Spurenkennzeichnungen auf Verpackungen sind mit Ausnahme von Allergenen freiwillige Angaben von Unternehmen für produktionsbedingte Verunreinigungen mit bestimmten Inhaltsstoffen. Mit der Kennzeichnungen von Spuren sichern sich Unternehmen gegen rechtliche Folgen ab, sollte es bei Konsument:innen zu allergischen Reaktionen kommen. Spurenhinweise für tierische Zutaten bedeuten nicht, dass tatsächlich tierische Inhaltsstoffe im Endprodukt enthalten sind. Die Angabe macht auf mögliche Verunreinigungen aufmerksam, die in minimalem Umfang und produktionsbedingt zustande kommen können.
Produkte mit Spurenkennzeichnungen entsprechen den Kriterien des V-Labels, sofern tierische Inhaltsstoffe im gesamten Herstellungsprozess nicht absichtlich hinzugesetzt wurden (
Mehr dazu). Der Produktionsablauf muss so gestaltet sein, dass möglichst keine unbeabsichtigte Verunreinigung durch nicht-pflanzliche Zutaten erfolgt. Liegt die Kontamination mit tierischen Stoffen am Endprodukt in der Summe aller nachweisbaren tierischen Stoffe über 0,1 % (1 g/kg) sind Hersteller zu Nachbesserungen auf allen Vertriebs- und Verarbeitungsstufen angehalten. Ist keine weitere Optimierung möglich, muss der Produzent begründen warum. Eine Überschreitung des Wertes von 0,1 % führt demnach nicht sofort zum Ausschluss einer Auslobung als „vegan“ bzw. „vegetarisch“.