Anime Der AnimeNews- und Diskussionsthread

Hab mir vorhin die erste Folge von Gunslinger Girl II angesehen. Bah.
Total langweilig und schlecht animiert; nur die Musik gefiel mir stellenweise wirklich gut.

So, und jetzt gebe ich mir Pfeffer und Wolf.

3düt:
lol, wie ich es hasse, wenn sich Stimmen von Synchronsprechern bei mir schon fest für eine Rolle eingebrannt haben.
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I, Lawrence di Craft, order you to wake up!
 
Zuletzt bearbeitet:
Oh, ist mir gar nicht aufgefallen.^^

Wie hat dir Nice und Wolf gefallen?
 
Oh, ist mir gar nicht aufgefallen.^^

Wie hat dir Nice und Wolf gefallen?

Oh, gut, gut. Hatte zwar zwischendurch ein paar Probleme mit dem Verständnis dieser Bräuche, die die Leute da ausgelebt haben (keine Ahnung, gibt's dazu irgendwelche Hintergrundstories, ist das alles fiktiv?). Lag aber auch daran, dass ich immer an Lulu denken musste, als Lawrence gesprochen hat und ich so nicht ganz konzentriert war.^^

Werde ich aber auf jeden Fall weiterverfolgen.
 
Ich hab 's ehrlich gesagt auch nicht ganz verstanden.
Horo sorgt für gute Ernten und wird dann von den Dörflern beim Erntefest in den Resten des Weizenfeldes gesucht. Wieso jetzt alle gedacht haben, Chloe hätte Horo in ihrem Weizenbündel ging irgendwie an mir vorbei. Jedenfalls konnte sich Horo schließlich im Weizenbündel verstecken, welches Lawrence in seinem Pferdewagen hatte. Deshalb hat er sie auch dort schlafend gefunden.

Ich werd in der nächsten Folge mal verstärkt auf Zero-Lawrence achten.^^



Edit: Da steckt sicher noch mehr dahinter. Am Ende sieht man ja, wie die Dörfler Chloe abführen wollen.
 
Ich hab 's ehrlich gesagt auch nicht ganz verstanden.
Horo sorgt für gute Ernten und wird dann von den Dörflern beim Erntefest in den Resten des Weizenfeldes gesucht. Wieso jetzt alle gedacht haben, Chloe hätte Horo in ihrem Weizenbündel ging irgendwie an mir vorbei. Jedenfalls konnte sich Horo schließlich im Weizenbündel verstecken, welches Lawrence in seinem Pferdewagen hatte. Deshalb hat er sie auch dort schlafend gefunden.

Zum Beispiel. Oder warum die Gute eine Woche in dieser Hütte verbringen muss - wäre auch noch sowas.

Ich werd in der nächsten Folge mal verstärkt auf Zero-Lawrence achten.^^

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...Keikaku doori.

Ups, falsche Serie.

Edit: Da steckt sicher noch mehr dahinter. Am Ende sieht man ja, wie die Dörfler Chloe abführen wollen.

Ja, wahrscheinlich, weil sie diese Woche nicht durchgehalten hat, sondern zu Lawrence marschierte.
 
Hi,

Ich habe eine Frage zum Thema unlizensierte Animes. Ich habe mir gestern eine angeblich "ge-fansubtes" Anime heruntergeladen. Es ist außerhalb von Japan noch nicht lizensiert worden. Also wäre der Fansub noch an der Grenze zur Legalität. Allerdings ist mir später aufgefallen, dass es sich bei dem Anime um das japanische Orginal und nicht um einen Fansub handelt. Muss ich jetzt eine Strafrechtliche Verfolgung fürchten ?
 
Hi,

Ich habe eine Frage zum Thema unlizensierte Animes. Ich habe mir gestern eine angeblich "ge-fansubtes" Anime heruntergeladen. Es ist außerhalb von Japan noch nicht lizensiert worden. Also wäre der Fansub noch an der Grenze zur Legalität. Allerdings ist mir später aufgefallen, dass es sich bei dem Anime um das japanische Orginal und nicht um einen Fansub handelt. Muss ich jetzt eine Strafrechtliche Verfolgung fürchten ?
Um Himmels Willen,renn um dein Leben! Ich seh den Partyvan schon um die Ecke kommen!
 
Ich fasse deine zynische Bemerkung mal als "nein" auf.

Danke für die Antwort
 
um es nochmal etwas genauer zu erklären..

nach deutschem recht werden verstösse gegen das urheberrecht (strafrechtlich) in aller regel nur auf antrag des geschädigten verfolgt; also müsste das japanische studio schon klage einreichen (äußerst unwahrscheinlich)... es gilt also: wo kein kläger, da kein richter

(von bagatellgrenze will ich garnicht erst anfangen, das träfe nämlich wohl auch zu, bei nur 1 serie)

zivielrechtlich könnte die firma schadensersatz verlangen, aber da gilt das gleiche mit dem kläger undso
 
um es nochmal etwas genauer zu erklären..

nach deutschem recht werden verstösse gegen das urheberrecht (strafrechtlich) in aller regel nur auf antrag des geschädigten verfolgt; also müsste das japanische studio schon klage einreichen (äußerst unwahrscheinlich)... es gilt also: wo kein kläger, da kein richter

(von bagatellgrenze will ich garnicht erst anfangen, das träfe nämlich wohl auch zu, bei nur 1 serie)

zivielrechtlich könnte die firma schadensersatz verlangen, aber da gilt das gleiche mit dem kläger undso

Hast du das irgendwo nachgelesen, oder hast du privat/ beruflich damit zu tun?
Würde mich jetzt auch mal interessieren, wie sich diese "Grauzone" genau gestaltet.

@Awakener:
Seit wann guckst du denn Avatar? Oder hast du eine Wette verloren, dass du jetzt mit dreckigen Füßen in der Sig rumlaufen musst? ;-)
 
@Awakener:
Seit wann guckst du denn Avatar? Oder hast du eine Wette verloren, dass du jetzt mit dreckigen Füßen in der Sig rumlaufen musst? ;-)
Schon immer? :-P

Ehrlich gesagt gefällt mir Avatar momentan um Längen besser als jeder Anime.
IMO läuft zur Zeit größtenteils nur Müll/QUALITY,ist einfach nicht auszuhalten.

Und Tophs Füße sind nicht dreckig. :x
Um Sie mal zu zitieren: "You call it dirt,I call it a healthy coating of earth." ;)

Wie dem auch sei,ich werd den Pennern von Artland niemals für GSG Season 2 vergeben.Solln sie doch zu Hölle fahren... ;_;
 
Um ganz sicher zu gehen kannst du es ja wie ich machen und "selber subben" - so geschehen bei "Byousoku 5 Centimeter". Den hatte ich zuerst in SD gesehen und war von der Zeichenqualität bereits hin und weg. Dann hab ich ihn in HD gefunden, nur leider ohne Sub. Glücklicherweise waren die Untertitel bei erstere Version Softsubs, also nicht eingebrannt. Mit etwas Handarbeit und Mühe hab ich die dann zum HD Video hinzugefügt...
Mittlerweile ist der Film auch lizensiert, meine HD Version behalt ich trotzdem :P
 

Echt? Mensch, du erzählst ja auch garnix.

Ehrlich gesagt gefällt mir Avatar momentan um Längen besser als jeder Anime.
IMO läuft zur Zeit größtenteils nur Müll/QUALITY,ist einfach nicht auszuhalten.

Stimmt schon, Avatar ist wirklich sehr gut; wobei mir die letzte Folge mit Zukos Kräfteverlust irgendwie nicht gefallen hat. Der Grund wirkte so aus den Fingern gezogen, ich meine... in der Armee kann jeder Depp vernünftig Fire benden (Anm. d. Autors: eingedeutscht), aber jetzt kann der Prinz es nicht mehr, weil ihm die MOTIVATION fehlt? Wat?

Und Tophs Füße sind nicht dreckig. :x
Um Sie mal zu zitieren: "You call it dirt,I call it a healthy coating of earth." ;)

Toph hat wirklich ein paar geniale Sprüche drauf. Ich erinnere mich noch gut an einen Dialog zwischen ihr und Sokka:
"It's so dark in here, I can't see a thing!"
"Oh no, what a nightmare!"
"... sorry."
:lol:

Wie dem auch sei,ich werd den Pennern von Artland niemals für GSG Season 2 vergeben.Solln sie doch zu Hölle fahren... ;_;

Ich fühle mit dir. Die erste Season war wirklich gut, aber jetzt...?
 
Hast du das irgendwo nachgelesen, oder hast du privat/ beruflich damit zu tun?
Würde mich jetzt auch mal interessieren, wie sich diese "Grauzone" genau gestaltet.

ich studiere jura, hatte zwar noch nicht grossartig was mit dem urheberrecht zu tun, aber ich hab mir einfach mal das entsprechende gesetz (klick) geschnappt und nachgelesen

§§97 ff. regeln die zivilrechtlichen §§106 ff. die strafrechtlichen folgen

Um ganz sicher zu gehen kannst du es ja wie ich machen und "selber subben" - so geschehen bei "Byousoku 5 Centimeter". Den hatte ich zuerst in SD gesehen und war von der Zeichenqualität bereits hin und weg. Dann hab ich ihn in HD gefunden, nur leider ohne Sub. Glücklicherweise waren die Untertitel bei erstere Version Softsubs, also nicht eingebrannt. Mit etwas Handarbeit und Mühe hab ich die dann zum HD Video hinzugefügt...
Mittlerweile ist der Film auch lizensiert, meine HD Version behalt ich trotzdem :P

und das soll was bewirken? die sachen sind nicht illegal, weil dort subs drunter sind
das ziehen von raws ist genauso illegal, wie das von gesubbten versionen, wenn beides aus eindeutig rechtswidrigen quellen resultiert (tauschbörsen z.b.)

das persönliche direkte aufnehmen aus dem tv wäre nicht rechtswidrig, weil die tv sender eine lizenz zum austrahlen haben, somit wäre die quelle nicht rechtswidrig
beim verbreiten dieser aufnahme siehts natürlich wieder ganz anders aus

um genau zu, verletzen subber sogar zweimal das urheberrecht, denn sie bearbeiten das orginalwerk und verbreiten es anschließend
 
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ich studiere jura, hatte zwar noch nicht grossartig was mit dem urheberrecht zu tun, aber ich hab mir einfach mal das entsprechende gesetz (klick) geschnappt und nachgelesen

§§97 ff. regeln die zivilrechtlichen §§106 ff. die strafrechtlichen folgen

Hmmm...
okay, also zumindest im zivilrechtlichen Teil steht "kann". Also das wird von Amtswegen nicht verfolgt, wenn es keinen Kläger gibt. Klar.
Aber die Formulierung im strafrechtlichen Teil irritiert mich ein wenig. Das ist ja eindeutig eine Ermessensreduzierung auf 0 - oder läuft das noch ein bisschen anders?
Ich bin also lediglich im zivilrechtlichen Bereich, hauptsächlich BGB, etwas bewandert, beim Strafrecht muss ich passen; deshalb frag ich.
 
ich studiere jura, hatte zwar noch nicht grossartig was mit dem urheberrecht zu tun, aber ich hab mir einfach mal das entsprechende gesetz (klick) geschnappt und nachgelesen

§§97 ff. regeln die zivilrechtlichen §§106 ff. die strafrechtlichen folgen


Wir Jurastudenten sind halt coole Säue.


Aber Urheberrecht kommt soweit ich weiß auch nur im Schwerpunktbereich dran, wenn man den wählt^^
 
Hmmm...
okay, also zumindest im zivilrechtlichen Teil steht "kann". Also das wird von Amtswegen nicht verfolgt, wenn es keinen Kläger gibt. Klar.
Aber die Formulierung im strafrechtlichen Teil irritiert mich ein wenig. Das ist ja eindeutig eine Ermessensreduzierung auf 0 - oder läuft das noch ein bisschen anders?
Ich bin also lediglich im zivilrechtlichen Bereich, hauptsächlich BGB, etwas bewandert, beim Strafrecht muss ich passen; deshalb frag ich.

ähm naja, im zivilrecht wird nie etwas von amts wegen verfolgt (ist ja schließlich das zivilrecht, also privat vs. privat)
das ganze wird hier über die schadensersatzansprüche geregelt (§823 BGB: hier ist ein "sonstiges recht" verletzt); also natürlich brauch es auch einen klagewilligen beschädigten

beim strafrecht ist es hier ähnlich; es bedarf einen strafantrag, den nur der beschädigte stellen kann (§§109, 106 UrhG)
in der praxis heißt das: firma J (aus Japan) hat gesehen, dass du illegal ihr geistiges eigentum (animes) gesaugt und verbreitet (durch den upload) hast und:

1. (zivilrechtlich) beauftragt einen anwalt der dich wahrscheinlich eine unterlassungserklärung abgeben lassen wird und von dir schadensersatz in höhe von xx€ verlangt

2. (strafrechtlich) sie wollen dir noch eins reinwürgen und erstatten bei der polizei anzeige gegen dich, wegen verstoss gegen §106 UrhG

von amts wegen wird auch im strafrechtlichen bereich sehr selten ermittelt (beim strafantragserfordernis), das "öffentliche interesse" besteht meist blos bei in deutschland wirklich verbotenen sachen (kinder-+tierpornografie, ns-verherrlichend usw.)
 
Zuletzt bearbeitet:
ähm naja, im zivilrecht wird nie etwas von amts wegen verfolgt (ist ja schließlich das zivilrecht, also privat vs. privat)
das ganze wird hier über die schadensersatzansprüche geregelt (§823 BGB: hier ist ein "sonstiges recht" verletzt); also natürlich brauch es auch einen klagewilligen beschädigten

Ja, klar, das meinte ich ja auch - hab mich vielleicht etwas undeutlich ausgedrückt. Wenn es keinen Kläger gibt, kommt es auch zu keinen Schadensersatzansprüchen, und die öffentliche Hand kann - aufgrund falschen Rechtsgebiets - da auch nichts machen.
Das war mir also schon klar.^^

beim strafrecht ist es hier ähnlich; es bedarf einen strafantrag, den nur der beschädigte stellen kann (§§109, 106 UrhG)

Das war der Punkt, der mir unklar war.
Ich kriege lediglich ein bisschen von den Polizisten mit, mit denen ich regelmäßig zusammen Unterricht habe, wie das StGB so läuft; leider nichts Spezielles (brauch ich ja auch nicht), und die Regeln des Zivilrechts kann man ja auch nur bedingt auf das Strafrecht übertragen.

von amts wegen wird auch im strafrechtlichen bereich sehr selten ermittelt, das "öffentliche interesse" besteht meist blos bei in deutschland wirklich verbotenen sachen (kinder-+tierpornografie, ns-verherrlichend usw.)

Och, das ist doch aber schon einiges.^^

Ich glaube, wir belassen es jetzt dabei, bevor das zu Offtopic wird. Vielen Dank für die gute Auskunft.^^
 
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