Xbox360 Defekte XBOX360

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  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum
Howard schrieb:
@Jamaica

Es ist unglaublich, aber ich bin glücklich, somit bekomm ich zu 70% endlich mal ein Toshiba bzw. BenQ Laufwerk und zurzeit kommt sowieso keine Software. :)
Ja ich bin auch nicht wirklich depri weil meine Box nun endgültig zum Service muss(aus Eigenverschulden), weil ich zur Zeit viel zu tun habe mit anderen Dingen. Ich hoffe aber, daß ich wenigstens eine ähnlich neue Konsole bekommen wie meine 1te. War von Herbst 2006. :sorry: Meinen Wunsch hat die Dame beim Service aber notiert.

@Red
Erstmal großer Respekt an dich Red, daß du dich hier im Microsoftbereich so fair verhälst und nicht einfach einen Bash abläßt. Du versuchst konstruktive Kritik zu äußern, das ist prima. :goodwork:

Ja natürlich hast du Recht. Wenn Microsoft sich mehr Mühe gemacht hätte bei der Entwicklung der X360 und nicht immer auf den frühen Release geschaut hätte, dann würde ein Großteil der Posts in diesem Thread keine Daseinsberechtigung haben. Jetzt muss MS das Maleure mit den ganzen kaputten Geräten ausbaden und ihr Gesicht wahren soweit dies überhaupt möglich ist.
Mein Satz mit dem "es lebe der MS-service"-Slogan ist eher lustig bzw. sarkastisch gemeint. Der Service ist wirklich gut und relativ flott aber auf der anderen Seite nutze ich als Kunde meine Status des Königs frech aus, um am Ende den größten Nutzen für mich dabei zu erziehlen. Mich interessiert es als Gamer auch recht wenig wieviel Verlust Microsoft mit dem Gerät macht, genauso wie mich die VKZ des Wii interessieren oder ob Sony mit der PS3 Markführer werden kann.

Aber noch ist nicht alles verloren bei der Qualität der Box. MS hat die Möglichkeit mit dem ganzen Spuck der Systemabstürze, Defekte und andere Problemchen Herr der Lage zu werden. Sobald die neue Generation der CPU/GPU verbaut wird wird sich zeigen ob sie fähig sind eine stabile, leisere und zudem energieeffizientere Konsole auf den Markt zu werfen. Sollte dies nicht gelingen, so wäre dies alles andere als feierlich. :sorry:

Sag Mal Red, bist du jetzt auch auf den geschmack gekommen? :D
 
jamaica_rum schrieb:
Ich bin dafür, daß der gute Azash uns Mal seine ganzen Tricks verrät, wie er es immer aufs neue schafft die guten Boni abzugrasen. :D
Oder schreib einfach ein Buch, wird sich bestimmt hammer verkaufen. :lol:
Vielleicht sollte Microsoft die Gamertags erweiterten, wo zukünftig auch der Killcount der Boxen jedes einzelnen Users protokolliert werden. ;)

Einfach nett reden ... und wenn es nicht weiterhilft - böse werden :devil: ;)

Killcount :lol: ... auch nicht schlecht ;)
 
Bevor ich die 360 verpack hab ich noch nen Test mit der Maniac DVD gemacht, wie die nach 10 Minuten ausgesehen hat, will ich euch nicht zeigen. :oops:
 
bin ja mal gespannt, wie lange meine 360 halten wird. sie ist vom juli 2006. wenn ich sie jetzt einschicke bekomme ich eine 360 mit Benq laufwerk^^ dann noch ende des jahres einschicken und eine mit 65nm genießen.
 
solid2snake schrieb:
bin ja mal gespannt, wie lange meine 360 halten wird. sie ist vom juli 2006. wenn ich sie jetzt einschicke bekomme ich eine 360 mit Benq laufwerk^^ dann noch ende des jahres einschicken und eine mit 65nm genießen.

Sei dir nicht so sicher ... Edelstift z.B. hat eine von September 2006 (Hitachi-Laufwerk) bekommen :neutral:
 
Azash schrieb:
Sei dir nicht so sicher ... Edelstift z.B. hat eine von September 2006 (Hitachi-Laufwerk) bekommen :neutral:
Und ich habe eine vom November 2006 mit einem Samsung-LW bekommen! Mein altes Hitachi war besser, das hat nicht so komische Geräusche gemacht...
Ich werde wohl noch ein paar Monate warten (September...) und dann schick ich sie noch einmal ein! Hofffentlich krieg ich dann ein Benq-LW ;)

Und Dezember 2007 ists dann eh vorbei mit der Garantie :neutral:
Bin schon gespannt, was dann los ist, wenn ein paar keine Garantie mehr haben und einen RoD haben... :oops:
 
firestrike schrieb:
Und ich habe eine vom November 2006 mit einem Samsung-LW bekommen! Mein altes Hitachi war besser, das hat nicht so komische Geräusche gemacht...
Ich werde wohl noch ein paar Monate warten (September...) und dann schick ich sie noch einmal ein! Hofffentlich krieg ich dann ein Benq-LW ;)
Und Dezember 2007 ists dann eh vorbei mit der Garantie :neutral:
Bin schon gespannt, was dann los ist, wenn ein paar keine Garantie mehr haben und einen RoD haben... :oops:

Hmmm ... ist dem wirklich so?

Dachte immer, die Garantie wird automatisch verlängert ... oder war das nur Wunschdenken von mir?

BTW: meine zweite Xbox hatte ein Toshiba-LW, dass auch komische Geräusche machte ... deshalb mein erneutes Zurückschicken der Konsole :)
 
Habe heute meine Konsole wieder von Microsoft bekommen :)

Jetzt kommt aber, gekauft habe Ich sie im März diesn Jahres.

Bekommen habe Ich zwar eine "neue" die ist aber von Januar 2006 mit dem Hitachi Laufwerk :o :o :o

Ich glaube Ich werde die nochmal einschicken! :evil:
 
Azash schrieb:
Hmmm ... ist dem wirklich so?

Dachte immer, die Garantie wird automatisch verlängert ... oder war das nur Wunschdenken von mir?

BTW: meine zweite Xbox hatte ein Toshiba-LW, dass auch komische Geräusche machte ... deshalb mein erneutes Zurückschicken der Konsole :)
Ah, genau! Stimmt eigentlich!

Sofern man eine Austauschkonsole bekommt, gilt ab dem Datum wo man sie gekriegt hat, wieder eine 2-jährige Garantie! So stehts jedenfalls im Gesetz (soweit ich weiß)! Also brauchen wir uns keine Sorgen zu machen :)

Hmmm, welches Laufwerk hast du den jetzt? Ich warte mit einem erneuten Austausch noch so lange, bis es ziemlich sicher ist, dass ich ein Benq-LW bekomme. Denn so oft will ich das Ding dann auch nicht einschicken. September ist perfekt, da kommen afaik nicht so viele Games. Und im Oktober wird dann GTAIV und im November Halo 3 auf einer nagelneuen 360 gezockt :D

@liasis_fuscus: Also nur weil sie älter ist, würde ich sie nicht sofort wieder einschicken! Sonst bekommst du vielleicht noch eine von 2005 :lol:
 
firestrike schrieb:
Ah, genau! Stimmt eigentlich!
Sofern man eine Austauschkonsole bekommt, gilt ab dem Datum wo man sie gekriegt hat, wieder eine 2-jährige Garantie! So stehts jedenfalls im Gesetz (soweit ich weiß)! Also brauchen wir uns keine Sorgen zu machen :)
Hmmm, welches Laufwerk hast du den jetzt? Ich warte mit einem erneuten Austausch noch so lange, bis es ziemlich sicher ist, dass ich ein Benq-LW bekomme. Denn so oft will ich das Ding dann auch nicht einschicken. September ist perfekt, da kommen afaik nicht so viele Games. Und im Oktober wird dann GTAIV und im November Halo 3 auf einer nagelneuen 360 gezockt :D

Auch nicht schlecht ;)

Ich bekomme ja erst wohl Mitte nächste Woche meine neue Xbox - hoffentlich mit Benq (wenn nicht, verlange ich ein Halo3 Betak-Key ... oder Forza 2 :D)
 
ich dachte, dass sich die garantie mit jedem neuen austauschgerät verlängert. meinte jedenfalls ein MS kollege in der hotline. dann hat man im bestenfalls 6 jahre garantie. müsste für die 360 reichen^^
 
Ohne Euch die verbleibende Freude an der BetaBox (man verzeihe mir den in diesem Kontext passenden Ausdruck) nehmen zu wollen, aber die Sachmangelhaftung (von euch als Garantie bezeichnet) verlängert sich durch "Beseitigung des Mangels" (z.B. Austausch oder Reparatur) nicht. Es gelten 2 Jahre Sachmangelhaftungspflicht ab Kaufdatum nach deutschem Gesetz (verlängert nur für die Dauer der Mangelbeseitigung). Diese Pflicht hat der Verkäufer (z.B. Media Markt, amazon, ...), nicht der Hersteller (M$). Hersteller und Verkäufer sind juristisch gesehen 2 unterschiedliche Personen, bitte im nachfolgenden Text beachten.

Jegliche sonstige, erweiternde Regelungen sind vom Hersteller freiwillig und werden als Garantie bezeichnet.

Das heißt im Klartext: Der Verkäufer (das ist nicht M$ direkt!) muss euch 2 Jahre lang immer wieder Ersatz bei Defekt geben. Danach bedeutet ein Defekt für euch: Pech gehabt oder auf Kulanz beim Verkäufer/M$ hoffen, dass sie sie erneut reparieren oder austauschen. Da die Box noch keine 2 Jahre alt ist, gibt es keinerlei Erfahrung, wie lange M$ dabei kulant sein wird - alle bisherigen Austausche sind für den Verkäufer verpflichtend, M$ möchte, um diese zu entlasten aber lieber, dass die Reparatur direkt über sie läuft.

Hier noch was interessantes: Für diejenigen unter Euch, die das Getausche nach der 2. Austauschbox (also nachdem die 3. Box kaputt ist) leid sind, die Box dann vor weniger als 2 Jahren gekauft haben und lieber eine funktionierende Konsole (wie die PS3 ;)) haben wollen, bietet sich nach §440 BGB die Möglichkeit zum Rücktritt vom Kaufvertrag! Euer Verkäufer (bei dem ihr die Box gekauft habt) wäre verpflichtet, euch den Preis eurer Box zu erstatten (darf weniger als der damalige Kaufpreis sein, aber nicht unter dem aktuellen Kaufpreis, Stichwort "Wertminderung"). Nach §§ 439, 440 BGB muss dem Verkäufer eine zweimalige Nachbesserung ermöglicht werden - wenn ihr eure defekte Box direkt bei M$ gemeldet (und ausgetauscht bekommen) habt, zählt das möglicherweise (Rechtslage konnte ich nicht eindeutig klären) nicht als Nachbesserung seitens des Verkäufers, und er hätte immer noch 2 Versuche.

Generell gilt:
- Nie Mängel "verschleppen" (also die kaputte Box aufbewahren und erst Monate später als Reparaturfall anmelden)!
- Defekte immer beim Verkäufer melden und über diesen laufen lassen (Der Verkäufer muss nach § 439 Abs. 2 BGB alle (also auch euer Porto!) Kosten tragen)

Quellen:
BGB §§ 434, 439, 440, 441 u.a. BGB online
Wer Weiss Was Experten FAQ > Recht: Allgemeine Rechtsfragen > Sachmangelhaftung vs. Garantie
Dank an Cloud XII für die Hinweise! :goodwork:
 
Luke64 schrieb:
Ohne Euch die verbleibende Freude an der BetaBox (man verzeihe mir den in diesem Kontext passenden Ausdruck) nehmen zu wollen, aber die Sachmangelhaftung (von euch als Garantie bezeichnet) verlängert sich durch "Beseitigung des Mangels" (z.B. Austausch oder Reparatur) nicht. Es gelten 2 Jahre Sachmangelhaftungspflicht ab Kaufdatum nach deutschem Gesetz (verlängert nur für die Dauer der Mangelbeseitigung). Jegliche sonstige, erweiternde Regelungen sind vom Hersteller freiwillig und werden als Garantie bezeichnet.

Das heißt im Klartext: M$ muss euch 2 Jahre lang immer wieder Ersatz bei Defekt geben. Danach bedeutet ein Defekt für euch: Pech gehabt oder auf Kulanz bei M$ hoffen, dass sie sie erneut Austauschen. Da die Box noch keine 2 Jahre alt ist, gibt es keinerlei Erfahrung, wie lange M$ dabei kulant sein wird - alle bisherigen Austausche sind für M$ verpflichtend.

Hier noch was interessantes: Für diejenigen unter Euch, die das Getausche nach der 2. Austauschbox (also nachdem die 3. Box kaputt ist) leid sind, die Box dann vor weniger als 2 Jahren gekauft haben und lieber eine funktionierende Konsole (wie die PS3 ;)) haben wollen, bietet sich nach §440 BGB die Möglichkeit zum Rücktritt vom Kaufvertrag! M$ wäre verpflichtet, euch den Preis eurer Box zu erstatten (darf weniger als der damalige Kaufpreis sein, aber nicht unter dem aktuellen Kaufpreis, Stichwort "Wertminderung"). Dass so ein Rücktritt allerdings völlig problemlos abläuft, würde ich nicht unbedingt als sicher sehen. Da ist schon mehr als ein Anruf bei der Hotline fällig, nehme ich an.

Generell gilt auch: Nie Mängel "verschleppen" (also die kaputte Box aufbewahren und erst Monate später als Reparaturfall anmelden)!


Quellen:
BGB §§ 434, 439, 440, 441 u.a. BGB online
Wer Weiss Was Experten FAQ > Recht: Allgemeine Rechtsfragen > Sachmangelhaftung vs. Garantie

Ist ja schön und gut, nur habe ich einen Schutzbrief von MM, was bedeutet, dass nach diesen 2 Jahren Reperaturkosten übernemmen müssen. :P
 
Luke64 schrieb:
Das heißt im Klartext: M$ muss euch 2 Jahre lang immer wieder Ersatz bei Defekt geben. Danach bedeutet ein Defekt für euch: Pech gehabt oder auf Kulanz bei M$ hoffen, dass sie sie erneut Austauschen. Da die Box noch keine 2 Jahre alt ist, gibt es keinerlei Erfahrung, wie lange M$ dabei kulant sein wird - alle bisherigen Austausche sind für M$ verpflichtend.

Hier noch was interessantes: Für diejenigen unter Euch, die das Getausche nach der 2. Austauschbox (also nachdem die 3. Box kaputt ist) leid sind, die Box dann vor weniger als 2 Jahren gekauft haben und lieber eine funktionierende Konsole (wie die PS3 ;)) haben wollen, bietet sich nach §440 BGB die Möglichkeit zum Rücktritt vom Kaufvertrag! M$ wäre verpflichtet, euch den Preis eurer Box zu erstatten (darf weniger als der damalige Kaufpreis sein, aber nicht unter dem aktuellen Kaufpreis, Stichwort "Wertminderung"). Dass so ein Rücktritt allerdings völlig problemlos abläuft, würde ich nicht unbedingt als sicher sehen. Da ist schon mehr als ein Anruf bei der Hotline fällig, nehme ich an.

So nicht ganz richtig: Rücktritt vom Vertrag schön und gut alles richtig, nur hat MS damit nix am hut, wenn du vom Vertrag zurücktreten willst musst du dich an den Einzelhändler wenden wo du die Xbox gekauft hast.

Außerdem musst du den Einzelhändler dann die möglichkeit zur zweimaligen Nachbesserung bzw. Nacherfüllung geben d.h. die Reklamationsabwicklung hätte direkt über den Einzelhändler laufen müssen und nicht über MS...
 
Cloud XII schrieb:
So nicht ganz richtig: Rücktritt vom Vertrag schön und gut alles richtig, nur hat MS damit nix am hut, wenn du vom Vertrag zurücktreten willst musst du dich an den Einzelhändler wenden wo du die Xbox gekauft hast.
Da hast du natürlich Recht. Das habe ich schlecht formuliert. Ich ändere das mal oben.
Cloud XII schrieb:
Außerdem musst du den Einzelhändler dann die möglichkeit zur zweimaligen Nachbesserung bzw. Nacherfüllung geben d.h. die Reklamationsabwicklung hätte direkt über den Einzelhändler laufen müssen und nicht über MS...
Da bin ich anderer Meinung. Hier sollte ein Nachweis ausreichen, dass eine Nachbesserung seitens des Herstellers stattgefunden hat. (Oder auf welchen Paragraphen beziehst du dich?)

Howard schrieb:
Ist ja schön und gut, nur habe ich einen Schutzbrief von MM, was bedeutet, dass nach diesen 2 Jahren Reperaturkosten übernemmen müssen. :P
Die Zunge brauchst du mir nicht rauszustrecken, ich habe keine 360 und daher auch keine Reparaturprobleme. :P ;)
Aber zu deinem Schutzbrief: Kostete der etwas? Wie lange läuft der? Wie bekommt man den?
 
Luke64 schrieb:
Da bin ich anderer Meinung. Hier sollte ein Nachweis ausreichen, dass eine Nachbesserung seitens des Herstellers stattgefunden hat. (Oder auf welchen Paragraphen beziehst du dich?)

Ist immernoch § 440 wie von dir geschrieben, weil die ganzen Rechte sich nur gegen den Verkäufer richten. Also musst du dem Verkäufer das recht zur Nacherfüllung geben, da du es aber nicht getan hast wenn die Abwicklung direkt über MS abläuft hat der Verkäufer noch seine 2 versuche, da hilft auch ein Nachweis nichts(eben weil der Verkäufer nix mit den verbesserungen von MS am hut hatte)

ist bissl schwer zu erklären alles...
 
Cloud XII schrieb:
Ist immernoch § 440 wie von dir geschrieben, weil die ganzen Rechte sich nur gegen den Verkäufer richten.
Ich hab mal geguckt, ob ich in den Fall finde, dass der Hersteller direkt für einen Austausch sorgt - und nur wenige (nicht fundierte) Quellen gefunden. Die meisten beziehen sich tatsächlich auf den Terminus "Verkäufer" im Gesetzestext. Ich hab das also oben alles mal geändert und dich in die Quellen mit aufgenommen. Danke! :)
 
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