Berlin - Indien reagiert auf Produktionsausfälle aufgrund der Sars-CoV-2-Epidemie: Das Wirtschaftsministerium hat Einschränkungen beim Export von 13 Wirkstoffen und Zubereitungen, die diese enthalten, verhängt. Die Maßnahme könnte hierzulande dramatische Folgen haben.
Bhavans Ministerium veröffentlichte dazu eine Liste mit 26 Wirkstoffen und Zubereitungen, die von den Exporteinschränkungen betroffen sind:
- Paracetamol
- Tinidazol
- Metronidazol
- Aciclovir
- Vitamin B1
- Vitamin B6
- Vitamin B12
- Progesteron
- Chloramphenicol
- Erythromycin-Salze
- Neomycin
- Clindamycin-Salze
- Ornidazol
- sowie alle Zubereitungen, die diese Wirkstoffe enthalten.
Der Vorsitzende der indischen Exportförderungsbehörde für Arzneimittel, Dinesh Dua, begründete die Restriktionen am Mittwoch mit der Lage im Nachbarland: Die Grundstoffe für die Produktion der Wirkstoffe stammen demnach aus China, wo es aufgrund der Sars-CoV-2-Epidemie zu Produktionseinschränkungen kommt. Mit den Exportbeschränkungen wolle Indien sicherstellen, dass wichtige Wirkstoffe wie Paracetamol für den eigenen Markt zur Verfügung stehen. Zum konkreten Ausmaß der Beschränkungen und deren angedachter Dauer hat sich die indische Regierung bisher nicht geäußert.
„Der Export der genannten Wirkstoffe und Zubereitungen, die aus diesen Wirkstoffen [...] hergestellt werden wird durch diesen Beschluss ‚eingeschränkt‘, und zwar ab sofort und bis auf Weiteres“, heißt es in dem Erlass, der APOTHEKE ADHOC vorliegt. Aus Herstellerkreisen heißt es, nach derzeitiger Sachlage sei die Versorgung bis zum dritten Quartal gesichert. Haben diese Exportbeschränkungen Bestand, so heißt es, könne dies zu einer empfindlichen Verschärfung der Versorgungslage führen.
Am Dienstag hatte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) noch bekannt gegeben, es gebe mit Blick auf die Ausbreitung des Coronavirus Sars-CoV-2 „weder national noch europäisch Hinweise, die kurzfristig auf eine Einschränkung oder ein Erliegen der Arzneimittelversorgung hindeuten“.