Es ging um hardwarebedingte Einschränkungen. Mit Einschränkungen meine ich Funktionseinschränkungen, also Einschränkungen, die sich einigermaßen objektiv "diagnostizieren" lassen. Davon abzugrenzen sind subjektiv erlebte Einschränkungen, die daraus resultieren, dass das Funktionsprofil eines Gerätes nicht auf die eigenen Bedürfnisse zugeschnitten ist. Bei Funktionseinschränkungen hingegen muss man fragen ob bzw. inwieweit ein Gerät die ihm zugewiesenen Funktionen erfüllt. Bevor man also sagen kann ob Funktionseinschränkungen vorliegen, muss geklärt sein welche Funktionen ein Gerät erfüllen soll. Videospielkonsolen wird gemeinhin die Funktion zugeschrieben, Videospiele darstellen zu können. Hier ist die Switch aufgrund ihrer schwachen Hardware eingeschränkt. Calvin hat versucht damit zu kontern, dass die PS4 eingeschränkt sei aufgrund der fehlenden Mobilität. Da Mobilität aber nicht Funktion einer stationären Videospielkonsole ist, begeht er einen Kategorienfehler. Er hätte genauso gut schreiben können, dass mein Kühlschrank eine Funktionseinschränkung habe, weil er nicht backen kann. Mein Kühlschrank hat dann womöglich eine subjektiv erlebte Einschränkung, weil Calvin gerade keinen Kühlschrank sondern einen Backofen benötigt, aber objektiv sicher keine Funktionseinschränkung.