Überwacht müssen Extremisten nicht zwangsläufig werden. Gerade beim Verfassungsstutz dürfte die Gefährdung und die Gewaltbereitschaft einen höheren Stellenwert einnehmen als die Zielsetzung, die demokratischen Institutionen abzuschaffen.
Der Verfassungsschutz kann die Leimschnüffler aber - vorübergehend - problemlos ignorieren, weil Nötigung und Erpressung wohl nicht genug sind für eine umfassende Überwachung der Gruppierung. Da würde ich sogar zustimmen, dass das bislang aufgrund ihrer völligen Wirkungslosigkeit eine Überreaktion wäre.
All das impliziert aber nicht, dass es keine Extremisten sind. Nach der gängigen ist jede Gruppe, die die demokratischen Prozesse ablehnt und die demokratischen Institutionen mit Mitteln außerhalb der demokratischen Grundordnung abschaffen will, als extremistisch. Hier gibt es gar keine Zweifel, dass LG diesen Tatbestand erfüllt, weil sie grundlegende Elemente der freiheitlich demokratischen Ordnung (Demokratie und Rechtsstaatlichkeit) aktiv bekämpfen.