ChoosenOne
L20: Enlightened
Oh. Danke fürs Heraussuchen. Dann glaube mir wenigstens, dass ich das nicht in dem Sinne meinte. Ich meinte lediglich, dass es vom Staat gefördert und durch Aufträge motiviert wird, dazu als Verbund auftritt ("Die Öffentlich-Rechtlichen") sowie nicht privatisiert ist.
@DraygonWusste ich nicht. Danke. Werd's mir merken. Bin davor bei Jura ausgestiegen. Das letzte von Staatsrecht, an was ich mich erinnern kann, ist die Zuständigkeit von "Der Polizei" bei Bahnhöfen.
Ich würde es eher als Institution der Gesellschaft bezeichnen, wobei die Gesellschaft natürlich der Staat ist. Da gehen die Begrifflichkeiten schon eher ineinander, da stimm ich dir zu.
Nur sind halt gewisse Begriffe stark negative vorbelastet. Vor allem der des Staatsfernsehens ins Ostdeutschland zB
Oder der Staatsfunk im 3 Reich