Naru
L99: LIMIT BREAKER
Ignorantia legis non excusat – Wikipedia
de.wikipedia.org
D ist hier wohl wirklich etwas lascher als Ö.
Dennoch:
Kopiere ich einfach mal frech, weil faul rein.
Nur ist es kein Verbotsirrtum nach § 17 StGB. Unser fiktiver Täter würde nicht fälschlicherweise annehmen, dass das Schutzalter in Deutschland bis 12 Jahren geht. ^^
Und ich gehe von aus, dass unser Volljähriger weiß, dass Jugentliche unter 16/18 in seinem Bundesstaat tabu sind. Und solch einem gerechtfertigten Verbotsirrtum würde man auch nicht annehmen. Er ist in den Staaten aufgewachsen, er sollte das wissen.
Verbotsirrtum nach § 17 StGB => Irrung über Recht und Gesetz => "Das Schutzalter nach dem StGB geht bis 14 und nicht bis 13"
Tatbestandsirrtum nach § 16 I StGB=> Irrung über die gegeben Umständen => "Das Kind ist eigentlich 13 und nicht 14"
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