Naru
L99: LIMIT BREAKER
Was an "oder" hast du nicht verstanden?
Wusste nicht, dass ein "Ja" ausdrückt, dass man das Erste und nicht das Zweitere meint.
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Was an "oder" hast du nicht verstanden?
Alleine schon der Bußgeldkatalog für das Treffen anderer Menschen oder setzen auf eine öffentliche Parkbank war eine Verschärfung, davor wurde man dafür nämlich nicht bestraft....Impfpassanpassungen wurden auch verschärft,.....oder auch nur ein Verstoß gegen das Vorbeugende Verlassensverbot der eigenen 4 Wände.Welche Strafverschärfungen waren das nun konkret? Mir fällt keine ein.
Freut mich das ich deiner Allgemeinbildung helfen konnte.Wusste nicht, dass ein "Ja" ausdrückt, dass man das Erste und nicht das Zweitere meint.
Leipzig - Gab es bei der Fälschung von Corona-Impfpässen bis vorigen Herbst eine Gesetzeslücke, so dass Fälscher straflos davonkommen konnten? Über diese Frage hat am Donnerstag der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Leipzig verhandelt. Seine Antwort lautet: nein. Könne ein Beschuldigter nicht wegen der Fälschung von Gesundheitszeugnissen schuldig gesprochen werden, komme immer noch eine Verurteilung wegen Urkundenfälschung allgemein in Betracht, entschied der Senat. Die Entscheidung bezieht sich auf die Rechtslage, die bis November 2021 galt. Danach wurde das Strafgesetz gerändert.
Bußgelder sind Gelder die man als Strafe zahlen muss weil man nicht brav war....und wieder wurde deiner Allgemeinbildung etwas Gutes getan.Bußgelder sind ne Ordnungswidrigkeit und keine Strafen.
Bußgelder sind Gelder die man als Strafe zahlen muss weil man nicht brav war....und wieder wurde deiner Allgemeinbildung etwas Gutes getan.
Das waren alles zeitlich begrenzte Einschränkungen, die schon längst wieder aufgehoben sind. Impfpässe haben mit der Diskussion hier so gar nichts zu tun.Alleine schon der Bußgeldkatalog für das Treffen anderer Menschen oder setzen auf eine öffentliche Parkbank war eine Verschärfung, davor wurde man dafür nämlich nicht bestraft....Impfpassanpassungen wurden auch verschärft,.....oder auch nur ein Verstoß gegen das Vorbeugende Verlassensverbot der eigenen 4 Wände.
Nein, muss man nicht. Eine Straße zu blockieren ist eine recht übliche Protestform. Da über Strafverschärfungen zu diskutieren, bedeutet daher, erheblich ins Demonstrationsrecht einzugreifen. Was kommt dann als nächstes? Streiks verbieten, die auch immer andere Leute einschränken? Wo zieht man da die Grenze?
Amüsant, dass man den Satz so genau bei den oben beschriebenen Aktivisten bringen könnte. Politik hat ja noch nichts gemacht und wir leben beide in Ländern, in denen die Politik sehr viel zulässt und demokratische Werte oft noch gut funktionieren. Das haben Corona-Hampelmänner und Kleber die letzten Jahre denke ich eindrucksvoll entgegen aller Fantasien der Querdenker und Co. bewiesen. Und der Kontrast zu China könnte kaum größer sein.Es ist alles ziemlich hilflos, was die Politik hier betreibt. Und wie immer, wenn sie hilflos ist, radikalisiert sie sich und ergeht sich in überzogenen Vergleichen und Übersprungshandlungen wie Strafverschärfungen.
Sehr fantasielos das alles. Bezeichnend ist, dass einem wirklich nichts anderes einfällt. Mal auf die Portestierenden zugehen, mit ihnen reden und vielleicht die ein oder andere Forderung aufnehmen und umsetzen wäre viel wirksamer. Dann müsste man ja aber anerkennen, dass man in den letzten Jahrzehnten bei der Bekämpfung des Klimawandels eklatant versagt hat.
Bilde dich mal bei der Unterscheidung zwischen Ordnungswidrigkeit und Strafe, bevor du hier was belehrst.
Ahndung führt dann zu:Nach deutschem Recht ist eine Ordnungswidrigkeit eine Gesetzesübertretung (genau: eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung), für die das Gesetz als Ahndung eine Geldbuße vorsieht
Was ändert eine zeitliche Begrenzung an der Verschärfung?Das waren alles zeitlich begrenzte Einschränkungen, die schon längst wieder aufgehoben sind. Impfpässe haben mit der Diskussion hier so gar nichts zu tun.
Der moderne Gesetzgeber sieht es bei leichten Rechtsverstößen als ausreichend an, nicht mit dem Mittel der Strafe zu reagieren, sondern lediglich ein Verwarnungsgeld oder im Rahmen eines Bußgeldverfahrens eine Geldbuße zu erheben. Das gilt hauptsächlich für leichte Fälle der Gefährdung oder Beeinträchtigung von Rechtsgütern anderer Personen (z. B. Verstöße gegen die Straßenverkehrs-Ordnung), aber auch für Fälle des Ungehorsams gegenüber Verwaltungsvorschriften (z. B. die Verletzung einer Meldepflicht).
Erstmal eine konsequente Anwendung wie beim Eingriff in den Flugverkehr würde natürlich schon helfen...dafür stehen 3 Monate bis 10 Jahre im Raum...sollte erstmal reichen.Wenn es Strafraten sind, entscheiden Gerichte entsprechend. Wozu braucht es da Strafferschärgungen? Sorry, mehr Muße habe ich gerade nicht, um auf diesen Wall-of-Text zu antworten.
Was hast du daran nicht verstanden dass das Wort Ahndung aus dem Auszug des Artikels auf den zweiten Artikel verlinkt ist?Bei Wikipedia nicht das Wort "Strafe" unter der Ordnungswidrigkeit finden, daher einen anderen Link reinpacken, welcher gar nicht funktioniert. Schlau.
Ordnungswidrigkeiten sind Gesetzesverstöße, die der Gesetzgeber als nicht so erheblich ansieht, dass sie durch strafgerichtliche Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden müss- ten, sondern die auch durch eine Verwaltungsbehörde mit einer Geldbuße belegt werden können.
Was hast du daran nicht verstanden dass das Wort Ahndung aus dem Auszug des Artikels auf den zweiten Artikel verlinkt ist?
Der moderne Gesetzgeber sieht es bei leichten Rechtsverstößen als ausreichend an, nicht mit dem Mittel der Strafe zu reagieren, sondern lediglich ein Verwarnungsgeld oder im Rahmen eines Bußgeldverfahrens eine Geldbuße zu erheben. Das gilt hauptsächlich für leichte Fälle der Gefährdung oder Beeinträchtigung von Rechtsgütern anderer Personen (z. B. Verstöße gegen die Straßenverkehrs-Ordnung), aber auch für Fälle des Ungehorsams gegenüber Verwaltungsvorschriften (z. B. die Verletzung einer Meldepflicht).
Ahndung führt dann zu:
Ebenfalls keine Strafen im juristischen Sinne sind – anders als die eigentlichen „Geldstrafen“ (s. u.) – Geldbußen bzw. Bußgelder sowie „Ordnungsstrafen“, die daher heute in der Regel als Ordnungsmittel bezeichnet werden.
Was glaubst du, worum es bei den diskutierten Strafverschärfungen geht? Richtig: Um eben jene Strafen im juristischen Sinne.#Danke Draygon das du bestätigst das hier lediglich Strafen in juristischem Sinne anders bezeichnet werden, aber weiterhin Strafen sind.
Die es auch bei Corona gab inkl Freiheitsentzug.Was glaubst du, worum es bei den diskutierten Strafverschärfungen geht? Richtig: Um eben jene juristische Strafen.
Wenn es Strafraten sind, entscheiden Gerichte entsprechend. Wozu braucht es da Strafferschärgungen? Sorry, mehr Muße habe ich gerade nicht, um auf diesen Wall-of-Text zu antworten.
Die es auch bei Corona gab inkl Freiheitsentzug.
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