Naru
L99: LIMIT BREAKER
Im Internet surfen kostet Geld (Stromverbrauch), welcher Geld kostet, mit dessen man leben retten könnte.
Richtig, ist auch Kausal.
Das man aber mit dem Eigentum einzahlen kann wie man möchte ist ein Geseschaftlicher Konsens, deswegen entfällt die Objektive Zurechnung. Steuerhinterziehung ist aber kein Geseschaftlicher Konsens, sondern ein Vergehen bis zum Verbrechen.
Da Entfällt die Objektive Zurechnung nur, weil es nicht aus der Tathandlung direkt erfolgte.
Naja, hier sind wir nicht mehr bei Kausalitätsfrage, sondern bei der Schuldfrage. Und da liegt der Unterschied klar auf der Hand:
Der Internetsurfer macht von einem Grundrecht Gebrauch, der Steuerbetrüger nicht.
Damals wars noch ne Schuldfrage, heute entfällt es bei der "Objektiven Zurechnung".
Aber das ist nur ein Kleinklein.
Zuletzt bearbeitet: