geloescht8883
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Im folgenden Video siehst du, wie du consolewars als Web-App auf dem Startbildschirm deines Smartphones installieren kannst.
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Holy Shit ... sollte ich jemals ne Vagina von nahem sehen werde ich defintiv daran denken müssenDie Welt aus Vagina-Sicht
http://www.stern.de/panorama/:Neuer-Werbespot-Die-Welt-Vagina-Sicht/651407.html
Strange...
Die Welt aus Vagina-Sicht
http://www.stern.de/panorama/:Neuer-Werbespot-Die-Welt-Vagina-Sicht/651407.html
Strange...
neues ausm Express LOL
Mann pinkelt in Kaffeekanne und stellt sie ins Regal
Wuppertal - Eklige Pipi-Affäre im real-Markt: Als der Ladendetektiv einen 26-Jährigen stoppte, dachte er eigentlich, der Mann hätte geklaut. Aber es war viel ekliger.
Der Mann aus Hückeswagen hatte nämlich eine Kaffeekanne in der Haushaltswarenabteilung genommen, ging dann eine Abteilung weiter in eine Umkleidekabine - und pinkelte in die Kanne!
Unfassbar: Danach stellte er die mit Urin gefüllte Kanne zurück ins Regal!
Außerdem hatte der Mann auf seiner Tour noch eine Kopfhörer-Verpackung aufgerissen - den Inhalt aber zurückgeschmissen, als er merkte, dass der Hörer nicht in seinen MP3-Player passte.
Den bekloppten Pinkler, der auch noch ein Tütchen Mariuhana dabei hatte, erwartet nun eine Strafanzeige.
EXPRESS.DE hat das Video zum Pipi-Skandal - gleich gucken...
http://www.express.de/nachrichten/n...ellt-sie-ins-regal_artikel_1225960142263.html
:o:o;-) LOLL
http://www.golem.de/0901/64667.html schrieb:Oberstes US-Gericht legitimiert Computerpannen der Polizei
Versehentliche Durchsuchung, Anklage und Verurteilung sind legal
In den USA dürfen von der Polizei illegal gesammelte Beweise nicht vor Gericht verwendet werden. Davor schützt die Verfassung. Werden die Beweise aber wegen einer Computerpanne irrtümlich illegal gewonnen, dürfen sie verwendet werden. Das hat der Supreme Court mit 5:4 Richterstimmen entschieden.
Bennie Dean Herring hat einfach Pech gehabt. Irgendjemand hatte vergessen, einen längst aufgehobenen Haftbefehl gegen Herring aus der polizeilichen Datenbank zu löschen. Als eine Polizeistreife Herring in seinem Auto stoppte und den Wagen wegen des Haftbefehls durchsuchte, fand sie neben Drogen auch eine Waffe. Herring wurde vor einem Bundesgericht wegen illegalen Drogen- und Waffenbesitzes angeklagt und verurteilt. Der U.S. Supreme Court, das oberste Gericht der USA, segnete die Verurteilung am Mittwoch ab.
Herrings Anwalt hatte vor Gericht eine Verletzung der durch die Verfassung geschützten Rechte seines Mandanten geltend gemacht. Die im Prozess gegen Herring benutzten Beweise seien illegal erhoben worden, da der Haftbefehl, auf dessen Grundlage die Durchsuchung des Autos erfolgte, nicht mehr gültig war. Ohne gültigen Haftbefehl hätten die gesammelten Beweise aber nicht vor Gericht gegen Herring verwendet werden dürfen. Das besagt die sogenannte "Ausschlussregel" (englisch "exclusionary rule") des vierten Verfassungszusatzes. Dieser schützt die Bürger "vor ungerechtfertigter Durchsuchung und Verhaftung".
Alle Berufungsinstanzen und nun schließlich auch der Supreme Court lehnten eine Aufhebung von Herrings Verurteilung trotzdem ab. Die Polizisten, so die Richter, hätten Herring ja nicht absichtlich illegal durchsucht. Der Fehler wurde durch den Computer verursacht, deshalb könne man den Beamten kein Fehlverhalten vorwerfen und die exclusionary rule greife nicht. Das gelte jedenfalls, wenn solche Computerfehler nicht systematisch, sondern nur gelegentlich aus Nachlässigkeit vorkommen.
Die Entscheidung des Supreme Court fiel mit 5:4 Stimmen knapp aus. Die konservative Mehrheit der Richter setzte sich gegen die liberale Minderheit durch. Das Urteil formulierte der vom scheidenden US-Präsidenten berufene oberste Richter John Roberts. Für die Minderheit formulierte die von Präsident Clinton berufene Ruth Bader Ginsburg eine abweichende Meinung.
Ginsburg warnt nachdrücklich davor, den nachlässigen Umgang mit Computerdaten derart zu legitimieren: "[Zu] den 'schwerwiegendsten Folgen' des Urteils wird die 'fälschliche Verhaftung unschuldiger Personen auf der Basis fehlerhafter Informationen in einer [sorglos gepflegten] Computerdatenbank gehören'." Die Strafverfolgungsbehörden hätten in den vergangenen Jahren den Einsatz von elektronischen Datenbanken massiv ausgebaut. Die Risiken, die durch veraltete Datenbestände entstünden, seien "keineswegs gering" einzuschätzen. so Ginsburg. Ginsburg weiter: "Fehler in teuren, vernetzten elektronischen Informationssammlungen wecken schwere Bedenken hinsichtlich der Freiheit des Einzelnen." [von Robert A. Gehring] (md)
Quelle: winfutureProtest gegen Ausbau der Vorratsdatenspeicherung
Datenschützer gegen einen neuen Gesetzentwurf von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble protestiert, der die 2007 beschlossene Vorratsdatenspeicherung nun auch bei der Benutzung des World Wide Web erlauben soll.
"Das neuerliche Vorhaben von Bundesminister Schäuble geht gewaltig über die bisherige Vorratsdatenspeicherung hinaus", sagte Marcus Cheperu vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. Gegen die verdachtslose Speicherung aller Verbindungs- und Standortdaten hatten vergangenes Jahr 35.000 Bürger Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.
Der neue Vorstoß des Bundesinnenministers ist im Entwurf eines "Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes" vom enthalten. Jeder Anbieter von Internetdiensten wie Google, Amazon oder StudiVZ soll danach künftig das Recht erhalten, das Surfverhalten seiner Besucher ohne Anlass aufzuzeichnen angeblich zum "Erkennen" von "Störungen".
Tatsächlich würde der Vorstoß die unbegrenzte und unbefristete Speicherung jeder Eingabe und jedes Mausklicks beim Lesen, Schreiben und Diskutieren im Internet legalisieren. Die Surfprotokolle dürften an Polizei, Bundeskriminalamt, Geheimdienste sowie an die Unterhaltungsindustrie herausgegeben werden, so die Datenschützer.
Eine richterliche Anordnung sei nicht vorgeschrieben, eine Beschränkung auf schwere Straftaten nicht vorgesehen."Schäuble will nun nicht nur wissen, wann wir unter welcher Adresse ins Internet gehen, sondern auch, was wir dort tun", so Ralf Bendrath vom Netzwerk Neue Medien. "Das ist ungeheuerlich, zumal es in einem ganz anderen Gesetz versteckt wird."
Die geplante Gesetzesänderung sei eine "schallende Ohrfeige für alle, die sich für mehr Daten- und Persönlichkeitsschutz engagieren", so Michael Ebeling vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. Die Bundesregierung widerspreche damit offen ihrem nach den Datenskandalen des letzten Jahres öffentlich verkündeten Ziel, den Schutz der Daten von Bürgern und Internetbenutzern zu verbessern und die gesetzlich verankerte Datensparsamkeit zu fördern.
Bundesregierung, Bundesrat und Bundestag wurden aufgefordert, die geplante Änderung des Telemediengesetzes aus dem Gesetzentwurf zu streichen. Internetnutzer werden gebeten, bei den verantwortlichen Politikern gegen den geplanten Ausbau der Vorratsspeicherung zu protestieren. Der Arbeitskreis hat dazu eine Webseite eingerichtet, auf der sich die Kontaktdaten der zuständigen Politiker finden.
Tatsächlich würde der Vorstoß die unbegrenzte und unbefristete Speicherung jeder Eingabe und jedes Mausklicks beim Lesen, Schreiben und Diskutieren im Internet legalisieren. Die Surfprotokolle dürften an Polizei, Bundeskriminalamt, Geheimdienste sowie an die Unterhaltungsindustrie herausgegeben werden, so die Datenschützer.
Eine richterliche Anordnung sei nicht vorgeschrieben, eine Beschränkung auf schwere Straftaten nicht vorgesehen."Schäuble will nun nicht nur wissen, wann wir unter welcher Adresse ins Internet gehen, sondern auch, was wir dort tun", so Ralf Bendrath vom Netzwerk Neue Medien. "Das ist ungeheuerlich, zumal es in einem ganz anderen Gesetz versteckt wird."
Es geschah am helllichten Tag, mitten auf der Straße: Ein russischer Menschenrechts-Anwalt wurde am Montag in Moskau erschossen. Stanislaw Markelow ( 34) wurde von einem Unbekannten ermordet mit einem Schuss in den Kopf.
Markelow hatte unter anderem die ermordete regierungskritische Reporterin Anna Politkowskaja vertreten.
Er kam von einer Pressekonferenz in Moskaus Zentrum, als ihn ein Schütze tödlich traf.
Bei ihm: Die Journalistin Anastasia Baburova.
Sie arbeitete bei der Zeitung Nowaja Gaseta, für die auch Politkoskaja schrieb. Die junge Frau versuchte einzuschreiten, nachdem der Anwalt getroffen worden war.
Angeschossen kam sie in ein Krankenhaus, doch ihre Verletzungen waren zu schwer: Sie starb wenig später.
Der Rechtsanwalt hatte nach Angaben der Staatsanwaltschaft eine Pressekonferenz gegeben, rund einen Kilometer vom Kreml entfernt.
Er hatte angekündigt, gegen die Freilassung von Oberst Juri Budanow (vergangene Woche) bei einem internationalen Gericht Rechtsmittel einzulegen. Budanow war 2003 zu zehn Jahren Haft verurteilt worden, weil er im Jahr 2000 eine 18-jährige Tschetschenin grausam getötet hatte.
Sein Fall gilt bei Menschenrechtlern als Test dafür, wie die russischen Behörden mit dem Vorwurf von Menschenrechtsverletzungen in Tschetschenien umgehen.
Markelow hatte immer wieder Familien vertreten, deren Angehörige Opfer von Tätern in Uniform waren.
Vergeblich versuchte er ebenfalls, die russischen Behörden davon zu überzeugen, dass die 2006 getötete Politkowskaja zuvor von einem verurteilten Polizisten bedroht worden sei.
Er selbst wurde nach eigenen Angaben im April 2004 Opfer eines schweren Überfalls: In der Moskauer U-Bahn sei er von fünf Männern bewusstlos geschlagen worden. Die Angreifer hätten Unterlagen zum Fall Politkowskaja mitgenommen.
Die Polizei habe ihm jedoch keinen Glauben geschenkt, hatte der Jurist erklärt.
Die Menschenrechts-Organisation Human Rights Watch nannte den Mordanschlag auf Markelow ein schreckliches Verbrechen. Für die Opfer von Menschenrechts-Verletzungen in Tschetschenien sei der Anwalt ein Held gewesen, sagte Sprecherin Tatjana Lokschina.
Wenn jemand einen mutigen Journalisten gebraucht hat, dann hat er Politkowskaja angerufen, und wenn jemand einen mutigen Anwalt gebraucht hat, dann hat er Markelow angerufen, sagte der Kreml-Kritiker Lew Ponomarjow.
www.bild.de
In Russland scheint es normal zu sein das Menschen getötet werden die sich kritisch gegen die Regierung äußern
Quelle: winfutureRekord: Mädchen verschickte 14.500 SMS im Monat
Die 13-jährige Reina Hardesty aus den USA hat vermutlich den bisherigen Rekord beim Versand von SMS aufgestellt. Binnen eines Monats verschickte die Schülerin 14.528 Kurznachrichten.
Ihr Vater Greg bekam daraufhin vom Telekommunikationskonzern AT&T die Rechnung mit dem Einzelnachweis zugeschickt - das Paket umfasste 440 Seiten Papier, berichtete die 'New York Post'. Zuerst glaubte er an einen Irrtum oder Fehler seitens des Anbieters, was sich aber als falsch herausstellte.
Dabei hatte Hardesty durchaus Glück: Der Handyvertrag beinhaltet eine Flatrate. Für 30 Dollar im Monat kann seine Tochter eine beliebige Zahl an SMS verschicken. Bedenkt man, dass eine Kurznachricht für gewöhnlich mit 20 Cent berechnet wird, hätte der Vater ansonsten eine Rechnung über 2.905,60 Dollar erhalten.
Täglich brachte es Reina also auf einen Durchschnitt von 484 verschickten SMS. Auf Nachfrage, wie es dazu kommt, antwortete sie: "Es waren Winterferien und mir war langweilig." Sogar auf einer Geburtstagsparty habe sie sich mit der neben ihr sitzenden Freundin Kurznachrichten zugeschickt.
Die Eltern haben inzwischen für eine Begrenzung der Handy-Nutzung durch ihre Tochter gesorgt. So ist beispielsweise nach dem Abendessen der Versand von SMS Tabu.
Disqualifiziert. Will hier nichts schön reden, aber deine Informationsquellen sind einfach dumm und immer auf ein ganzes Land zu schließen ist echt arm. Aber stimmt ja, wegen Hitler sind wir bis heute alle Nazis. Man muss einfach ganz klar vorsichtig sein bei diesem Thema und differenzieren.www.bild.de
In Russland scheint es normal zu sein das Menschen getötet werden die sich kritisch gegen die Regierung äußern