Gendern - muss Deutsch noch komplizierter werden?

Gendert ihr beim normalen Sprachgebrauch?


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Verzichtet bittet auf die Verwendung des Wortes "Vergewaltigung" im Kontext des Threads, da es mittlerweile sich selbst persifliert und damit den Strafbestand als solches ins Lächerliche zieht.
Ist es dann richtig, dass z. B. in dem Titel des Late Night Berlin-Videos "Kinder fragen Kanzler:innen" der Doppelpunkt benutzt wird, da es nur männliche und weibliche Kanzlerkandidaten gibt oder ist das diskriminierend? :coolface:

Ws ist falsch, weil ein Doppelpunkt nicht mitten in ein Wort gehört. Ich habe mich kürzlich für eine Weiterbildung angemeldet und das Kotzen gekriegt, dass die Idioten nicht mehr richtig schreiben können.
 
Wieso wird über etwas diskutiert, was schon eh beschlossen wurde. Its over. Mir taugt das "gendern" auch nicht. Aber wie gesagt es ist zu spät jetzt darüber noch große Debatten zu führen.
 
Wieso wird über etwas diskutiert, was schon eh beschlossen wurde. Its over. Mir taugt das "gendern" auch nicht. Aber wie gesagt es ist zu spät jetzt darüber noch große Debatten zu führen.

Wo ist das bereits beschlossen? Einzelne Institutionen erlauben es, in der breiten Bevölkerung ist es weiterhin - mit guten Gründen - nicht etabliert und bei offiziellen Stellen ist es in den meisten Fällen - ebenfalls mit guten Gründen - entweder strikt untersagt oder zumindest wird davon abgeraten, weil es sprachlich schlicht falsch ist.
 
Übrigens mal noch die Ansicht der Schweizer Bundeskanzlei zum Thema Genderstern vom 15. Juni 2021: sie lehnt den Genderstern strikt ab:

1. Grenzen der deutschen Sprache

"Die deutsche Sprache hat bislang keine Mittel herausgebildet, um Menschen, die weder weiblichen noch männlichen Geschlechts sind, spezifisch zu benennen. Bei der sprachlichen Gleichstellung von Frauen und Männern Mitte der 1990er-Jahre war die Situation eine andere: Damals ging der Bund, nachdem die rechtliche Gleichstellung von Frauen und Männern in Verfassung und Gesetz verankert war, dazu über, diese rechtliche Gleichstellung auch sprachlich nachzuvollziehen und seine Texte geschlechtergerecht zu formulieren. Die sprachlichen Mittel dafür waren vorhanden. Es galt lediglich, sie zu nutzen und das sogenannte generische Maskulin, das als nicht mehr «inklusiv» empfunden wurde, zu vermeiden. In kurzer Zeit fand damals ein deutlicher Sprachwandel statt, der aber nicht dadurch geschah, dass neue Mittel geschaffen wurden, sondern dadurch, dass von den bestehenden Mitteln verändert Gebrauch gemacht wurde. Das ist auch der Grund dafür, dass dieser Sprachwandel relativ schnell breit akzeptiert wurde und heute weitgehend eine Selbstverständlichkeit ist.

Beim Ansprechen von Menschen, die vom binären Geschlechtermodell nicht erfasst sind, ist die Herausforderung eine andere. Es gibt die sprachlichen Mittel dafür bislang nicht. Es wird zwar experimentiert, allerdings weniger in der Sprache, sondern eher mit typografischen Mitteln wie eben dem Genderstern (Schweizer*innen), dem Gender-Gap (Schweizer_innen), dem Gender-Doppelpunkt (Schweizer:innen) oder dem Gender-Mediopunkt (Schweizer·innen). Das sind aber Experimente, die noch weit davon entfernt sind, von der Sprachgemeinschaft akzeptiert und verstanden zu werden.
"

2. Fehlende Entsprechung in der Sprache

"Der Genderstern und ähnliche Schriftzeichen haben keine Entsprechung auf der Seite der Sprache. Man kann sie mit der Bedeutung, die man ihnen zuschreiben möchte, nicht in Worte fassen. Eine «Verlautlichung» mit einer Pause oder einem Glottisschlag wird genau wie das Schriftzeichen selbst nur dann in der beabsichtigten Bedeutung verstanden, wenn die Zuhörerschaft weiss, was sie repräsentieren soll. Ist dies nicht der Fall, werden nur Frauen und Männer wahrgenommen. Die eigentlich gemeinten Personen bleiben «unsichtbar». Das Schriftzeichen leistet dann gerade nicht, was es leisten sollte."

3. Beeinträchtigung der Lesbarkeit

"Der Gebrauch des Gendersterns oder ähnlicher typografischer Mittel kann bei einer konsequenten Verwendung zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Lesbarkeit eines Textes führen (Der*die Leiter*in bezeichnet eine*n geeignete*n Mitarbeiter*in, die*der ihn*sie bei Abwesenheit vertritt)."

4. Grammatisch falsche Formen

"Die gegenwärtig zu beobachtende Verwendung des Gendersterns führt laufend zu grammatisch falschen Formen (Ärzt*in, Bauer*in, ein*e gute*r Schüler*in). Es herrscht ein gewisser Wildwuchs (z. B. findet man des Öftern auch Verwendungen wie Frauen* und Liebe*r Hans Müller). Es bräuchte demnach klare Regeln. Solche zu formulieren, ist jedoch schwierig, weil sich typografische Mittel wie der Genderstern nicht einpassen lassen in das morphologische und syntaktische System des Deutschen. Zudem bräuchte es nicht nur Regeln für die Setzung des Zeichens selber, sondern man müsste auch eine Reihe von Folgeproblemen in den Griff bekommen, z. B. die Artikelverwendung oder die pronominale Wiederaufnahme von Nomen mit solchen Zeichen."

5. Unklare Bedeutung

"Es ist oft unklar, was Formulierungen mit Genderstern im Einzelnen bedeuten: Ist die Formulierung ein*e Richter*in geschlechtsneutral oder geschlechtsspezifisch gemeint? Bezeichnet sie also generisch eine Person unabhängig vom Geschlecht oder spezifisch eine Person, die weder eine Frau noch ein Mann ist? Solche Unklarheiten können im ungünstigsten Fall zu Rechtsunsicherheit führen."

6. Mangelnde Barrierefreiheit

"Es ist unklar, wie Texte mit Genderstern und ähnlichen Schriftzeichen Sehbehinderten vorgelesen werden können. Ausserdem stellen der Genderstern und ähnliche Zeichen auch eine zusätzliche Barriere dar für Menschen, die ohnehin Schwierigkeiten beim Lesen von Texten oder beim Erlernen der deutschen Sprache haben."

7. Mehrdeutigkeit der Zeichen

"Insbesondere der Stern hat als Schriftzeichen bereits verschiedene andere Funktionen. So dient er z. B. der Markierung einer Fussnote und neuerdings auch als Zensurzeichen (z. B. f*ck). Das kann zu Missverständnissen führen, insbesondere dann, wenn der Stern im selben Text in mehreren Funktionen verwendet wird."

8. Politisches Statement

"Mit dem Genderstern und ähnlichen Zeichen wird nach wie vor stark experimentiert. Die Zeichen sind heute noch vorwiegend Ausdruck einer bestimmten gesellschaftspolitischen Haltung, sie haben den Aspekt eines «Statements»: Man zeigt damit, dass man offen ist für das Anliegen von Menschen, die vom binären Geschlechtermodell nicht erfasst werden. Der Bund sollte mit seinen Texten keine solchen Statements abgeben, bevor die entsprechenden gesellschaftlichen, politischen und rechtlichen Diskussionen geführt und entsprechende Beschlüsse gefasst worden sind."

9. Einheitliche Rechtschreibung

"Mit ihrer Ablehnung des Gendersterns steht die Bundeskanzlei nicht nur im Einklang mit dem Rat für deutsche Rechtschreibung, sondern auch mit anderen wichtigen Akteuren im Bereich der Regelung der deutschen Sprache."

Konsequenzen dieser Ablehnung:

1. "Der Genderstern, der Gender-Gap, der Genderdoppelpunkt werden in deutschsprachigen Fliesstexten des Bundes nicht verwendet. ..."

2. "Genderstern und ähnliche Schreibweisen zur Gendermarkierung werden auch in verknapptem Text, wo Sparschreibungen ausnahmsweise zulässig sind (z B. in einer Tabelle, einem Formular), nicht verwendet."

3. "Wenn Externe im Auftrag des Bundes Texte schreiben, die später auf den Webseiten des Bundes publiziert werden sollen (z. B. Berichte, Gutachten), ist darauf hinzuwirken, dass auch in diesen Texten die Schreibweisungen des Bundes beachtet werden."

4. "Wo die Bundesverwaltung Texte des Parlaments übersetzt (z. B. Vorstösse), gibt sie in der Übersetzung den Genderstern und ähnliche Schriftzeichen nicht wieder, zeigt aber, wo dies sinnvoll erscheint, in einer Klammer die Schreibung im Original an."

5. "Die Bundeskanzlei akzeptiert die Verwendung des Gendersterns im Text einer Volksinitiative, die sie vorprüft, unter Verweis auf die Schreibweisungen des Bundes nicht."
6. "Verwendet ein Initiativ- oder Referendumskomitee in seinem Text für die Abstimmungserläuterungen den Genderstern oder ähnliche Schreibweisen, so wirkt die Bundeskanzlei darauf hin, dass diese Zeichen weggelassen werden."

7. "Der Bund antwortet auf Texte, die an ihn gerichtet sind und Gendersterne oder ähnliche Schreibweisen verwenden, mit Texten ohne diese Zeichen. Wo nötig, wird der abweichende Sprachgebrauch thematisiert"


Von "beschlossen", wie es @Rouga nennt, kann also nicht die Rede sein. Viel mehr scheint man sich längst darauf geeinigt zu haben, dass der Genderstern Blödsinn ist. Er wurde nur einige Jahre quasi stillschweigend akzeptiert, weil man keine klare Grundlage hatte, ihn abzulehnen. Mittlerweile wurden und werden aber klare Richtlinien erstellt, die den Umgang mit dem Genderstern regeln. Diese Regeln legen eigentlich alle nahe, dass die Verwendung nicht sinnvoll ist und darum abgelehnt werden soll. Und darum werden mittlerweile in der Schweiz behördliche Texte, die mit Genderstern reinkommen, gar korrigiert und der Genderstern wird gestrichen. Das dürfte sich - und wird sich hoffentlich sehr schnell - auch in anderen Bereichen durchsetzen. Wichtig wäre es für den Anfang an den Universitäten.
 
F*ck Nazi*innen ist doch super*

* bitte beachten Sie (m/w/d) evtl. vorhandene Provokation, Sarkasmus und Satire


Macht Texte doch gleich so viel besser. xD
 
Es spricht vor allem nicht für einen sonderlich weiten Horizont, wenn man annimmt, dass in der Schweiz kein Standarddeutsch geschrieben/gesprochen wird.
 
Nana, es geht ja nicht um das "kein", sondern um das "auch".

Und solange Schweizer Busse [Buße] tun dürfen, vor dem Herrn Mobilität, warum nicht Schweizer:innen?


:coolface:
 
Es spricht vor allem nicht für einen sonderlich weiten Horizont, wenn man annimmt, dass in der Schweiz kein Standarddeutsch geschrieben/gesprochen wird.
Schweiz ist halt „Nische“ und Schwiizerdütsch eine Abartigkeit des einzig wahren Hochdeutsch und darum kann eine Behörde aus so einem komischen Land, wo alle Bürger falsch sprechen, sich auch nicht erdreisten, Sprachregeln zu definieren.

hast du aus den Erläuterungen unserer Expert*Innen denn gar nichts gelernt? :streber:
 

Söder weiß ganz genau was das Volk will, und das ist nicht Gendern. :)

Ich denke eine Universität oder sonstige Hochschule hat gar nicht das Recht, eine faktisch falsche Schreibung vorzuschreiben und korrekte Schreibung zu bestrafen? Sie kann die falsche Schreibung theoretisch akzeptieren (wobei es bei Publikationen schließlich negative Konsequenzen für die Institution haben wird), aber das falsche als einzige Lösung tolerieren, dürfte nicht zulässig sein.
 
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