Was dort ablief war Narrenfreiheit der hiesigen Staatsanwaltschaft und der Republik.
Klägerin, Zeugen und erstes Gutachten sprechen Marco frei.
Es besteht Rechtsstaatlich kein Indiz das es nur annähernd zu einer gerichtliche Verurteilung kommen könnte. Die Klägerin verweigert gerichtliche aussage! Spätestens hier besteht kein Anlass mehr für Untersuchungsinhaftierung.
Die Klägerin ist 13, Plausiblität ist hier keines weges gegeben. Das ist Verbotsirrtum, mit 13 hätte dieses Mädchen nicht in diesem Club sein dürfen, weder ein Bändchen für Alkoholkonsum tragen dürfen. Das ganze mit der Unterstützung der Mutter.
Fakten, auf die die Türken, nicht eingehen. Spätestens nach Falschaussage der Mutter, mit zusätzlicher vernachlässigung der Aufssichtspflicht, wäre die U-Haft sofort zu beendigen gewesen. Sie hätten es bis heute nicht getan, wenn der Europäische Gerichtshof nicht mit Verletzung der Menschenrechte eingemischt hätte. Die Mutter ist ausserdem in einem Sorgerechts-streit um ihr Kind, eine verurteilung in desem Falle wäre sofortiger entzug dieses, was wiederrum die Falschaussage und Aufsichtspflicht plausiblität unterstützt.
Die Justiz mit ihren Gerichtsmediziener, die feststellen dass das kleine Mädchen noch jungfrau ist, aber Geschlechtsverkehr hatte und innerhalb vier Wochen ihre Untersuchung mehrmals revidiert, lassen wir mal ganz raus.
Die Türkei wird wieder von der EU abgelehnt, und das ist auchnziell. (Zypernkonflikt aussen vor) gut so. Sie haben in der Union nichts zu suchen. Weder Staatsrechtlich, Menschenrechtlich noch Finanziell. (Zypernkonflikt aussen vor)
Eine Positive Grundhaltung ist hier keineswegs mehr gegeben.
Außerdem ist er Ausländer in der Türkei und es bestand Fluchtgefahr.
Er flüchtet alleine durch den Irak, Syrien nach Indien, um dort unterzutauchen? Irrsinn!
Alle Aussagen beziehen sich auf den Außen- und Innenpolitischen zustand der Türkei, nicht auf das Volk.