Valve gab kürzlich eine Änderungen der Nutzungsbedinungen für Steam bekannt, im Rahmen dessen sich das US-Unternehmen unter anderem das Sammeln und die Weitergabe von Nutzerinformationen zugesteht. Unter anderem steht dort, dass Valve "berechtigt [ist], aggregierte Daten und Individualdaten zu erheben. Unter „aggregierten Daten“ sind Daten und Informationen zu verstehen, die die Gewohnheiten, nutzungsbezogenen Verhaltensmuster und die demographische Struktur der Nutzer als Gruppe beschreiben." Ferner heißt es: "Valve ist berechtigt, aggregierte Daten und Individualdaten uneingeschränkt mit Dritten auszutauschen und diese Dritten zugänglich zu machen." Den überarbeiteten allgemeinen Geschäftsbedingungen ist aber zumindest auch zu entnehmen, dass persönliche Daten, wie zum Beispiel der Benutzername, nicht zusammen mit den Nutzungsdaten verwertet würden.
Damit könnte zum Beispiel Steam Daten erheben, was die Besitzer eines bestimmten Spiels noch für andere Spiele besitzen, wie häufig sie diese Spiele spielen und bei Steamwork-Titeln, was für Tätigkeiten sie in diesen Spielen nachgehen und diesen Datensatz an den Hersteller des Spiels verkaufen. Steam geht damit also mehr als einen Schritt weiter als EAs Konkurrenzdienst Origin, der zum Start ebenfalls aufgrund des Zugriffs auf persönliche Nutzerdaten in die Kritik geraten war und weiterhin unter anderem vom deutschen Verbraucherschutz kritisch beäugt wird.
Ob und in welchem Umfang Valve zukünftig gezielt Nutzerdaten erheben und in bare Münze umwandeln wird, ist derzeit nur schwer abzusehen. Klar ist jedenfalls, dass die Grundlage dafür geschaffen wurde und die Vermutung nahe liegt, dass Steam sich gerade mit diesem Mittel bei den Verhandlungen mit Spieleherstellern Vorteile auf Kosten der Spieler gegenüber Diensten wie Origin verschaffen will.
Ein Grund für die neuen AGB gilt explizit für Steam-Nutzer innerhalb der europäischen Union. Seit kurzem betreibt Valve nämlich eine Niederlassung in Luxemburg, sehr wahrscheinlich aufgrund bestimmter steuerrechtlicher Vorteile. Änderungen gibt es auch bezüglich des Aufladens der Steam-Wallet, also eines virtuellen Kontos bei Steam, und neue Richtlinien des "Steam Trading Marketplace", bei dem unter anderem Items, aber auch Lizenzen über den Steam-Workshop gehandelt werden können.
Ihr müsst natürlich den neuen AGB nicht zustimmen. Nur kommt ihr dann nicht mehr an eure Spiele heran.