedauert - da hat LG noch 5 Jahre Zeit. Die meisten würden aber wohl zustimmen, dass die Reichsbürger auch vor 2016 eine extremistische Gruppierung mit ähnlichen Zielen wie LG waren

Wie gesagt, du kannst die Einschätzung für falsch finden.

Zudem funktioniert die Logik des Bundesverfassungsschutzes sogar umgekehrt. Die Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung einer Bewegung geschieht erst durch die Feststellung von Extremismus, daher der Bundesverfassungsschutz prüft ob Extremismus gegeben ist, um damit festzustellen ob eine Gefährdungslage existiert oder nicht.

Eine Bewegung kann für den Bundesverfassungsschutz nicht "extrem" sein und zugleich "ungefährlich", wenn die Prüfung der Gefährdung anhand des Extremismus geschieht. Ist die Bewegung für den Bundesverfassungsschutz "extrem" ist dadurch eine Gefährdungslage gegeben.
 
Als ob man gegen eine Wand spricht :fp:

Ruhe auf den billigen Plätzen. Die guten Plätze sind personalisiert und entsprechend kann keiner da hin, der seinen Namen nicht schreiben kann.

Wie gesagt, du kannst die Einschätzung für falsch finden.

Zudem funktioniert die Logik des Bundesverfassungsschutzes sogar umgekehrt. Die Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung einer Bewegung geschieht erst durch die Feststellung von Extremismus, daher der Bundesverfassungsschutz prüft ob Extremismus gegeben ist, um damit festzustellen ob eine Gefährdungslage existiert oder nicht.

Eine Bewegung kann für den Bundesverfassungsschutz nicht "extrem" sein und zugleich "ungefährlich", wenn die Prüfung der Gefährdung anhand des Extremismus geschieht.

Mir ist nur die Einstufung durch den Verfassungsschutz völlig egal, weil die Einstufung nichts damit zu tun hat, ob eine Gruppe als extremistisch wahrgenommen wird. Die Reichsbürger waren lange vor der Einstufung durch den Verfassungsschutz extremistisch. Das war von Anfang meine Position. LG ist eine extremistische Gruppe, weil sie den Rechtsstaat ablehnen und sie sind eine extremistische Gruppe, weil sie die Demokratie defacto abschaffen will. Kann man gerne anders sehen, aber an der Position ist definitiv nichts verwerflich oder in irgendeiner Form völlig an den Haaren herbeigezogen.
 
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