ChoosenOne
L20: Enlightened
Das war keine fadenscheinige Erklärung sondern gelebtes Recht. Verhetzung greift erst ab einer gewissen Öffentlichkeit (in Österreich glaub ab 30 Personen, weiß nicht wie das in DE genau definiert ist ) und das ist absolut sinnvoll und richtig so, da jede privat geäußerte depperte Aussage oder geteiltes Meme in einem Strafprozess münden darf. Wegen der Freiheitsrechte wär‘s.
Mediale Aufbauschung eines Böhmermann und anderer empörter Magszine sollte nie im Leben Grundlage für eine Strafverfolgung bilden. Entsetztliches Rechtsverständnis deinerseits, dass das Gesetzbuch dem Fackelkult unterordnet.
Ja genau. Wenn das Beweismaterial so dünn ist und die Rechtslage so eindeutig, dass es nicht einmal eines Freispruchs bedurfte, da erst gar kein Verfahren stattfand, stellen wir gleich mal Parteilichkeit und politische Einflussnahme des Erstgerichts in den Raum.
S.o. Die Vorwürfe waren nicht geheim, nur sah das Gericht keinen Handlungsbedarf. Ergo auch kein Rechtsskandal. (Außer, dass ein Privatchat von 5 Personen, der kein Schwein je was anging erst „problematisch“ wurde durch die mutmaßlich datenschutzrechtlich illegale Publikmachung durch ZDF und Böhmermann. Hier darf die Staatsanwaltschaft gern tätig werden statt sich dem Empörungsmainstream beugend ein aussichtsloses Revisionsverfahren anzustreben.)
Wie gesagt, sieht das die Staatsanwaltschaft und Rechtsexperten anders als du. Mal sehen wer am Ende recht behällt